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Weiterbildung
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Nach Abschluss des Hochschulstudiums und Erhalt der Berufserlaubnis (Approbation) können sich Ärzte zum Facharzt weiterbilden. In der Weiterbildungsordnung der Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern sind die einzelnen Weiterbildungsgänge aufgeführt und der inhaltliche und zeitliche Rahmen festgelegt. Die vorgeschriebenen Weiterbildungszeiten sind Mindestanforderungen, die sich nach individuellen Gegebenheiten verlängern können.
Nach dem Erwerb des Facharztes können Ärzte in einzelnen Gebieten eine zusätzliche Qualifikationen durch eine Schwerpunkt- und/oder Zusatz-Weiterbildung oder Fachkunde erlangen.
Die Weiterbildung erfolgt in einer zur Weiterbildung zugelassenen Einrichtung unter Anleitung eines zur Weiterbildung befugten Arztes.
Die Mitarbeiter des Referats Weiterbildung beraten und informieren Sie zum Thema Facharzt-, Schwerpunkt- und Zusatzweiterbildung und organisieren die Facharztprüfungen (siehe auch Formulare).