Öffnungszeiten

Zentrale

Unsere Zentrale ist persönlich und telefonisch unter der Nummer 0381 492 80 0 zu folgenden Zeiten besetzt:

Montag08:00 - 17:00 Uhr
Dienstag08:00 - 17:00 Uhr
Mittwoch08:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag08:00 - 17:00 Uhr
Freitag08:00 - 15:00 Uhr

Geschäftsstelle

Wir haben für unsere Mitglieder und Besucher Servicezeiten eingerichtet, in denen alle Fach- und Geschäftsbereiche für Sie erreichbar sind.
Die Servicezeiten sind:

Montag08:00 - 16:00 Uhr
Dienstag08:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch08:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag08:00 - 16:00 Uhr
Freitag08:00 - 15:00 Uhr

Außerhalb der Öffnungszeiten

Unabhängig von der Erreichbarkeit der Geschäftsstelle können Sie Ihr Anliegen bequem über das Mitgliederportal der Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern individuell und personenbezogen an uns herantragen.

Serviceportale

Für Ärztinnen und Ärzte

Mitgliederportal

Online-Anträge und Punktekonto

Seminarportal

Suchen von Fortbildungen und Anmeldungen für Kurse

ILIAS

Lernmanagementsystem (eLearning)

Datenaustauschplattform

Sicheres Hoch- und Herunterladen von Daten in SecuRooms

Befugtensuche

Suche nach zur Weiterbildung befugten Ärzten und Einrichtungen

Veranstaltungszertifizierung

Registrierung als Veranstalter und Beantragung von Fortbildungspunkten

Stellenmarkt Ärzte

 

Für MFA

Seminarportal

Suchen von Fortbildungen und Anmeldungen für Kurse

Stellenmarkt MFA

Ärztliche Stelle M-V zur Qualitätssicherung nach Strahlenschutzverordnung

Die Ärztliche Stelle M-V führt zur Qualitätssicherung nach Strahlenschutzverordnung technische und medizinische Begutachtungen im Dienste des Strahlenschutzes und der Qualitätsoptimierung durch.

Die Ärztliche Stelle M-V

Die Ärztliche Stelle (ÄST) ist in der Regel eine bei der jeweiligen Landesärztekammer angesiedelte Einrichtung zur Qualitätssicherung bei der humanmedizinischen Strahlenanwendung – wie beim Einsatz von Röntgenstrahlung, radioaktiver Stoffe und bei Therapien mit ionisierender Strahlung. 

Die Ärztliche Stelle M-V ist Teil der Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern und übernimmt nach § 130 der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) vielfältige Aufgaben im Bereich der Qualitätssicherung. Sie führt technische und medizinische Begutachtungen sowie Beratungen durch, die auf eine Qualitätsoptimierung hinwirken sollen. 

Die rechtliche Aufsichtsbehörde für eine radiologisch tätige Einrichtung ist in Mecklenburg-Vorpommern das Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS) als Exekutive des Sozialministeriums. Dieses übt hinsichtlich der Anforderungen der StrlSchV die Vollzugsgewalt aus.

Zur StrlSchV

Kontakt an der ÄKMV

Kerstin Fallei (MTR)

Tel.: +49 (0) 381 492 80 -26
E-Mail: ärztlichestelle@aek-mv.de

Judith Fährmann (MTR)

Tel.: +49 (0) 381 492 80 -2926
E-Mail: ärztlichestelle@aek-mv.de

Aufgaben und Befugnisse der ÄSt

Die Ärztliche Stelle hat entsprechend den Vorgaben des § 130 der StrSchV die Aufgabe, Ärztinnen und Ärzte bei der Anwendung ionisierender Strahlung zur Diagnostik und Therapie zu beraten. Ziel dieser Beratung ist es, die am Patienten angewandte Strahlendosis (Röntgendiagnostik) so gering wie möglich zu halten und die technische und medizinische Durchführung der Verfahren so zu optimieren, dass eine optimale Bildqualität erreicht wird (Diagnostik und Therapie).

Nach § 130 Abs. 1 StrlSchV ist die Ärztliche Stelle befugt, dem Strahlenschutzverantwortlichen Vorschläge zur Verbesserung der Bildqualität, zur Herabsetzung der Strahlenexposition oder zu sonstigen qualitätsverbessernden Maßnahmen zu unterbreiten und hat zu überprüfen, inwieweit die Vorschläge umgesetzt wurden.

Alle Mitarbeiter der Ärztlichen Stelle unterliegen gemäß § 130 Abs. 5 der Strahlenschutzverordnung der ärztlichen Schweigepflicht.

An- und Abmeldung für Betreiber

Wo Sie sich melden müssen

Jeder Betreiber einer röntgendiagnostischen, strahlentherapeutischen oder nuklearmedizinischen Anlage ist verpflichtet, sich beim Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS) und der Ärztlichen Stelle M-V an- und abzumelden.

