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Schluss mit gefälschten Impfausweisen

Rostock, 8. Dezember 2021. Nach Einschätzungen anerkannter Wissenschaftler ist eine mehrfache Impfung gegen das Covid-19-Virus der bislang wirksamste Schutz gegen einen schweren Krankheitsverlauf. Allein, um die Intensivstationen nicht zu überlasten, sollte sich Jeder impfen lassen, der dazu gesundheitlich in der Lage ist.

In den letzten Wochen registrierte die Apothekerkammer Mecklenburg-Vorpommern eine zunehmend besorgniserregende Zahl an Impfdokumentationen, deren Echtheit bezweifelt werden muss.  

Der Vorstand der Ärztekammer M-V verurteilt das Ausstellen falscher Impfausweise aufs Schärfste. Es ist nicht mit der ärztlichen Sorgfaltspflicht vereinbar und schadet dem Ansehen des Arztberufes. Das Ausstellen falscher Impfausweise bzw. deren Fälschen ist ein klarer Verstoß gegen die Berufsordnung und erfüllt den Straftatbestand der Urkundenfälschung.  

Die Ärztekammer M-V geht Beschwerden diesbezüglich konsequent nach und wird in jedem begründeten Fall Strafanzeige stellen.

 

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AnsprechpartnerIN Stabsstelle Kommunikation

Katarina Sass
Öffentlichkeitsarbeit | Ärzteblatt
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