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Wohnortnahe ambulante Versorgung der Patienten durch die geplante Regelung zum Aufkauf von Praxen bedroht 

Mit der geplanten Regelung sollen Arztsitze aus den städtischen Ballungszentren in ländlich geprägte Regionen verlagert werden. Ausgerechnet in Mecklenburg-Vorpommern – dem am dünnsten besiedelten Bundesland – verkehrt sich die beabsichtigte Wirkung ins Gegenteil und führt zu dramatischen Folgen für die wohnortnahe medizinische Versorgung.

Über 450 Arztsitze – das sind fast ein Fünftel der Praxen – sollen in städtischen und ländlichen Regionen überflüssig sein. Betroffen wären unter anderem die Hälfte der Kinderarztpraxen und fachärztlich-internistischen Praxen, die ohne Nachfolger schließen sollen. Man würde Eltern mit kleinen Kindern ebenso längere Wege und Wartezeiten wie hochbetagten Patienten, die z. B. einer Kontrolle ihres Herzschrittmachers bedürfen oder unter schwerem Rheuma leiden, zumuten. Das wäre dann in der Tat eine Zwei-Klassen-Medizin.
Weil sich weniger Ärzte niederlassen und viele Praxisinhaber aus Altersgründen ausscheiden werden, ist in den nächsten drei bis fünf Jahren eine nachhaltige Veränderung der Struktur und sogar ein Engpass in der ambulanten ärztlichen Versorgung zu erwarten. Darüber hinaus werden die Bemühungen um den ärztlichen Nachwuchs von Ärztekammer, Kassenärztlicher Vereinigung und der Landesregierung in Frage gestellt. Auf so unsicherer Grund-lage wird kaum ein Arzt noch bereit sein, sich für die Übernahme einer Praxis ernsthaft zu interessieren.

Die Kammerversammlung fordert daher die Bundesregierung und den Bundesgesundheitsminister dringend auf, diese Regelung zu streichen.

 

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Ärzteblatt M-V 
März 2024
 
 
 
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