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Hilfe für Ärztinnen und Ärzte

Ombudsstelle der Ärztekammer M-V

Junge Ärzte

Kompetenzzentrum Allgemeinmedizin MV

Kompetenztraining
für internationale Ärztinnen und Ärzte

Mehr als 70 Prozent der geprüften Beschwerden als unbegründet eingestuft

2017 wurden 167 Verfahren aus dem Kammerbereich Mecklenburg-Vorpommern mit einer Entscheidung über die geltend gemachten Schadenersatzansprüche abgeschlossen. Der Prozentsatz der begründeten Ansprüche (Behandlungs- bzw. Aufklärungsfehler und Kausalität bejaht) lag bei 28,1 %.

Die Erhebungen zeigen, dass mit 80,5 % ein Großteil der in 2017 überprüften Fälle aus der stationären Versorgung kam. Die restlichen 19,5 % traten im niedergelassenen Bereich auf. In beiden Sektoren zeigten sich Fehler am häufigsten bei der Diagnostik und den bildgebenden Verfahren. Sowohl im ambulanten (21,6 %) als auch im stationären Bereich (29,4 %) waren die Orthopädie und die Unfallchirurgie die am häufigsten beteiligten Fachgebiete. Im niedergelassenen Sektor folgen die Fachärzte für Innere Medizin sowie die Hausärzte mit jeweils 10,8 %. Im klinischen Bereich sind es die Allgemeinchirurgen (14,4 %) und Neurochirurgen (7,8 %).
 

 

 

 

Dr. med. Andreas Crusius, Präsident der Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern und Vorsitzender der Ständigen Konferenz der Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen der Bundesärztekammer, wies bei der Vorstellung der Behandlungsfehlerstatistik 2017 für das gesamte Bundesgebiet am Mittwoch in Berlin darauf hin, dass der Anteil der festgestellten Fehler gemessen an der Gesamtzahl der Behandlungsfälle lediglich im Promillebereich liege. Angesichts dessen warnte er davor, mit Pfuschvorwürfen Panik und Misstrauen gegenüber den Ärztinnen und Ärzten zu verbreiten. Stattdessen plädierte Dr. Crusius dafür, auch weiterhin offen mit Fehlern umzugehen und so die Fehlerprävention zu fördern. Zudem mahnte er an, dass Behandlungsdruck und Sparzwänge von Politik und Kostenträgern Behandlungsfehler begünstigen können. Im Koalitionsvertrag von Union und SPD seien viele richtige Ansätze gegen die Fehlentwicklungen der letzten Jahre vorgesehen, so zum Beispiel Initiativen zur Milderung des Ärztemangels im ländlichen Raum oder zur Bekämpfung des Fachkräftemangels in den Kliniken.

Im Falle eines vermuteten Behandlungsfehlers können sich Patienten an die Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen wenden. Dort wird von Fachgutachtern und Juristen geprüft, ob ein Arzt eine vorwerfbare Schuld an einem medizinischen Misserfolg trägt. Die Bewertung, gestützt durch ein medizinisches Sachverständigengutachten, erfolgt für die Patienten kostenfrei und mittels eines formlosen Antrags.

 

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April 2024
 
 
 
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