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Medizinische Fachberufe
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Die Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern ist nach dem Berufsbildungsgesetz die zuständige Stelle für die Ausbildung von Medizinischen Fachangestellten.
Zu den Aufgaben der Ärztekammer gehören:
- die Prüfung und Registrierung der von den Ausbildenden zur Eintragung in das Kammerverzeichnis eingereichten Berufsausbildungsverträge
- die Planung und Durchführung der Zwischen- und Abschlussprüfung der Auszubildenden
- die Beratung der Auszubildenden und der Ausbildenden sowie an dem Ausbildungsgang interessierter Personen
- die Gewinnung neuer Ausbildungsplätze durch Information und Beratung in den Arztpraxen
- die Überwachung der Einhaltung der für die Ausbildung maßgeblichen Rechtsvorschriften
Am 1. August 2006 ist die Verordnung über die Berufsausbildung zu der/zu dem Medizinischen Fachangestellten in Kraft getreten. Diese Verordnung löst die Verordnung über die Ausbildung zur Arzthelferin/zum Arzthelfer vom 10. Dezember 1985 ab und erfasst alle Ausbildungsverhältnisse, die am 1. August 2006 oder später beginnen.
Die Berufsausbildung zur/zum Medizinischen Fachangestellten wird vom Berufsbildungsausschuss auf der Grundlage der geltenden Gesetze mitgestaltet. Für die Festlegungen der Prüfungskriterien und für die Abnahme der Prüfungen errichtet die Ärztekammer Prüfungsausschüsse.