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Weiterbildungsordnung und andere Grundlagen
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Die Weiterbildungsordnung ist Grundlage für den Erwerb von Facharzt-, Schwerpunkt- und Zusatz-Qualifikationen sowie von Fachkunden.
Vollständige Fassung der Weiterbildungsordnung der Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern vom 29.06.2020 in der Fassung vom 20.06.2023 (in Kraft ab 01.08.2023)
Archiv vorherige Fassungen:
Vollständige Fassung der Weiterbildungsordnung der Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern vom 29.06.2020 in der Fassung vom 29.09.2022 (in Kraft seit 01.12.2022)
Weiterbildungsordnung der Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern vom 29.06.2020 (in Kraft seit 29.07.2020)
Die Rahmenbedingungen der ärztlichen Weiterbildung sind in Abschnitt A der Weiterbildungsordnung formuliert. Hier finden sich Regelungen zum Beginn, zur Art, Dauer und Gestaltung der Weiterbildung und zu den Voraussetzungen um als Weiterbilder an einer Weiterbildungsstätte tätig werden zu können. Das Anerkennungsverfahren am Ende der jeweiligen Weiterbildung (Zulassungsverfahren) ist ebenfalls in Abschnitt A geregelt.
Was Weiterbilder und Assistenzärzte wissen müssen: Merkblatt zum Weiterbildungszeugnis
Übergangsregelungen für bereits begonnene Weiterbildungen
Ärzte, die ihre Weiterbildung nach der zuvor geltenden Weiterbildungsordnung vom 20.06.2005 (WBO ÄK MV 2005) begonnen haben, können ihre Weiterbildung nach der Weiterbildungsordnung vom 20.06.2005 innerhalb von Übergangsfristen beenden. Für die Facharzt-Weiterbildung endet diese Frist am 28.07.2027 und für Schwerpunkt- und Zusatz-Weiterbildungen am 28.07.2023.
Weiterbildungsordnung der Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern vom 20.06.2005 in der Fassung vom 25.01.2019
Richtlinien über den Inhalt der Weiterbildungen (WBO 2005)
Bei Anerkennung der Fachkunden Ultraschall bzw Röntgen werden folgende Vereinbarung bzw. Richtlinie mit zu Grunde gelegt.