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ZUR WEITERBILDUNG BEFUGTE ÄRZTE UND WEITERBILDUNGSSTÄTTEN
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Eine Weiterbildung kann nur unter Leitung hierfür von der Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern befugter Ärzte an einer zugelassenen Weiterbildungsstätte erfolgen.
Im Folgenden finden Sie die von der Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern derzeit zur ärztlichen Weiterbildung befugten Ärztinnen und Ärzte an den zur Weiterbildung zugelassenen Einrichtungen mit der Angabe des jeweiligen Weiterbildungsumfanges (in Monaten).
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(Hinweis: das Verzeichnis wird wöchentlich aktualisiert)
Hinweis zu Übergangsregelungen
Ärzte, die am 29.07.2020 eine Befugnis zur Weiterbildung nach der WBO ÄK MV 2005 hatten, können innerhalb einer dreijährigen Übergangsfrist auch eine Weiterbildung nach der neuen WBO ÄK MV 2020 leiten. Innerhalb dieser drei Jahre ist die Befugnis zur Weiterbildung nach der WBO ÄK MV 2020 zu beantragen.
Bitte beachten Sie: Für neue Bezeichnungen aber auch bei Wechsel der Tätigkeit sind Befugnisse immer neu zu beantragen.
Gemäß § 38 Heilberufsgesetz M-V bedürfen die an den Einrichtungen der Hochschulmedizin an den Standorten Greifswald und Rostock sowie deren jeweilige organisatorische Grundeinheiten oder weitere dort zugelassenen Einrichtungen der medizinischen oder veterinärmedizinischen Versorgung tätigen hauptberuflichen Professoren und Professorinnen keiner Befugnis für das jeweilige Fachgebiet oder Teilfachgebiet.
Die Ärztekammer weist auf Folgendes hin:
Über die Befugnisse der hauptberuflichen Professorinnen und Professoren und die während der Weiterbildung vermittelbaren Inhalten kann die Ärztekammer nur dann Auskunft erteilen, wenn diese eine Befugnis zur Weiterbildung nach Weiterbildungsordnung der Ärztekammer Mecklenburg- Vorpommern haben.