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Behandlungsfehlerstatistik 2018

Die Zahl der Vorwürfe wegen ärztlicher Behandlungsfehler ist in Mecklenburg-Vorpommern in 2018 im Vergleich zum Vorjahr leicht gesunken. Von den 178 bearbeiteten Fällen (2017: 243 bearbeitete Fälle) erwiesen sich 82 Vorwürfe als unbegründet, das entspricht einer Quote von 46 % (2017: 49%). In 18 % der Fälle waren die Schadensersatzansprüche begründet, 2017 waren es nur 19 %. Die restlichen Fälle wurden entweder zurückgezogen oder es erfolgte Widerspruch durch die Antragsgegner. Allerdings sind im vergangenen Jahr weniger Fälle bearbeitet worden als 2017.
Die häufigsten Ursachen, die zur Anrufung der Schlichtungsstelle führten, waren Kniebinnenschaden, gefolgt von Schulter- und Oberarm-Frakturen sowie Femurfrakturen (Bruch des Oberschenkelknochens).
 
Bei der Pressekonferenz zur Behandlungsfehlerstatistik der Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen am 3. April 2019 in Berlin sind die bundesweiten Zahlen vorgestellt worden. 2018 bundesweit insgesamt 5.972 Sachentscheidungen zu mutmaßlichen Behandlungsfehlern getroffen haben. Es lag in 1.858 Fällen ein Behandlungsfehler / Risikoaufklärungsmangel vor. Davon wurde in 1.499 Fällen der Behandlungsfehler / Risikoaufklärungs-mangel als Ursache für einen Gesundheitsschaden ermittelt, der einen Anspruch des Patienten auf Entschädigung begründete. In 359 Fällen lag ein Behandlungsfehler / Risikoaufklärungsmangel vor, der jedoch keinen kausalen Gesundheitsschaden zur Folge hatte.
Prof. Andreas Crusius, Präsident der Ärztekammer M-V und Vorsitzender der Ständigen Konferenz der Gutachterkommission und Schlichtungsstellen, warnte davor Ärzte, denen Fehler unterlaufen sind, pauschal als Pfuscher zu verurteilen.
 
Hintergrund:
Wenn Patientinnen und Patienten einen Behandlungsfehler vermuten, können
sie sich an ihre Krankenkasse, an Patientenverbände, Verbraucherzentralen,
direkt an einen Rechtsanwalt oder an die Schlichtungsstelle der
Norddeutschen Ärztekammern wenden. Die Schlichtungsstelle begutachtet
Behandlungsfehlervorwürfe durch unabhängige Experten – transparent und gut
nachvollziehbar für die Patientinnen und Patienten.

Weitere Informationen

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Ärzteblatt M-V 
April 2024
 
 
 
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