Kontakt
Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern
August-Bebel-Str. 9a
18055 Rostock
Tel.: +49 (0)381 492 80 -0
Fax: +49 (0)381 492 80 -80
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Öffnungszeiten
Zentrale
Unsere Zentrale ist persönlich und telefonisch unter der Nummer 0381 492 80 0 zu folgenden Zeiten besetzt:
Montag | 08:00 - 17:00 Uhr |
Dienstag | 08:00 - 17:00 Uhr |
Mittwoch | 08:00 - 18:00 Uhr |
Donnerstag | 08:00 - 17:00 Uhr |
Freitag | 08:00 - 15:00 Uhr |
Geschäftsstelle
Wir haben für unsere Mitglieder und Besucher Servicezeiten eingerichtet, in denen alle Fach- und Geschäftsbereiche für Sie erreichbar sind.
Die Servicezeiten sind:
Montag | 08:00 - 16:00 Uhr |
Dienstag | 08:00 - 16:00 Uhr |
Mittwoch | 08:00 - 18:00 Uhr |
Donnerstag | 08:00 - 16:00 Uhr |
Freitag | 08:00 - 15:00 Uhr |
Außerhalb der Öffnungszeiten
Unabhängig von der Erreichbarkeit der Geschäftsstelle können Sie Ihr Anliegen bequem über das Mitgliederportal der Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern individuell und personenbezogen an uns herantragen.
Serviceportale
Für Ärztinnen und Ärzte
MitgliederportalOnline-Anträge und Punktekonto
SeminarportalSuchen von Fortbildungen und Anmeldungen für Kurse
ILIASLernmanagementsystem (eLearning)
DatenaustauschplattformSicheres Hoch- und Herunterladen von Daten in SecuRooms
BefugtensucheSuche nach zur Weiterbildung befugten Ärzten und Einrichtungen
VeranstaltungszertifizierungRegistrierung als Veranstalter und Beantragung von Fortbildungspunkten
Stellenmarkt Ärzte
Für MFA
SeminarportalSuchen von Fortbildungen und Anmeldungen für Kurse
Stellenmarkt MFAÄrzteversorgung & Versicherung
Mehr Sicherheit für Ihre Zukunft.

An die Zukunft denken
Wir informieren Sie über die Leistungen der Ärzteversorgung und Ihre Versicherungspflichten.
Die Ärzteversorgung
Die Ärzteversorgung Mecklenburg-Vorpommern (ÄVMV) ist die Rentenversorgung aller niedergelassenen und angestellten Ärzte des Landes. Sie ist ebenfalls eine Selbstverwaltungskörperschaft, weshalb sich ihre Gremien, der Verwaltungs- und der Aufsichtsausschuss, v.a. aus Ärztinnen und Ärzten zusammensetzen.
Leistungen
Die Ärzteversorgung gewährt folgende mit Rechtsanspruch ausgestattete Leistungen:
- Altersrente
- Berufsunfähigkeitsrente
- Kinderzuschuss
- Hinterbliebenenrente
- Sterbegeld
- Übertragung der Versorgungsabgaben
- Kapitalabfindung
Vorteile
Die Vorteile der Ärzteversorgung sind vielfältig:
- Keine Wartezeiten: volle Leistungsansprüche mit Ihrer ersten Zahlung
- Keine Hinzuverdienstgrenze: unbegrenzt zusätzliche Einkünfte erzielen
- Keine Anrechnung von Einkommen, z. B. auf die Hinterbliebenenrente
- 60 % Witwen- bzw. Witwerrente
- Berufsschutz und Hochrechnung bis zum 55. Lebensjahr
- Kinderzuschuss: Berufsunfähigkeits- bzw. Altersrentner können einen Kinderzuschuss i.H.v. 5 % bzw. 10 % erhalten
- Sterbegeld: Hinterbliebene von verstorbenen Mitgliedern erhalten ein Sterbegeld
Anmeldung bei der ÄVMV
Als Mitglied der Ärztekammer haben Sie die Möglichkeit von der gesetzlichen Rentenversicherung in die Ärzteversorgung zu wechseln. Dazu müssen Sie einen Antrag bei der Ärzteversorgung stellen.
Nach der Anmeldung Ihres Arbeitsplatzes bei der Kammer erhalten Sie per Post von der ÄVMV einen Erhebungsbogen. Die zu leistenden Versorgungsabgabe entspricht dem Beitragssatz der gesetzlichen Rentenversicherung. Angestellte Ärzte stellen bei der ÄVMV auch den Antrag auf Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherung. Von dort wird er an die Deutsche Rentenversicherung weitergeleitet. Der Antrag muss innerhalb von drei Monaten nach Beginn der neuen Beschäftigung, auch bei dem Wechsel des Arbeitgebers, gestellt werden. Die Deutsche Rentenversicherung verlangt regelmäßig eine Kopie des Arbeitsvertrages zur Prüfung. Dabei ist wichtig, dass Sie in Ihrem Arbeitsvertrag ausdrücklich als Arzt/Ärztin angestellt sind.
Die Versicherungen
Gesetzliche Sozialversicherung
Für angestellt tätige Ärztinnen und Ärzte besteht Versicherungspflicht:
- in der Arbeitslosenversicherung
- in der gesetzlichen Unfallversicherung
- in der gesetzlichen Krankenversicherung (von dieser Versicherungspflicht können Sie sich bei Überschreiten der Versicherungspflichtgrenze zugunsten einer privaten Krankenversicherung befreien lassen)
- in der sozialen Pflegeversicherung (privat Krankenversicherte müssen eine private Pflegeversicherung abschließen)
- in der gesetzlichen Rentenversicherung (Deutsche Rentenversicherung Bund - DRV - oder in der Ärzteversorgung: In der Regel zahlen angestellte Ärzte in die Ärzteversorgung ein. Hierfür bedarf es einer Befreiung von der DRV. Ein entsprechender Antrag muss mit jeder neuen Anstellung online ausgefüllt werden. Der Antrag auf Befreiung muss innerhalb von drei Monaten nach Beginn der neuen Beschäftigung gestellt werden. Sonst wirkt die Befreiung erst ab dem Zeitpunkt der Antragstellung.)
Berufshaftpflichtversicherung
Normalerweise sind Sie durch die Haftpflichtversicherung Ihres Arbeitgebers abgesichert. Es ist jedoch ratsam zu überprüfen, ob Sie für bestimmte ärztliche Tätigkeiten, die außerhalb eines festen Arbeitsverhältnisses stattfinden, eine eigene Haftpflichtversicherung abschließen müssen.
Tipp: Eine sog. „private Berufshaftpflichtversicherung“, die unabhängig vom Arbeitgeber durch einen Arzt/Ärztin eigenständig abgeschlossen wird, kann bei Versicherern oft günstig mit einer privaten Haftpflichtversicherung kombiniert werden.