KENNTNISPRÜFUNG
Wenn Sie Ihre medizinische Ausbildung nicht in Deutschland abgeschlossen haben, müssen Sie für die Erteilung einer Approbation die Gleichwertigkeit Ihres Ausbildungsstandes nachweisen. Der Nachweis der erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten wird durch das Ablegen einer Prüfung erbracht, die sich auf den Inhalt der staatlichen Abschlussprüfung bezieht (Kenntnisprüfung nach § 37 Approbationsordnung für Ärzte).
Die Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern führt im Auftrag des Landesamtes für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern die Kenntnisprüfung für ausländische Ärzte durch.
Wie erfolgen die Meldungen zur Prüfung und die Terminvergabe?
Die Notwendigkeit zur Kenntnisprüfung wird durch das Landesamt für Gesundheit und Soziales, bei dem Sie Ihren Antrag auf Erteilung einer Approbation/Berufserlaubnis stellen, festgestellt.
Die Anmeldung zur Kenntnisprüfung bei der Ärztekammer erfolgt über folgendes Formular:
Anmeldung zur Kenntnisprüfung
Wie ist die Prüfung gestaltet?
Die Prüfung bezieht sich auf die Fächer Innere Medizin und Chirurgie. Die Fragestellungen werden ergänzt durch Aspekte der Notfallmedizin, Klinischen Pharmakologie/Pharmakotherapie, Bildgebende Verfahren, Strahlenschutz, Rechtsfragen der ärztlichen Berufsausübung.
Die Fragestellungen beziehen sich zunächst auf die Patientenvorstellung. Dann folgen fächerübergreifend weitere praktische Aufgaben mit Schwerpunkt auf den für den ärztlichen Beruf wichtigsten Krankheitsbildern und Gesundheitsstörungen.
In der Prüfung haben Sie zu zeigen, dass Sie auch über die Kenntnisse und Fähigkeiten in der ärztlichen Gesprächsführung verfügen, die zur Ausübung des Berufs des Arztes erforderlich sind.
Vorbereitung: Anamneseerhebung und Untersuchung eines Patienten
- Patientenvorstellung
Erstellen eines Berichtes über den Patienten, der Anamnese, Diagnose, Prognose, Behandlungsplan sowie eine Epikrise des Falles enthält.
- Mündlich-praktische Prüfung
Das Prüfungsergebnis wird dem Prüfungskandidaten unmittelbar nach der Prüfung mitgeteilt und in den Folgetagen an das Landesprüfungsamt für Heilberufe übermittelt.
Die Kenntnisprüfung kann zweimal wiederholt werden.
Ein Rücktritt von der Prüfung ist nur auf Antrag und aus wichtigem Grund (mit Nachweisen) möglich.
Die Antragstellung und die Prüfung des wichtigen Grundes erfolgen beim Landesprüfungsamt für Heilberufe M-V.
Wo gibt es weitere Informationen?
Die ÄK M-V ist zuständig bei Fragen zur Organisation der Kenntnisprüfung.
Wenden Sie sich bitte per E-Mail an die ÄK M-V unter ksp@aek-mv.de.
Das Landesprüfungsamt für Heilberufe ist zuständig für die Fragen zum Approbations- bzw. Berufserlaubnisverfahren.
Ausländische Bildungsabschlüsse
Landesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern
Landesprüfungsamt für Heilberufe
Friedrich-Engels-Platz 5-8
18055 Rostock