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Gremien

Die Kammerversammlung wählt die Mitglieder der Ausschüsse und Kommissionen, wobei auch Mitglieder der Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern in die Ausschüsse gewählt werden können, die nicht der Kammerversammlung angehören. 

Ausschüsse

Hier finden Sie die für die Ausschüsse geltende Geschäftsordnung

Folgende Ausschüsse und Kommissionen wurden durch die Kammerversammlung gebildet
 

Ständige Ausschüsse der Ärztekammer 

(nach §15 (1) der Satzung)

  1. Ethikkommission
  2. Finanzausschuss
  3. Fortbildungsausschuss
  4. Satzungsausschuss
  5. Schlichtungsausschuss
  6. Weiterbildungsausschuss
  7. Widerspruchsausschuss

Weitere Ausschüsse der Ärztekammer

(nach §15 (2) der Satzung)

  1. Ausschuss für Digitalisierung, Telematik und Telemedizin
  2. Beauftragter für speziell übertragbare Infektionskrankheiten - Prof. Dr. med. Micha Löbermann
  3. Ausschuss zur Überprüfung der persönlichen Eignung als Weiterbildungsbefugter
  4. Ausschuss für sektorübergreifende Versorgungsfragen
  5. Präventionsausschuss
  6. Ausschuss für Junge Ärztinnen und Ärzte
  7. AG Rauschmittel- und Drogenabhängigkeit
  8. Ausschuss für Qualitätssicherung
  9. Ausschuss zur Sicherung des ärztlichen Notdienstes
  10. Ausschuss für Umweltmedizin, öffentlicher Gesundheitsdienst und Hygiene


Andere Gremien

  1. Ärzteversorgung M-V - Aufsichtsausschuss
  2. Ärzteversorgung M-V - Verwaltungsausschuss
  3. Berufsbildungsausschuss
  4. Kastrationsausschuss
  5. Prüfungsausschuss Medizinische Fachangestellte
  6. Prüfungskommission
  7. Kommission Ärztliche Stelle Nuklearmedizin, Strahlentherapie, Röntgen
  8. Transplantationskommission 
  9. Sonographiekommission

 

Fachkommissionen

Die Ärztekammer hat für die einzelnen Fachgebiete, Schwerpunkte und Zusatz-Weiterbildungen Fachkommissionen gebildet. Ausgenommen sind derzeit mangels ausreichender Fachvertreter in Mecklenburg-Vorpommern die Zusatz-Weiterbildung Flugmedizin und Medizinische Informatik. Für die Zusatz-Weiterbildungen Intensivmedizin und Plastische Operationen sind mehrere Fachkommissionen, unterteilt nach Fachgebieten gebildet worden. Die Fachkommissionen werden durch die Kammerversammlung bestätigt.

Aufgaben der Fachkommissionen

Die Fachkommissionen beraten den Vorstand der Ärztekammer in fachlichen und die Weiterbildung betreffenden Sachverhalten. Die von den Fachkommissionen in diesem Zusammenhang erarbeiteten Stellungnahmen dienen vorbereitend dem Vorstand bei der Entscheidungsfindung, weshalb für den Vorstand die Objektivität und Unabhängigkeit dieser Stellungnahmen ein wesentliches Kriterium ist. Aus diesem Grund sieht der Vorstand von einer namentlichen Auflistung der Fachkommissionsmitglieder ab. Darüber hinaus stellen die Fachkommissionen die Fachprüfer für die Prüfungsausschüsse, die die Prüfungen in den Anerkennungsverfahren nach Weiterbildungsordnung bzw. für Qualifikationen nach Beschluss der Kammerversammlung abnehmen.

Ernennung

Der Vorstand der Ärztekammer benennt die Vorsitzenden und Mitglieder der Fachkommissionen grundsätzlich für die Dauer der Wahlperiode der Organe der Ärztekammer. Der Vorstand ist bestrebt, die Fachkommissionen ausgewogen mit Vertretern aus den Bereichen der ärztlichen Versorgung (wie ambulant, stationäre Einrichtungen der Maximalversorgung- und der Grund- und Regelversorgung) sowie unter Berücksichtigung einer möglichst breiten regionalen Verteilung zu besetzen. Die Anzahl und Besetzung ist abhängig vom jeweiligen Fachgebiet. Interessierte können sich gerne initiativ an den Vorstand wenden.

 

 Ärzteblatt M-V 
Oktober 2024

 
 
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