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Ein Arzt ist kein Apotheker - und ein Apotheker ist kein Arzt

Am 6. Juni 2024 wurde der Entwurf eines Gesetzes für eine Apothekenhonorar- und Apothekenstrukturreform vorgelegt (ApoRG) mit dem Ziel des „Erhaltes eines flächendeckenden Apothekennetzes auch im ländlichen Raum“. Als Ärztekammer begrüßen wir dieses Ziel ausdrücklich, da eine enge Zusammenarbeit zwischen Arzt und Apotheker gerade bei Lieferengpässen von Medikamenten, bei der nicht unproblematischen Einführung der e-Rezepten, aber auch im ganz normalen Alltag essenziell war und ist. Der Vorstand sieht aber in einigen Punkten des Gesetzes die Gefahr, dass hier funktionierende Strukturen und Prozesse gestört werden, ohne dass ein messbarer Vorteil für Patient, Apotheker, Krankenkasse oder Arzt entsteht. Insbesondere die weitere Öffnung der Apotheken für Leistungen, die dem Arzt vorbehalten sind, sehen wir kritisch. Explizit ist hier das im Entwurf genannte Impfen in Apotheken Kern unserer Kritik. Sowohl in den Arztpraxen, als auch in den Ambulanzen der Krankenhäuser und auch in den Gesundheitsämtern unterbreiten Ärzte regelmäßig Impf-Angebote.

Apotheker haben in ihrem Studium andere Schwerpunkte, die Ärzte nicht erlernen. Genauso haben Ärzte Studieninhalte, die ein Pharmaziestudium nicht bietet. Es gibt fachliche Gründe, dass Ärzte Medikamente verabreichen und Apotheker diese ggf. herstellen können. Für diese Vermischung der Berufsgruppen besteht aus unserer Sicht für keinen der Beteiligten eine Notwendigkeit – dem gegenüber steht aber die Gefahr, dass etablierte Strukturen, für die Patienten bekannte Abläufe und Ansprechpartner wechseln. Ähnlich gelagert ist die Ausweitung der Testung auf Infektionskrankheiten in den Apotheken. Es ist unzweifelhaft, dass ein Apotheker einen Schnelltest für Infektionskrankheiten durchführen und auch interpretieren kann. Ein negativer Schnelltest gibt aber nur die eingeschränkte Aussage, dass eine Infektion eher unwahrscheinlich ist. Für den Arzt ein Hinweis, dass eventuell eine weiterführende Diagnostik erfolgen sollte – möglicherweise wäre der Test aber auch gar nicht durchgeführt worden und somit auch keine Kosten dafür entstanden, wenn der Patient gleich zu seinem Arzt gegangen wäre. Die Gefahr ist hier, dass unnötig Tests durchgeführt werden, deren Ergebnis nur sehr eingeschränkte Konsequenzen nach sich ziehen. Aus unserer Sicht sollten daher auch solche Point-of-Care Testungen nur in Zusammenschau der ärztlichen Interpretation des Gesamtbildes erfolgen. Ein positiver Schnelltest bei schweren meldepflichtigen Infektionskrankheiten wie HIV oder Syphilis (§24) bedarf eines kurzfristigen Bestätigungstests und ggf. einer Therapieeinleitung – eine solche Diagnosestellung und Überprüfung einer Therapienotwendigkeit ist ureigenste ärztliche Aufgabe. 

Zusammenfassend:

Als Ärztekammer sehen wir die Notwendigkeit der Überarbeitung vieler Regularien im Apothekenbetrieb, der Gründung und Finanzierung. Eine Ausweitung angebotener Leistungen in den Bereich ärztlichen Handelns ist aus unserer Sicht nicht nur unnötig, sondern potentiell schädlich für den Patienten, für die Kostenträger und für etablierte Versorgungsstrukturen.

Der Vorstand der Ärztekammer M-V

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 Ärzteblatt M-V 
Oktober 2024

 
 
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