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Qualitätssicherung
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Die ärztliche Versorgung von Patientinnen und Patienten auf einem hohen Qualitätsniveau zählt ebenso wie die Sicherung und kontinuierliche Verbesserung dieser Qualität zum professionellen Selbstverständnis der Ärzteschaft. Verankert im Heilberufs- und Kammergesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern, liegt die Zuständigkeit für die Qualitätssicherung der ärztlichen Berufsausübung bei der Ärztekammer. Die Stabsstelle fördert und unterstützt dies durch die Betreuung der vorgeschriebenen Qualitätssicherungsmaßnahmen sowie durch weitere Initiativen und Aktivitäten:
- Überwachung der Qualitätssicherung Hämotherapie
- Zytologie des Zervixkarzinoms
Ergebnisse der Neonatologieerhebung 2009 (für das Jahr 2008)
- Ringversuche Labor
- Reproduktionsmedizin
Ausschuss für Qualitätssicherung