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ZUR WEITERBILDUNG BEFUGTE ÄRZTE UND WEITERBILDUNGSSTÄTTEN

Eine Weiterbildung kann nur unter Leitung hierfür von der Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern befugter Ärzte an einer zugelassenen Weiterbildungsstätte erfolgen.

Im Folgenden finden Sie die von der Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern derzeit zur ärztlichen Weiterbildung befugten Ärztinnen und Ärzte an den zur Weiterbildung zugelassenen Einrichtungen mit der Angabe des jeweiligen Weiterbildungsumfanges (in Monaten).

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(Hinweis: das Verzeichnis wird wöchentlich aktualisiert)

Hinweis zu Übergangsregelungen

Ärzte, die am 29.07.2020 eine Befugnis zur Weiterbildung nach der WBO ÄK MV 2005 hatten, können innerhalb einer dreijährigen Übergangsfrist auch eine Weiterbildung nach der neuen WBO ÄK MV 2020 leiten. Innerhalb dieser drei Jahre ist die Befugnis zur Weiterbildung nach der WBO ÄK MV 2020 zu beantragen.

Bitte beachten Sie: Für neue Bezeichnungen aber auch bei Wechsel der Tätigkeit sind Befugnisse immer neu zu beantragen.

Die Ärztekammer weist  auf Folgendes hin:

Über die Befugnisse der hauptberuflichen Professorinnen und Professoren und die während der Weiterbildung vermittelbaren Inhalten kann die Ärztekammer nur dann Auskunft erteilen, wenn diese eine Befugnis zur Weiterbildung nach Weiterbildungsordnung der Ärztekammer Mecklenburg- Vorpommern haben.

 

Ansprechpartnerinnen Bereich Befugnis

Constanze Frenz
0381 492 80 27
befugnisse@aek-mv.de

Inken Koch
0381 492 80 28
befugnisse@aek-mv.de