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Ärztliche Stelle StrahlenschutzVerordnung
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der Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern und Kassenärztlichen Vereinigung Mecklenburg-Vorpommern zur Qualitätssicherung nach § 128 Strahlenschutzverordnung
Formulare und Richtlinien, siehe unten
Geschäftsbereich Ärztliche Stelle
Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern
August-Bebel-Str. 9a
18055 Rostock
Ansprechpartnerinnen:
Kerstin Fallei (MTR)
Tel.: 0381 492 80 26
Judith Fährmann (MTR)
Tel.: 0381 492 80 2926
E-Mail: aerztlichestelle@aek-mv.de
Ärztliche Stelle nach § 128 Strahlenschutzverordnung
Das Strahlenschutzgesetz und die Strahlenschutzverordnung sehen die Bestimmung von ärztlichen und zahnärztlichen Stellen vor, die alle Anwender radioaktiver Stoffe oder ionisierender Strahlung in der Medizin prüfen sollen.
Dabei haben die ärztlichen Stellen eine Mittlerfunktion zwischen dem Strahlenschutzverantwortlichen und dem anwendenden Arzt einerseits und der strahlenschutzrechtlichen Aufsichtsbehörde andererseits.
Rechtsgrundlage der Ärztlichen Stelle M-V bildet die Verordnung zur Übertragung von Aufgaben der Qualitätssicherung auf die Ärzte- und Zahnärztekammer (Qualitätssicherungsaufgabenübertragungsverordnung - QSAÜV M-V) vom 21. Mai 2004.
Die Ärztliche Stelle überprüft:
- ob die diagnostischen Strahlenanwendungen unter Berücksichtigung der rechtfertigen-den Indikation dem Stand der Heilkunde und den Erfordernissen der medizinischen Wissenschaft entsprechen
- ob die Qualitätsstandards bei der medizinischen Strahlenanwendung eingehalten werden
- die Maßnahmen zur Optimierung der Strahlenexposition bei diagnostisch aussagefähiger Bildqualität
- die Einhaltung der Diagnostischen Referenzwerte
- die Umsetzung von Verbesserungsvorschlägen bzw. Empfehlungen zur Optimierung der medizinischen Strahlenanwendung
Dazu können folgende Unterlagen angefordert werden:
- Genehmigungsbescheid
- Protokolle und Prüfkörperaufnahmen der Abnahmeprüfungen bzw. Teilabnahmeprüfungen
- Sachverständigenprüfberichte
- Protokolle und Prüfkörperaufnahmen der Konstanzprüfungen der Röntgeneinrichtungen und der digitalen Systeme
- Protokolle und Sensitometerstreifen der arbeitstäglichen Qualitätssicherung der Filmverarbeitung
- Protokolle über Abnahme- und Konstanzprüfungen der Bilddokumentationssysteme und der Bildwiedergabegeräte
- schriftliche Arbeitsanweisungen
- Unterlagen zur Teleradiologie
- Patientenaufnahmen mit rechtfertigender Indikation
- Verfahren zur Erkennung und Bearbeitung von Vorkommnissen
Prüfintervall und Prüfgebühr
Alle Betreiber werden im Abstand von zwei Jahren überprüft. Für die Überprüfungen werden Gebühren nach der Gebührensatzung der Ärztekammer M-V erhoben (AmtsBl. M-V/AAz. 2023 S.12).
Ihre QS-Unterlagen nach StrlSchV können Sie zur Überprüfung im Secu Room hochladen:
Kommissionsmitglieder der Ärztlichen Stelle
Formulare und Richtlinien
- Anmeldeformular zur Vorlage bei der Ärztlichen Stelle nach § 129 StrlV
- Leitlinie der BÄK zur Qualitätssicherung in der Röntgendiagnostik
- Leitlinie der BÄK zur Qualitätssicherung in der Computertomographie
- Diagnostische Referenzwerte:
Diagnotische Referenzwerte für diagn. und interv. Röntgenanwendung
Leitfaden für diagn. und interv. Röntgenanwendung
Diagnostische Referenzwerte für nuklearmedizinische Untersuchungen
Leitfaden für nuklearmedizinische Untersuchungen
- Empfehlung der Strahlenschutzkommission zur Verwendung von Patienten-Strahlenschutzmitteln bei der diagnostischen Anwendung von Röntgenstrahlung am Menschen
- Leitfaden zum Umgang mit Vorkommnissen in Röntgendiagnostik und Nuklearmedizin
Übersicht "bedeutsame Vorkommnisse" - Röntgendiagnostik
Übersicht "bedeutsame Vorkommnisse" - Nuklearmedizin
- Richtlinie zu Arbeitsanweisungen und Aufzeichnungspflichten vom 1. September 2006
- Rahmenrichtlinie zur Qualitätssicherung 28. August 2024
Qualitätssicherungs-Richtlinie Röntgendiagnostik vom 28. August 2024
- Richtlinie "Qualitätssicherung durch ärztliche und zahnärztliche Stellen / Richtlinie zur Röntgenverordnung und Strahlenschutzverordnung"
- Strahlenschutzverordnung
- Strahlenschutzgesetz