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Weiterbildung
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Nach Erhalt der Approbation nach der medizinischen Hochschulausbildung beginnen Ärzte ihre in der Regel 5- bis 6-jährige Facharzt-Weiterbildung an den zugelassenen Weiterbildungsstätten unter Leitung hierfür von der Ärztekammer befugter Weiterbildungsleiter.
Kennzeichnend für die Weiterbildung ist die praktische Anwendung ärztlicher Kenntnisse in der ambulanten, stationären und rehabilitativen Versorgung der Patienten.
Die vorgeschriebenen Weiterbildungsinhalte und Weiterbildungszeiten sind Mindestanforderungen. Die Weiterbildungszeiten verlängern sich individuell, wenn Weiterbildungsinhalte in der Mindestzeit nicht erlernt werden können.
Die Weiterbildung wird in angemessen vergüteter hauptberuflicher Ausübung der ärztlichen Tätigkeit an zugelassenen Weiterbildungsstätten durchgeführt. Sie erfolgt unter Anleitung befugter Ärzte in praktischer Tätigkeit und theoretischer Unterweisung sowie teilweise durch die erfolgreiche Teilnahme an anerkannten Kurs-Weiterbildungen.
Der Abschluss der zu dokumentierenden Weiterbildung wird auf Grund der von den Weiterbildungsbefugten erstellten Zeugnisse und einer Prüfung beurteilt. Der erfolgreiche Abschluss der Weiterbildung wird durch eine Anerkennungsurkunde bestätigt.
Die Mitarbeiter des Referats Aus- und Weiterbildung geben weitere Auskünfte über die formalen Anforderungen an die ärztliche Weiterbildung sowie zu den derzeit von der Ärztekammer zur Leitung der ärztlichen Weiterbildung befugten Ärztinnen und Ärzte und leiten die Anliegen und Anträge der Kammermitglieder an die entsprechenden Fachgremien der Ärztekammer weiter.