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Die Kammerversammlung streicht die Homöopathie aus der Weiterbildungsordnung

Eine der folgenreichsten Änderungen im Vergleich zur alten Weiterbildungsordnung betrifft die Zusatz-Weiterbildung Homöopathie. Sie ist nunmehr keine anerkannte ärztliche Zusatzweiterbildung. Damit folgte das Gremium nach reger Diskussion dem Antrag eines Kammerversammlungsmitgliedes, der in der Homöopathie eine alternative Heilmethode ohne wissenschaftliche Evidenz sieht. „Methodisch hochwertige Studien, die bislang zur Homöopathie gemacht wurden, haben keinen Beleg dafür gefunden, dass sie eine Wirkung hat, die über den Placeboeffekt hinausgeht.“ Auch zahlreiche andere Ärzte meldeten sich zu Wort und unterstützten den Antrag.

Mit dieser wegweisenden Entscheidung können Ärzte ihren Patienten zwar weiterhin homöopathische Anwendungen anbieten, allerdings werden die alternativen Behandlungsmethoden nicht mehr von der Ärztekammer als Zusatzqualifikation unterstützt.

Aktuell sind in Mecklenburg-Vorpommern 53 Ärztinnen und Ärzte mit der Zusatzqualifikation Homöopathie tätig.

Unter Vorbehalt der Zustimmung durch die Aufsichtsbehörde des Landes tritt die neue Weiterbildungsordnung zum 29. Juli 2020 in Kraft. 

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April 2024
 
 
 
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