Einziges Lebertransplantationszentrum Mecklenburg-Vorpommerns ist gefährdet!
Rostock, 24.01.2024. Die aktuelle Politik des Bundesgesundheitsministeriums und der Krankenkassen hat weitreichende Folgen für das Operationsangebot in Mecklenburg-Vorpommern!
Die vom G-BA festgelegten Mindestmengenregelungen für Lebertransplantationen und Ösophagus-Eingriffe gefährden die Patientenversorgung und Klinikstandorte in M-V. Auf Verlangen der Krankenkassen und auch gegen die Auffassung des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Sport des Landes M-V sollen diese aufgrund der Mindestmengenregelung für Lebertransplantationen nicht mehr in Rostock durchgeführt werden, d.h. die Kassen verweigern die Bezahlung trotz der positiven Prognose für das Transplantationszentrum. Gleiches gilt für die komplexen chirurgischen Eingriffe am Organsystem Speiseröhre im Klinikum Schwerin. Darunter leiden vor allem Patienten, die eine Lebertransplantation benötigen und an der Unimedizin Rostock betreut werden müssen.
Sollten in M-V keine Lebertransplantationen mehr durchgeführt werden können, geht auch die Spezialisierung der Fachärzte für diese Behandlungsoption verloren. Die nächsten Standorte befinden sich in Hamburg und in Berlin.
In Schwerin wären hochspezialisierte Ösophagus-Eingriffe nicht mehr möglich, so dass auch hier diese Spezialisierung der Fachärzte in M-V stark eingeschränkt sein wird. Konsequenzen haben die Mindestmengen auch für die Qualifizierung der Ärzte, die Kompetenzen nicht mehr erlernen können und die Klinik bzw. das Bundesland wechseln. Standorte in M-V verlieren an nationaler und internationaler Bedeutung und an Attraktivität.
Der Vorstand der ÄK M-V fordert daher, dass Mindestmengenregelungen an regionale und ländertypische Gegebenheiten angepasst werden und Ausnahmeregelungen bedürfen, damit die hoch spezialisierte Medizin in unserem Bundesland nicht gefährdet wird!
Der Vorstand der Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern
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