Kammerversammlung beschließt 50 Fortbildungspunkte für jedes Kammermitglied
Die Fortbildungspunkte werden im Rahmen der Kategorie B Printmedien/Onlinemedien berücksichtigt. Sie werden zusätzlich zu den laut Fortbildungsordnung anerkennungsfähigen 100 Punkten angerechnet.
Die Kammerversammlung hat auf ihrer Sitzung am Samstag, den 6. Juni 2020, folgenden Beschluss gefasst:
Dritte Änderung der Fortbildungsordnung der Ärztekammer
Mecklenburg-Vorpommern
Aufgrund des § 23 Absatz 2 Nr. 11 des Heilberufsgesetzes vom 22. Januar 1993, zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 16. Mai 2018 (GVOBl. M-V S. 183, 184), wird die Fortbildungsordnung der Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern vom 4. Dezember 2013, zuletzt geändert am 10.05.2019 (Ärzteblatt M-V S. 210), wie folgt geändert:
A r t i k e l 1
In § 6 wird der Untergliederung Kategorie B Printmedien/Onlinemedien nach dem Satz „Innerhalb der Kategorie werden höchstens 100 Punkte für fünf Jahre anerkannt.“ folgender Satz angefügt:
„Die durch Beschluss der Kammerversammlung vom 06.06.2020 für den Zeitraum vom 01.01.-31.12.2020 zuerkannten 50 Fortbildungspunkte werden einmalig hinzugerechnet.“
A r t i k e l 2
Die dritte Änderung der Fortbildungsordnung der Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern tritt mit Wirkung zum 01.01.2020 in Kraft.
Die Fortbildungspunkte werden von der Ärztekammer automatisch und zeitnah gutgeschrieben. zurück... |