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Schlichtungsstelle der Ärztekammer M-V

Klärung von Behandlungsfehlervorwürfen

Die Ärztekammer M-V hat gemäß § 23 Absatz 1 in Verbindung mit § 4 Absatz 1 Nr. 11 des Heilberufsgesetzes die Aufgabe, bei Streitigkeiten zwischen Kammerangehörigen und ihren Patienten aus dem Behandlungsverhältnis zu vermitteln. Diese Aufgabe hat bisher die Norddeutsche Schlichtungsstelle für Arzthaftpflichtfragen wahrgenommen. Die Norddeutsche Schlichtungsstelle stellt zum 31. Dezember 2021 ihren Betrieb ein.

Die Ärztekammer M-V hat daher eine eigene Schlichtungsstelle für Arzthaftungsfragen eingerichtet. Die Schlichtungsstelle hat zum 1. Juli 2021 ihre Arbeit aufgenommen. Ziel der Schlichtungsstelle ist es, eine neutrale und unabhängige medizinische Begutachtung einer ärztlichen Behandlung durchzuführen. Abschließend wird eine Einschätzung abgegeben, ob Schadensersatzansprüche wegen eines Behandlungsfehlers gerechtfertigt erscheinen.

Die Voraussetzungen zur Durchführung und zum Ablauf des Schlichtungsverfahrens sind in der Satzung geregelt.

Das Merkblatt gibt Ihnen eine Übersicht über den Ablauf des Schlichtungsverfahrens. Bitte lesen Sie es sich vor Antragsstellung unbedingt durch, um Missverständnisse und Nachfragen zu vermeiden!

Bitte beachten Sie, dass das gesamte Schlichtungsverfahren auf elektronischem Weg durchgeführt wird. Bitte folgen Sie dem nachfolgenden Link, um einen Schlichtungsantrag zu stellen: 

Antrag zur Durchführung eines Schlichtungsverfahrens

Merkmale des Schlichtungsverfahrens

Der Ablauf des Verfahrens

Nach welchen Kriterien prüft die Schlichtungsstelle in einem Verfahren?

Informationen zum Datenschutz

Informationen für die Ärzteschaft

 

 

Kontakt Schlichtungsstelle

Stephanie Steuer
Tel.: 0381 492 80 5901