FACHSPRACHENPRÜFUNG
Eine Voraussetzungen für die Erteilung einer Approbation oder Erlaubnis zur vorübergehenden Ausübung des ärztlichen Berufs (Berufserlaubnis) ist der Nachweis der für die Ausübung der Berufstätigkeit erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache (§ 3 Abs. 1 Nr. 5 Bundesärzteordnung). Nach dem Beschluss der 87. Gesundheitsministerkonferenz vom 26./27.06.2014 müssen Antragssteller auf der nachgewiesenen Grundlage einer GER-B2 (Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen für Sprachen) über Fachsprachenkenntnisse im berufsspezifischen Kontext orientiert am Sprachniveau C1 verfügen.
Die Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern führt im Auftrag des Landesamtes für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern die Fachsprachenprüfung für ausländische Ärzte durch.
Wer muss eine Fachsprachenprüfung absolvieren?
Jeder, der in Mecklenburg-Vorpommern bei dem Landesprüfungsamt für Heilberufe einen Antrag auf Erteilung der Approbation/Berufserlaubnis als Ärztin/Arzt stellt und
- keinen Abschluss an einer deutschsprachigen Hochschule oder
- keinen Abschluss einer mindestens zehnjährigen allgemeinbildenden
Schulbildung an einer deutschsprachigen Schule oder
- keinen Abschluss einer mindestens dreijährigen Berufsausbildung in
deutscher Sprache erworben hat,
muss die für eine ärztliche Tätigkeit erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache nachweisen.
Wie erfolgen die Meldungen zur Prüfung und die Terminvergabe?
Die Anmeldung zur Fachsprachenprüfung erfolgt durch das Landesamt für Gesundheit und Soziales. Hier stellen Sie Ihren Antrag auf Erteilung einer Approbation/Berufserlaubnis und wenn notwendig erhalten Sie die Aufforderung, die Fachsprachenprüfung bei Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern zu absolvieren.
Die Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern teilt Ihnen den nächstmöglichen Prüfungstermin mit. Die Verwaltungsgebühr für die Fachsprachenprüfung beträgt 600 EUR.
Wie ist die Prüfung gestaltet?
Die Fachsprachenprüfung ist praxisnah gestaltet. Sie findet in Form einer Einzelprüfung statt. Die Prüfungskommission besteht aus mindestens zwei ärztlichen Prüfern. Im Mittelpunkt der Fachsprachenprüfung steht eine simulierte Gesprächs- und Dokumentationssituation aus dem Krankenhausalltag. Der Ablauf der Fachsprachenprüfung ist wie folgt:
Vorbereitung: Lesen eines standardisierten Aufklärungsbogens (30 Minuten)
Mündliche Prüfung (40 Minuten)
- Arzt-Patienten-Gespräch:
Der Prüfungskandidat führt mit einem simulierten Patienten ein problemorientiertes Anamnesegespräch durch. Er stellt eine mögliche Verdachtsdiagnose und zeigt seinem Patienten den weiteren Behandlungsverlauf auf. Abschließend führt der Prüfungskandidat mit seinem Patienten ein Aufklärungsgespräch zum zuvor gelesenen Aufklärungsbogen durch.
- Arzt-Arzt-Gespräch:
Es findet eine Patientenvorstellung an einen ärztlichen Kollegen statt. Der Prüfungskandidat gibt die Krankheitsgeschichte des simulierten Patienten gegenüber einem Prüfer wieder und stellt Verdachtsdiagnose sowie weitere therapeutische Schritte dar; Gegenfragen von Seiten des Prüfers sind möglich.
Schriftliche Prüfung am Computer (20 Minuten)
- Dokumentation: Der Prüfungskandidat fertigt eine Zusammenfassung des Falls aus der mündlichen Prüfung im Sinne eines Arztbriefes für den weiterbehandelnden Arzt an.
Die Antworten werden nur im Hinblick auf die fachsprachlichen Aspekte bewertet. Das Fachwissen wird in diesem Zusammenhang nicht überprüft. Das Prüfungsergebnis wird dem Prüfungskandidaten unmittelbar nach der Prüfung mitgeteilt und in den Folgetagen an das Landesprüfungsamt für Heilberufe übermittelt.
Was ist, wenn der Sprachtest nicht bestanden wurde?
Wird der Sprachtest nicht bestanden, muss er als Ganzes wiederholt werden. Die Anzahl der Wiederholungsmöglichkeiten ist nicht begrenzt. Der Antrag zur Wiederholungsprüfung ist an das Landesprüfungsamt für Heilberufe zu richten.
Wo gibt es weitere Informationen?
Die ÄK M-V ist zuständig bei Fragen zur Organisation der Fachsprachenprüfung.
Wenden Sie sich bitte per E-Mail an die ÄK M-V unter
fsp@aek-mv.de.
Das Landesprüfungsamt für Heilberufe ist zuständig für die Fragen zum Approbations- bzw. Berufserlaubnisverfahren.
Ausländische Bildungsabschlüsse
Landesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern
Landesprüfungsamt für Heilberufe
Friedrich-Engels-Platz 5-8
18055 Rostock