Senden Sie die Unterlagen bitte per Post an folgende Anschrift:
Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern
Referat Aus- und Weiterbildung
August-Bebel-Straße 9a
18055 Rostock
Für eine persönliche Antragsabgabe vereinbaren Sie bitte einen Termin mit uns:
- Zulassung zur FA-Prüfung, Schwerpunkt-Weiterbildungen (Frau Lippstreuer, Tel.0381 49280-2908)
- Zusatz-Weiterbildungen, Fachkunden, Qualifikation der Ärztekammer (Frau Falke, Tel. 0381 49280-23)
Zulassungsverfahren
Ihre eingereichten Unterlagen werden hinsichtlich der nachgewiesenen Weiterbildung auf Erfüllung der Mindest-Weiterbildungszeit und der Mindest-Weiterbildungsinhalte geprüft. Eventuell werden ergänzende Unterlagen und Nachweise nachgefordert.
Nach der Zulassung zur Prüfung wird von der Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern der Termin der Prüfung festgesetzt. Die Prüfungen erfolgen in der Regel zwischen zwei bis vier Monaten nach der Zulassung zur Prüfung.
Die Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern ist für die Durchführung des Anerkennungsverfahrens einschließlich der Prüfung nur für Kammermitglieder zuständig. Beachten Sie bitte, dass Sie zum Zeitpunkt der Prüfung Kammermitglied sein müssen.
Prüfungsorganisation
Die Facharztprüfungen der Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern finden mittwochs von 14 bis 19 Uhr in den Räumen der Ärztekammer M-V statt.
Die Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern wird in jedem Fall versuchen, für Sie so schnell wie möglich einen Prüfungstermin zu organisieren. Sollten bestimmte Zeitabschnitte für die Prüfung nicht in Frage kommen, weisen Sie bitte möglichst schon bei Einreichung des Antrages darauf hin. Wichtige Hinweise sind z. B. geplante Niederlassungen, neue Arbeitsstellen, geplanter Umzug in anderes Bundesland bzw. ins Ausland, Entbindungstermin etc. Beachten Sie aber, dass wir nicht alle Besonderheiten und Terminwünsche berücksichtigen können.
Grundsätzlich gilt, dass Sie zum Prüfungstermin mit einer Frist von mindestens zwei Wochen eingeladen werden.
Prüfungstag
Melden Sie sich am Prüfungstag 15 Minuten vorher an. Bringen Sie Ihren Personalausweis/Reisepass mit.
Der Prüfungsausschuss wird durch ein Mitglied der Prüfungskommission geleitet. Dem Ausschuss gehören mindestens zwei weitere Ärzte an, welche die Anerkennung der zu prüfenden Facharzt-, Schwerpunkt- oder Zusatz-Weiterbildung besitzen müssen. An der Facharztprüfung kann ein von der Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern berufener Assistentenvertreter teilnehmen.
Die Prüfung ist nicht öffentlich.
Die Prüfung kann sich auf alle vorgeschriebenen Weiterbildungsinhalte erstrecken. Die Prüfung kann sich auch auf die praktische Prüfung ärztlicher Fertigkeiten erstrecken. Die Dauer der Prüfung beträgt für Facharzt- und Schwerpunkt-Weiterbildungen mindestens 60 Minuten und für Zusatz-Weiterbildungen und Fachkunden mindestens 30 Minuten.
Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses teilt Ihnen nach der Prüfung das Ergebnis der Prüfung mit. Das Nichtbestehen wird grundsätzlich mündlich begründet.
Bei Bestehen der Prüfung stellt die Ärztekammer dem Antragsteller eine Anerkennungsurkunde aus. Bei Nichtbestehen der Prüfung erteilt die Ärztekammer dem Antragsteller einen schriftlichen rechtsmittelfähigen Bescheid mit Begründung einschließlich der vom Prüfungsausschuss beschlossenen Auflagen.
Für alle Fragen, die mit der Vorbereitung und Durchführung der Prüfungen zusammenhängen, können Sie sich gerne telefonisch (0381 492 80 22/23) oder schriftlich z. B. via E-Mail: weiterbildung@aek-mv.de) an uns wenden.
Beglaubigungen werden vorgenommen von der Ärztekammer, Stadt- und Kreisverwaltungen, Körperschaften des öffentlichen Rechts etc.