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Nichtärztliche Praxisassistenz mit den Schwerpunkten Neurologie und Psychiatrie
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Informationen zur Spezialisierungsqualifikation „Nichtärztliche Praxisassistenz mit den Schwerpunkten Neurologie und Psychiatrie"
Antragsberechtigung: Antragsberechtigt sind Ärzte, die an der neurologischen, psychiatrischen oder nervenärztlichen Praxis Versorgung teilnehmen.
Voraussetzung: Die/der Nichtärztliche Praxisassistent/in - NP muss in der Arztpraxis angestellt sein und mindestens 20 Stunden/Woche in der Praxis arbeiten.
Fachliche Anforderungen an die/den Praxisassistentin/en:
1. qualifizierter Berufsabschluss gemäß der Verordnung über die Berufsausbildung zur Medizinischen Fachangestellten/Arzthelferin ODER gemäß dem Krankenpflegegesetz
2. eine mindestens dreijährige Berufserfahrung nach dem qualifizierten Berufsabschluss in einer neurologischen, psychiatrischen oder nervenärztlichen Praxis nachweisen.
Ablauf der Fortbildung:
Der Umfang der jeweils nachzuweisenden Stunden richtet sich nach der Dauer der bisherigen Berufstätigkeit.
Dauer der Berufstätigkeit |
Theoretische Fortbildung |
weniger als 5 Jahre |
200 h |
weniger als 10 Jahre |
170 h |
mehr als 10 Jahre |
150 h |
Notfallmanagement:
Ein 20-stündiger Kurs über Notfallmanagement soll insbesondere auf Notfälle in der Häuslichkeit der Patienten, in Alten- oder Pflegeheimen oder in anderen beschützenden Einrichtungen eingehen.
Die praktische Fortbildung findet in Form von 24 Besuchen sowohl in der Häuslichkeit als auch in Heimen und in beschützenden Einrichtungen statt. Alle Haus- bzw. Heimbesuche sind mithilfe der dafür vorgesehenen Protokolle zu dokumentieren, zwei Besuche in der Häuslichkeit und zwei Besuche im Heim mit einer ausführlichen Falldokumentation und Kurzbeschreibung sowie vom Arzt bescheinigt.
Lernerfolgskontrollen:
Die Spezialisierungsqualifikation „NäPa - NP“ muss durch erfolgreiche Teilnahme nachgewiesen werden. Die Lernerfolgskontrollen erfolgen durch drei schriftliche Modulprüfungen. Die Fragen der Modulprüfungen sind im Selbststudium mithilfe des Skriptes der Ärztekammer M-V in drei Wochen stichpunktartig zu beantworten. Die vier erforderlichen Dokumentationen und Kurzbeschreibungen der Heim- und Hausbesuche gelten für die praktische Fortbildung als Lernerfolgskontrolle.
1. Komplettkurs Frühjahr 2017
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1. Blockwoche |
23.01. - 28.01.2017 |
08.30 - 17.30 Uhr |
2. Blockwoche |
30.01. - 04.02.2017 |
08.30 - 17.30 Uhr |
1. Wochenende |
10.02. - 11.02.2017 |
08.30 - 17.30 Uhr |
Gebühren:
Unterrichtstunden |
200 h |
170 h |
150 h |
Gesamtsumme |
1575 EUR |
1415 EUR |
1315 EUR |
Mögliche Fördermöglichkeiten:
Die Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern hat die Fortbildung beim Landesamt für Gesundheit und Soziales M-V als Weiterbildungsveranstaltung angemeldet. Es besteht daher die Möglichkeit, dass Sie einen Antrag auf Erstattung des – für den Zeitraum der Bildungsfreistellung gezahlten – Arbeitsentgelts stellen (§ 13 Bildungsfreistellungsgesetz). Informationen hierzu finden Sie unter www.lagus.mv-regierung.de.
Interessenmeldung:
Bitte prüfen Sie, ob die Praxismitarbeiterin/innen über einen qualifizierten Berufsabschluss gemäß der Verordnung über die Berufsausbildung zur Medizinischen Fachangestellten/Arzthelferin oder gemäß dem Krankenpflegegesetz verfügt/en und eine mindestens dreijährige Berufserfahrung in einer neurologischen, psychiatrischen oder nervenärztlichen Praxis nach dem qualifizierten Berufsabschluss nachweisen kann/können.
Bitte senden Sie uns dann folgende Unterlagen zu:
- Interessenmeldung der qualifizierten Mitarbeiterin
- Kopie der Urkunde des qualifizierten Berufsabschlusses
- Arbeitsvertrag
- Gegebenenfalls Kopien von bereits abgeschlossenen Kursen, die eventuell auf diese Fortbildung anrechenbar sind (Kurse sollten nicht länger als drei Jahre her sein).
Faxformular Interessenmeldung