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Hallo und herzlich willkommen auf unserer Seite für junge Ärztinnen und Ärzte in Mecklenburg-Vorpommern

Wir sind Anika, Wenke, Martin, Julia, Andrei, Andreas und Andreas, Marcel, Ulli, Lukas und Shanice und möchten Euch im Auftrag der Ärztekammer M-V als "Arbeitsgruppe Junge ÄrztInnen" die Interessen, Sorgen und Fragen der jungen Ärzte-Generationen vorstellen und thematisieren. Wann und warum meldet man sich in der Ärztekammer an, wann kann ich mich an sie wenden oder worauf muss ich in meiner Weiterbildung achten, das sind nur ein paar Beispiele mit denen wir uns beschäftigen. Wenn Du Dir genau diese Fragen stellst und noch mehr erfahren möchtest, bist Du hier genau richtig. Ab 2020 werden wir regelmäßig im Ärzteblatt M-V einen Beitrag leisten und wir sind ab sofort auch in den sozialen Medien auf Facebook unter "Junge Ärzte Mecklenburg-Vorpommern" unter

www.facebook.com/Junge Ärzte Mecklenburg-Vorpommern zu finden.

Per E-Mail unter jungeaerzte@aek-mv.de oder postalisch unter der Adresse
Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern
Geschäftsführung
August-Bebel Str. 9a
18055 Rostock

sind wir für Euch erreichbar. Hast Du Anregungen/Fragen dann melde Dich bei uns.

Viel Spaß auf unserer Seite.
 

Aktuelles

Die Kammer stellt sich vor - Kittel meets Kammer

Am 2. Februar 2022 fand der Auftakt zu einer neuen Veranstaltungsreihe mit dem Titel "Kittel meets Kammer" statt, in der vor allem jungen Ärztinnen und Ärzten Angebote und Dienstleistungen der Ärztekammer vorgestellt werden und die als Plattform für junge Kammermitglieder dienen soll. Kernstück dieses Formats sind immer zwei Themen - ein medizinisches Thema und ein Kammerthema. Los ging es mit einem Referat über "Orthopädische Notfälle" von Dr. Andreas Enz, der Mitglied der Jungen Ärzte ist, und mit einem Überblick über den elektronischen Heilberufsausweis.
Die nächste Veranstaltung "Kittel meets Kammer" ist für Mittwoch, den 15. Juni 2022 vorgesehen. Alle weiteren Infos dazu gibt es rechtzeitig hier und in den sozialen Netzwerken. 


 

 


Unsere Artikel-Serie im Ärzteblatt Mecklenburg-Vorpommern:

Archiv

Die Jungen Ärzte MV - eine erste Bilanz - ÄB 1/2021:

Liest du noch oder hörst du schon? Die Welt der Podcasts - ÄB 2/2021

Checkliste für einen erfolgreichen Start in die Selbstständigkeit - ÄB 3/2021

Keine Angst vor dem Unbekannten - ÄB 4/2021

Zum Beispiel - Vorbilder - ÄB 6/2021

Klimawandel und Gesundheit - Was bedeutet das für uns? - ÄB 7/2021

Medizinische Versorgung muss ohne Müll gehen - ÄB 8/2021

Netzwerk für junge Ärztinnen und Ärzte M-V - ÄB 9/2021

Bündnis Junge Ärzte - interdisziplinär die Medizin der Zukunft formen - ÄB 10/2021

Quo vadis Nachwuchs - ÄB 11/2021

Ehrenamtliches Engagement junger Ärztinnen und Ärzte - ÄB 12/2021

Kittel meets Kammer - ÄB 1/2022

Interview mit Dr. Marcel Baschin (JÄ) - ÄB 2/2022

Interview mit Wenke Burghardt (JÄ) und Kittel meets Kammer - ÄB 3/2022

Kick Off - Bundesweiter Stammtisch der Jungen Ärztinnen und Ärzte - ÄB 4/2022

Interview mit Shanice Steigmiller (JÄ) - ÄB 4/2022

Interview mit Anika Biel (JÄ) - ÄB 5/2022

Interview mit Andreas Enz (JÄ) - ÄB 6/2022

Interview mit Theresa Buuck (JÄ) - 8/2022

 

Informationen für junge Ärztinnen und Ärzte:

Approbation - und nun?

1. Approbation

Um in Deutschland den Beruf als Arzt ausüben zu können, bedarf es der Approbation. Die Approbation ist die staatliche Zulassung, den entsprechenden Beruf selbständig und eigenverantwortlich auszuüben und die jeweilige Berufsbezeichnung zu führen. Das Landesprüfungsamt für Heilberufe ist zuständig für die Erteilung der Approbationen an die Antragsteller, die ihr Studium der Medizin, Pharmazie und Zahnmedizin bzw. ihre Ausbildung in der Psychotherapie in Mecklenburg-Vorpommern erfolgreich  abgeschlossen haben. Das Antragsformular sowie eine Vorlage für die notwendige Ärztliche Bescheinigung werden allen Kandidaten mit der Zulassung zum Dritten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung zugesendet. Alternativ sind die Formulare auch direkt beim  Landesprüfungsamt zu bekommen. Für die Ausfertigung der Approbationsurkunde fallen Kosten in Höhe von ca. 130 Euro an.

