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Seminar zum Umgang mit Gewalt

Ob in der Praxis, in der Klinik oder beim Rettungs- oder Bereitschaftsdienst - viele Ärztinnen und Ärzte sind in ihrem Arbeitsalltag bereits mit Gewalt und Aggressionen von Patienten oder Angehörigen konfrontiert worden. Eine 2015 im Deutschen Ärzteblatt veröffentlichte Studie hat gezeigt, dass allein 91 Prozent der Hausärzte eine solche Erfahrung gemacht haben. Im vergangenen Jahr wurden in Mecklenburg-Vorpommern nach Erhebungen des Innenministeriums insgesamt 734 Angriffe auf Beamte und Rettungskräfte registriert. Die häufigste Form der Gewalt seien dabei Beschimpfungen und Beleidigungen, gefolgt von Sachbeschädigungen und Diebstahl sowie Rufschädigungen und Verleumdungen im Internet. 

Die Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern nimmt sich dieses Problems an: Am 22. und 23. Februar findet eine Fortbildung für Ärzte und Mitarbeiter im medizinischen Dienst zum Thema "Der professionelle Umgang mit aggressiven oder herausfordernden Verhaltensweisen von Patienten und Begleitpersonen" statt. Ziele der Veranstaltung sind die kritische Auseinandersetzung mit der komplexen Problematik sowie die Entwicklung konkreter Handlungshilfen. Für weitere Informationen sowie zur Anmeldungen schreiben Sie uns bitte eine Mail an medfa@aek-mv.de oder wenden Sie sich telefonisch an Frau Kather unter der Nummer 0381 4928025.

Zudem ruft die Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern Ärztinnen und Ärzte, die selbst in ihrem Berufsalltag schon Erfahrungen mit Gewalt machen mussten, weiterhin dazu auf, sich bei der Kammer zu melden und ihre konkreten Erfahrungen - gerne auch anonym - zu schildern. Mit den gewonnenen Informationen soll eine Initiative der Bundesärztekammer zur Änderung der derzeitigen Gesetzgebung unterstützt werden.

Nach der aktuellen Rechtslage ist der Schutz von Ärztinnen und Ärzten sowie ihrem medizinischen Fachpersonal mangelhaft. Im April 2017 ergänzte der Deutsche Bundestag den Paragrafen 323c des Strafgesetzbuches und stellte damit die Behinderung von hilfeleistenden Personen der unterlassenen Hilfeleistung rechtlich gleich. Jedoch ist das medizinische Personal vom weitergehenden Schutzbereich des Paragrafen 115 StGB weiterhin ausgenommen. Dort werden lediglich Hilfeleistende der Feuerwehren, des Katastrophenschutzes und des Rettungsdienstes, nicht jedoch Ärzte mit den per Gesetz geschützten Vollstreckungsbeamten gleichgestellt.

Um hier auf eine Änderung hinwirken zu können, benötigt die Bundesärztekammer Informationen zu Fällen aus allen Kammern der Bundesrepublik. Daher bitten wir Sie, uns Ihre Erfahrungen zu schildern. Strikter Datenschutz ist gewährleistet und eine Identifikation der Betroffenen ausgeschlossen. Bitte wenden Sie sich an die Rechtsabteilung der Ärztekammer unter recht@aek-mv.de oder telefonisch unter 0381 4928051.

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AnsprechpartnerIN Stabsstelle Kommunikation

Katarina Sass
Öffentlichkeitsarbeit | Ärzteblatt
0381 492 80 19

aerzteblatt@aek-mv.de