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Zum Antrag der SPD/CDU-Fraktion „Telemedizinische Möglichkeiten auch in Mecklenburg-Vorpommern nutzen“

Der Vorstand der Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern empfindet den Antrag der SPD/CDU-Fraktion als unangemessen und lehnt eine übereilte Anpassung der Berufsordnung ab. Die in der Kammerversammlung vertretenen Ärztinnen und Ärzte haben im Oktober 2018 eine Öffnung der Berufsordnung hinsichtlich der ausschließlichen Fernbehandlung bereits intensiv diskutiert – allerdings ohne eindeutiges Votum. Sie verwiesen das Thema in den Satzungsausschuss sowie den Ausschuss „Ambulantes Gesundheitswesen“, wo ungeklärte Fragen hinsichtlich der Haftung etc. geklärt werden sollen. Im Januar ist außerdem ein Ausschuss für Telematik ins Leben gerufen worden, der sich mit den digitalen Anforderungen im ärztlichen Alltag beschäftigen wird.

Telemedizin ist in Mecklenburg-Vorpommern nicht verboten, sondern lässt eine Beratung und Behandlung im Rahmen der Verlaufskontrolle bereits zu, setzt aber einen persönlichen Arzt-Patienten-Kontakt voraus.

Vize-Präsident Dr. Wilfried Schimanke weist darauf hin, dass der jetzige Vorstoß der Parteien im Vorfeld im Vorstand emotional diskutiert worden sei, weil man diesen als Einmischung in innerärztliche Angelegenheiten betrachte. Nach wie vor sei nicht geklärt, wie sich Arzt und Patient bei der Anwendung telemedizinischer Technik ohne persönlichen Kontakt rechtlich absichern können. Fraglich sei außerdem, so Dr. Schimanke, ob Fernbehandlung im ländlichen Raum in Mecklenburg-Vorpommern überhaupt funktionieren würde. Denn dafür fehle noch immer die technische Infrastruktur.

Derzeit erscheint es unmöglich, das Thema der ausschließlichen Fernbehandlung in der kommenden Kammerversammlung Ende April zu behandeln.  
 

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März 2024
 
 
 
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