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Ärztliche Stelle StrahlenschutzVerordnung

der Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern und Kassenärztlichen Vereinigung Mecklenburg-Vorpommern zur Qualitätssicherung nach § 128 Strahlenschutzverordnung

Geschäftsbereich Ärztliche Stelle

Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern
August-Bebel-Str. 9a
18055 Rostock

Ansprechpartnerinnen:

Kerstin Fallei (MTR) 
Tel.: 0381 492 80 26

Judith Fährmann (MTR)
Tel.: 0381 492 80 2926

E-Mail: aerztlichestelle@aek-mv.de


Ärztliche Stelle nach § 128 Strahlenschutzverordnung

Das Strahlenschutzgesetz und die Strahlenschutzverordnung sehen die Bestimmung von ärztlichen und zahnärztlichen Stellen vor, die alle Anwender radioaktiver Stoffe oder ionisierender Strahlung in der Medizin prüfen sollen.
Dabei haben die ärztlichen Stellen eine Mittlerfunktion zwischen dem Strahlenschutzverantwortlichen und dem anwendenden Arzt einerseits und der strahlenschutzrechtlichen Aufsichtsbehörde andererseits.
Rechtsgrundlage der Ärztlichen Stelle M-V bildet die Verordnung zur Übertragung von Aufgaben der Qualitätssicherung auf die Ärzte- und Zahnärztekammer (Qualitätssicherungsaufgabenübertragungsverordnung - QSAÜV M-V) vom 8. Oktober 2024.

Die Ärztliche Stelle überprüft:

  • ob die diagnostischen Strahlenanwendungen unter Berücksichtigung der rechtfertigen-den Indikation dem Stand der Heilkunde und den Erfordernissen der medizinischen Wissenschaft entsprechen
  • ob die Qualitätsstandards bei der medizinischen Strahlenanwendung eingehalten werden
  • die Maßnahmen zur Optimierung der Strahlenexposition bei diagnostisch aussagefähiger Bildqualität
  • die Einhaltung der Diagnostischen Referenzwerte
  • die Umsetzung von Verbesserungsvorschlägen bzw. Empfehlungen zur Optimierung der medizinischen Strahlenanwendung

Dazu können folgende Unterlagen angefordert werden:

  • Genehmigungsbescheid
  • Protokolle und Prüfkörperaufnahmen der Abnahmeprüfungen bzw. Teilabnahmeprüfungen
  • Sachverständigenprüfberichte
  • Protokolle und Prüfkörperaufnahmen der Konstanzprüfungen der Röntgeneinrichtungen und der digitalen Systeme
  • Protokolle und Sensitometerstreifen der arbeitstäglichen Qualitätssicherung der Filmverarbeitung
  • Protokolle über Abnahme- und Konstanzprüfungen der Bilddokumentationssysteme und der Bildwiedergabegeräte
  • schriftliche Arbeitsanweisungen
  • Unterlagen zur Teleradiologie
  • Patientenaufnahmen mit rechtfertigender Indikation
  • Verfahren zur Erkennung und Bearbeitung von Vorkommnissen
  • Strahlenexpositionsdaten 

Prüfintervall und Gebühren

 

Die Überprüfungen der Qualitätssicherungsunterlagen nach Strahlenschutzverordnung aller Niederlassungen und Kliniken in Mecklenburg-Vorpommern werden im regelmäßigen Abstand von etwa 24 Monaten durchgeführt. Bei entsprechenden Mängeln, können jedoch kostenpflichtige Teilüberprüfung in kürzeren Abständen im Rahmen einer notwendigen Wiederholungsprüfung anfallen. Für die Überprüfungen werden Gebühren nach der Gebührensatzung der Ärztekammer M-V erhoben. 
 

Qualitätssicherungs-Überprüfung nach StrlSchV - Zum SecuRoom

INFO SecuRoom: vor Login
Der SecuRoom ist ein datengeschützter Bereich auf den nur Sie mit Ihren Zugangsdaten zugreifen können und die Ärztliche Stelle MV / Ärztekammer MV. Die Daten werden nach Bearbeitungszeit der Überprüfung wieder gelöscht. Eine Anleitung zum SecuRoom befindet sich im SecuRoom unter Vorlagen.

 

Zum aktuellen Zeitpunkt ist nur das hochladen der DRW- Tabellen gewünscht. Alle weiteren Unterlagen zur Überprüfung, wie im Anforderungsschreiben unter Hinweise an die Ärztliche Stelle MV übermitteln. 
Für Fragen stehen wir Ihnen zur Verfügung.
aerztlichestelle@aek-mv.de

 

Kommissionsmitglieder der Ärztlichen Stelle 

Formulare und Richtlinien

  1. An- /Abmeldeformular zur Vorlage bei der Ärztlichen Stelle:
    Abmeldung bei der ÄST
    Anmeldung Röntgen
    Anmeldung Nuklearmedizin
    Anmeldung Strahlentherapie
  2. Leitlinie der BÄK zur Qualitätssicherung in der Röntgendiagnostik
  3. Leitlinie der BÄK zur Qualitätssicherung in der Computertomographie
  4. Diagnostische Referenzwerte:
    Diagnotische Referenzwerte für diagn. und interv. Röntgenanwendung
    Leitfaden für diagn. und interv. Röntgenanwendung
    Diagnostische Referenzwerte für nuklearmedizinische Untersuchungen
    Leitfaden für nuklearmedizinische Untersuchungen
  5. Empfehlung der Strahlenschutzkommission  zur Verwendung von Patienten-Strahlenschutzmitteln bei der diagnostischen Anwendung von Röntgenstrahlung am Menschen 
  6. Leitfaden zum Umgang mit Vorkommnissen in Röntgendiagnostik und Nuklearmedizin
    Übersicht "bedeutsame Vorkommnisse" - Röntgendiagnostik
    Übersicht "bedeutsame Vorkommnisse" - Nuklearmedizin
    Muster Verfahrensanweisung Vorkommnisse - Röntgendiagnostik
  7. Richtlinie zu Arbeitsanweisungen und Aufzeichnungspflichten vom 1. September 2006 
  8. Rahmenrichtlinie zur Qualitätssicherung 28. August 2024
    Qualitätssicherungs-Richtlinie Röntgendiagnostik vom 28. August 2024
    Qualitätssicherung-Richtlinie Nuklearmedizin vom 16. Dezember 2024
  9. Richtlinie "Qualitätssicherung durch ärztliche und zahnärztliche Stellen / Richtlinie zur Röntgenverordnung und Strahlenschutzverordnung"
  10. Strahlenschutzverordnung
  11. Strahlenschutzgesetz

 

 

 

Ansprechpartnerinnen geschäftsbereich  Ärztliche Stelle

Frau Fallei (MTR)
0381 492 80 26
 
Frau Fährmann (MTR)
0381 492 80 2926