Werden wir zum gläsernen Patienten?
Rostock, 09.03.2023. Der Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach hat die Eckpunkte zur Einführung einer elektronischen Patientenakte (ePA) vorgestellt. Mit der ePA sollen künftig alle Gesundheitsdaten des Patienten in einer einzigen digitalen Akte für jeden Arzt einsehbar sein. Informationen über Allergien, Röntgen- und Laborbefunde wie auch die aktuelle Medikation würden im Notfall einfach zur Verfügung stehen.
Aus Sicht der Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern bringt die ePA viele Vorteile! Dem gegenüber steht allerdings eine Datensammelstelle mit intimsten Informationen, die aus unserer Sicht eines maximalen Schutzes bedürfen! Den sehen wir noch nicht als gegeben an.
Folgende Rahmenbedingungen halten wir daher für zwingend:
- Die PatientInnen müssen selbst entscheiden dürfen, ob über sie eine ePA angelegt wird.
- Die PatientInnen müssen selbst entscheiden dürfen, wer auf welche Daten des ePA-Zugriff haben darf, z.B. Medikamentenplan von Apotheken oder Zahnärzten.
- Nichtärztliche Heilberufe dürfen nur mit expliziter Zustimmung des Patienten auf die ePA zugreifen können.
- Jeder Zugriff auf die ePA muss protokolliert und für den Patienten nachvollziehbar sein.
- Patientenorganisationen sollten das Recht bekommen stichprobenartig die Einhaltung dieser Bedingungen prüfen zu können.
Daneben sollte eine Verknüpfung zu bereits etablierten digitalen System erfolgen und es ist eine EU -konforme Lösung anzustreben. Insgesamt bringt die elektronische ePA mehr Vor- als Nachteile. In Schweden, Dänemark oder Estland sind ePAs bereits gelebte Praxis.
In Mecklenburg-Vorpommern wie in ganz Deutschland gibt es große Defizite in der Umsetzung digitaler Lösungen im Gesundheitssystem. Einige Krankenhäuser haben nicht einmal eine klinikinterne elektronische Patientenakte. Die Landesregierung muss entsprechende Mittel für die Einführung bereitstellen und gesetzlichen Vorgaben schaffen, so dass Praxen und Krankenhausbetreiber die elektronische Patientenakte einführen können und müssen.
Der Vorstand der Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern. zurück... |