Die Ombudsstelle der Ärztekammer M-V - hier finden Sie Hilfe
Was ist eine Ombudsstelle und welche Aufgabe hat sie?
Eine Ombudsstelle ist eine unabhängige und neutrale Beratungsstelle, an die sich sowohl die in Mecklenburg-Vorpommern tätigen Ärztinnen und Ärzte, als auch die in der ambulanten Versorgung tätigen Medizinischen Fachangestellten wenden können.
Wenn Sie persönliche Sorgen, Probleme oder Konflikte mit Kolleginnen und / oder Kollegen bzw. Vorgesetzten haben, und einen unabhängigen Ansprechpartner benötigen, dann können Sie sich vertrauensvoll und anonym an die Ombudsstelle wenden. Die zuständigen Ombudspersonen haben in erster Linie beratende Funktion, können in Ausnahmefällen und in Absprache mit Ihnen auch intervenierend tätig werden.
An wen kann ich mich mit meinem Anliegen wenden?
Die Besetzung der Ombudsstelle erfolgt durch erfahrende und ehrenamtlich tätige Ärztinnen und Ärzte.
Ansprechpartnerin Dr. Evelin Pinnow
Telefon: 0381 / 492 80 3938
E-Mail: dr.pinnow@aek-mv.de
Ombudspersonen sind nicht weisungsgebunden, sondern unabhängig und neutral. Dies garantiert Ihnen volle Vertraulichkeit. Selbstverständlich ist auch die Verschwiegenheit gewährleistet.
Wie ist der Ablauf eines Ombudsverfahrens?
Sie können sich zunächst bei einer Ombudsperson melden und um Unterstützung bitten. Eine Vertretung durch Dritte ist leider nicht möglich. Das weitere Vorgehen im Rahmen der Konfliktbewältigung/Problemlösung erfolgt immer individuell, vertraulich und in Absprache mit Ihnen als ratsuchenden Arzt bzw. Ärztin. Nur mit Ihrer ausdrücklicher Zustimmung kann die Ombudsperson gegenüber Dritten vermitteln und eingreifen, um zur Konfliktlösung beizutragen. Anschließend wird das weitere Vorgehen schrittweise abgestimmt. Wenn sich keine Lösung abzeichnet, kann die Ombudsperson nach Absprache mit Ihnen den Vorstand einbeziehen und das Problem anonym vortragen. Der Vorstand berät dann über weitere Schritte.
Wichtig: Für Sie entstehen keine Nachteile, wenn Sie sich an die Ombudsstelle wenden.
Was geschieht mit meinen personenbezogenen Daten?
Es erfolgt keine Weitergabe von Daten, Mitteilungen oder Meinungen von Beteiligten ohne ausdrücklicher Zustimmung. Die personenbezogenen Daten werden nach geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen nur zum Zwecke der Datenverarbeitung verwendet. Nach Abschluss des Verfahrens werden die Daten vollumfänglich gelöscht.
Bitte beachten Sie:
Die Befassung der Ombudsstelle ersetzt nicht das Verfahren vor dem Schlichtungs-ausschuss gemäß Heilberufsgesetz. Streben Sie ein Schlichtungsverfahren an, finden Sie hier (Link) weitere Informationen.