Weitere Informationen dazu finden Sie im Internet: https://www.lagus.mv-regierung.de/LPH/

 

2. Kammermitgliedschaft

Alle in unserem Bundesland berufstätigen Ärzte sowie alle Ärzte ohne berufliche Tätigkeit mit Wohnsitz in Mecklenburg-Vorpommern müssen sich innerhalb eines Monats bei der Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern anmelden. Zur Anmeldung erhalten Sie einen Meldebogen, welcher von Ihnen ausgefüllt und unterschrieben werden muss. Diesen können Sie persönlich in der Geschäftsstelle der Ärztekammer ausfüllen oder per Fax, E-Mail oder telefonisch unter dem unten angegebenen Kontakt anfordern. Für die Anmeldung benötigte Unterlagen sowie mitteilungspflichtige Veränderungen finden Sie in der Checkliste auf der letzten Seite. Nach der Anmeldung erhalten Sie den kostenlosen Arztausweis in Scheckkartenformat. Für die Erstellung werden ein aktuelles Passfoto der Antrag auf Ausstellung des Arztausweises und eine Kopie des Personalausweises benötigt.

Ansprechpartnerin:
Frau Lenk (Meldewesen)
Tel.: 0381 492 80 82
E-Mail: meldewesen@aek-mv.de

  

3. Ärzteversorgung

Die Ärzteversorgung M-V (ÄVMV) ist die Rentenversorgung aller niedergelassenen und angestellten Ärzte. Als Kammermitglied melden Sie sich auch als Mitglied der ÄVMV. Sie gewährt folgende mit Rechtsanspruch ausgestattete Leistungen:

  • Altersrente
  • Berufsunfähigkeitsrente
  • Kinderzuschuss
  • Hinterbliebenenrente
  • Sterbegeld
  • Übertragung der Versorgungsabgaben
  • Kapitalabfindung

Nach der Anmeldung Ihres Arbeitsplatzes bei der Kammer erhalten Sie per Post von der ÄVMV einen Erhebungsbogen. Die zu leistenden Versorgungsabgabe entspricht dem Beitragssatz der gesetzlichen Rentenversicherung. Der Antrag auf Befreiung von der gesetzl. Rentenversicherung muss innerhalb von drei Monaten nach Beginn einer Beschäftigung, auch bei dem Wechsel des Arbeitgebers, gestellt werden. Für eine Prüfung des Arbeitsvertrages der Deutschen Rentenversicherung ist wichtig, dass Sie in Ihrem Arbeitsvertrag ausdrücklich als Arzt/Ärztin angestellt sind.

 

4. Versicherung

Die Ärzteversorgung Mecklenburg-Vorpommern ist für die Berufsunfähigkeitsrente (BU) zuständig. Da die BU erst bei 100 % Berufsunfähigkeit in Kraft tritt, versichern sich viele Ärzte zusätzlich bei weiteren Berufsunfähigkeitsversicherungen. Die Haftpflichtversicherung ist ab dem 1. Semester des Medizinstudiums empfehlenswert. Die kostenfreie Variante der Berufshaftpflichtversicherung wird von einigen Anbietern angeboten. Die Versicherung schützt bis zum 10. Semester und kann oftmals für das praktische Jahr bis hin zum 1. Assistenzjahr verlängert werden.

 

5. Facharztweiterbildung

Die Weiterbildungsordnung der Ärztekammer M-V ist auf der Homepage zu finden. Dort sind die einzelnen Weiterbildungsgänge aufgeführt und der inhaltliche und zeitliche Rahmen festgelegt. Die vorgeschriebenen Weiterbildungszeiten sind Mindestanforderungen, die sich nach individuellen Gegebenheiten verlängern können. Insgesamt können Sie zwischen 33 Fachgebieten wählen. Des Weiteren finden Sie für jedes Fachgebiet die entsprechenden Logbücher, die der Dokumentation der Weiterbildung dienen und auch obligater Bestandteil des Antrages auf Zulassung zur Facharztprüfung bei der Ärztekammer M-V sind.

Ein Verzeichnis der Weiterbildungsstätten in M-V ist ebenfalls auf der Homepage der Ärztekammer zu finden. Dies können Sie sowohl nach Fachgebieten als auch Einrichtungen durchsuchen. Sie haben zudem die Möglichkeit, über unseren Stellenmarkt für Ärzte nach Weiterbildungsstellen zu suchen.

 

6. Fortbildung

Jeder Arzt sichert nach Erwerb der Facharztqualifikation den Erhalt seiner fachlichen Kompetenz durch eine kontinuierliche berufsbegleitende Fortbildung. Die Fortbildungsordnung der Ärztekammer M-V finden Sie auf der Hompage www.aek-mv.de. Sie gibt Auskunft über Fortbildungsinhalte und -methoden, Voraussetzungen für die Anerkennung von Fortbildungsmaßnahmen und das Fortbildungszertifikat. Im Online-Veranstaltungskalender sind alle zertifizierten Fortbildungen erfasst. Weitere Hinweise auf Veranstaltungen – insbesondere der Ärztekammer M-V – finden Sie im monatlichen Ärzteblatt ebenfalls unter der Rubrik Veranstaltungen.

Ansprechpartnerin:
Frau Evers (Referat Fortbildung)
Tel.: 0381 492 80 41
E-Mail: fortbildung@aek-mv.de

 
Ärzteblatt M-V 
Juni 2023
 
 
 
Kontakt Ärztekammer
 
August-Bebel-Str. 9a
18055 Rostock
 
Tel.: +49 (0)381 492 80 0
Fax +49 (0)381 492 80 80
E-Mail: info@aek-mv.de