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Erläuterungen helfen bei der Beantwortung offener Fragen

Vor dem Hintergrund des Beschlusses des Deutschen Ärztetages in Erfurt 2018 können die 17 Landesärztekammern ihre Berufsordnung für die ausschließliche Fernbehandlung für Ihre Mitglieder öffnen. In Mecklenburg-Vorpommern ist eine Behandlung ohne jeglichen Patientenkontakt nur in Ausnahmefällen möglich.

Die Kammerversammlung hatte die Anpassung der Berufsordnung im Herbst 2018 aufgrund zahlreichen offener Fragen zunächst in die Ausschüsse verwiesen, die sich derzeit intensiv mit dem Thema auseinandersetzen. In der Kammerversammlung im Herbst dieses Jahres steht das Thema erneut zur Abstimmung.

Die Bundesärztekammer hat nun Erläuterungen und Hinweise für Ärzte herausgegeben, die eine Entscheidungsfindung für den einzelnen Arzt erleichtern sollen.

Link: Erläuterungen und Hinweise zur Fernbehandlung

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AnsprechpartnerIN Stabsstelle Kommunikation

Katarina Sass
Öffentlichkeitsarbeit | Ärzteblatt
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