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MELDEWESEN
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Mitglieder der Ärztekammer sind alle berufstätigen Ärztinnen und Ärzte unseres Bundeslandes sowie Ärztinnen und Ärzte ohne berufliche Tätigkeit mit Wohnsitz in Mecklenburg-Vorpommern. Die Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern hat zum Stichtag 23.02.2023 insgesamt 11.730 Kammermitglieder, von denen 8.333 Mitglieder berufstätig sind. Ärztestatistik M-V
Alle Ärztinnen und Ärzte haben ihre Berufstätigkeit bei der Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern unter Angabe ihrer Personalien sowie des Ortes und der Art ihrer Beschäftigung innerhalb eines Monats (§ 10 Abs. 1 des Heilberufsgesetzes) anzumelden. Für den Fall, dass der/die Meldepflichtige den ärztlichen Beruf nicht ausübt, jedoch im Zuständigkeitsbereich der Kammer einen gültigen Wohnsitz hat, muss ebenfalls eine schriftliche Anmeldung erfolgen.
Zur Anmeldung erhalten Sie einen Meldebogen, welcher von Ihnen ausgefüllt und unterschrieben werden muss. Es besteht die Möglichkeit, den Meldebogen online oder persönlich in der Geschäftsstelle der Ärztekammer auszufüllen bzw. ihn per Fax, E-Mail oder telefonisch anzufordern.
Der ausgefüllte und handschriftlich unterschriebene Meldebogen muss im Original per Post an die Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern versendet werden.
Für die Anmeldung benötigen Sie zusätzlich folgende Unterlagen (Vorlage im Original oder in beglaubigter Kopie)
- die Approbationsurkunde oder Berufserlaubnis
- ggf. Urkunden zum Führen in Deutschland genehmigter akademischer Grade und Titel
- ggf. Urkunden über die Facharztanerkennung, Schwerpunkt- oder Zusatzbezeichnung sowie Fachkunden
Mitteilungs- und aktualisierungspflichtig sind darüber hinaus folgende Angaben und Veränderungen:
- Verleihung oder Erwerb eines akademischen Grades oder Titels
- Facharztanerkennung, Anerkennung einer Schwerpunktweiterbildung, Zusatzweiterbildung und/oder einer Fachkunde
- Angaben zur Tätigkeit: Beginn, Ort und Art der Tätigkeit (auch berufsfremd)
- Änderung der Post- / Privatanschrift
- Änderung des Namens
- Angaben zu Mutterschutz- und Elternzeiten
- Angaben zur Berufsunfähigkeit
- Angaben zum Beginn des Ruhestandes
Der ausgefüllte und handschriftlich unterschriebene Meldebogen und die Unterlagen sind postalisch einzureichen bei:
Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern
Meldewesen
August-Bebel-Str. 9a
18055 Rostock