Das LAGuS ist die zuständige Aufsichtsbehörde für den Strahlenschutz. Die Thematik Strahlenschutz ist in der Abteilung Arbeitsschutz angesiedelt. Die Abteilung besteht aus einem Grundsatzdezernat am Standort Rostock, sowie den Dezernaten an den Standorten Rostock, Schwerin, Neubrandenburg und Stralsund. 

Zum LAGuS

Die Anzeige bei der Ärztlichen Stelle allein entbindet Sie nicht von der Verpflichtung der Anzeige des Betriebes oder Antrag auf Genehmigung beim LAGuS.

Formulare zur An- und Abmeldung bei der ÄSt M-V

Hier können Sie das Formular zur Anmeldung Röntgen bei der ÄSt der ÄKMV herunterladen.

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Hier können Sie das Formular zur Anmeldung Nuklearmedizin bei der ÄSt der ÄKMV herunterladen.

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Hier können Sie das Formular zur Anmeldung Strahlentherapie bei der ÄSt der ÄKMV herunterladen.

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Hier können Sie das Formular zur Abmeldung bei der ÄSt der ÄKMV herunterladen.

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Hinweise zur Mitnutzung einer Röntgeneinrichtung nach § 44 StrlSchV

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Qualitätssicherungsüberprüfung

Jeder Betreiber einer röntgendiagnostischen, strahlentherapeutischen oder nuklearmedizinischen Anlage ist nach §116 StrlSchV verpflichtet Qualitätsprüfungen durchzuführen. Die Qualitätsprüfungen müssen dokumentiert und auf schriftliche Anforderung der Ärztlichen Stelle vorgelegt werden. 

Die erforderlichen Qualitätssicherungsunterlagen können über den SecuRoom der ÄKMV oder auf einem verschlüsselten Datenträger übermittelt werden. Beachten Sie bitte die Hinweise im Anforderungsschreiben. Der SecuRoom steht nur begrenzt zur Verfügung.

Zum SecuRoom

Hinweise zum SecuRoom

Der SecuRoom ist Teil einer sicheren Datenaustauschplattform der Ärztekammer M-V. Auf den SecuRoom können nur Sie mit Ihren Zugangsdaten und die Ärztliche Stelle M-V bzw. die ÄKMV zugreifen. Die Daten werden nach der Überprüfung wieder gelöscht. Eine Anleitung zum SecuRoom befindet sich im SecuRoom unter Vorlagen.

Bitte laden Sie zum aktuellen Zeitpunkt nur die DRW-Tabellen hoch und übermitteln alle weiteren Unterlagen (wie im Anforderungsschreiben unter Hinweise erläutert) an die Ärztliche Stelle M-V.

Mehr zum sicheren Datenaustausch 

Expertengremien

Entsprechend der verschiedenen Anwendungen ionisierender Strahlung setzt sich die Ärztliche Stelle aus drei Expertengremien zusammen.

Rechtliche Grundlagen

Strahlenschutzgesetz

Zum StrlSchG

Strahlenschutzverordnung

Zur StrlSchV

Leitlinie der Bundesärztekammer zur Qualitätssicherung in der Röntgendiagnostik

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Leitlinie der Bundesärztekammer zur Qualitätssicherung in der Computertomographie

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Bekanntmachung der aktualisierten diagnostischen Referenzwerte für diagnostische und interventionelle Röntgenanwendungen

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Leitfaden zur Handhabung der diagnostischen Referenzwerte für diagnostische und interventionelle Röntgenanwendungen

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Bekanntmachung der aktualisierten diagnostischen Referenzwerte für nuklearmedizinische Untersuchungen

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Leitfaden zur Handhabung der diagnostischen Referenzwerte in der Nuklearmedizin

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Rahmenrichtlinie zur Qualitätssicherung bei der Anwendung ionisierender Strahlung oder radioaktiver Stoffe am Menschen nach den §§ 115, 116 und 117 Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) vom 10.01.2025

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Qualitätssicherungs-Richtlinie für Abnahme- und Konstanzprüfungen gemäß den §§ 115, 116 und 117 Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) bei Röntgeneinrichtungen zur Untersuchung am Menschen vom 27.05.2025

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Qualitätssicherungs-Richtlinie für Abnahme- und Konstanzprüfungen gemäß den §§ 115, 116 und 117 StrlSchV von Vorrichtungen und Geräten zur Anwendung in der Nuklearmedizin vom 16.12.2024

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Qualitätssicherung durch ärztliche und zahnärztliche Stellen – Richtlinie zur Röntgenverordnung und zur Strahlenschutzverordnung

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Verwendung von Patienten-Strahlenschutzmitteln bei der diagnostischen Anwendung von Röntgenstrahlung am Menschen

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Bildgebende Diagnostik bei Kindern 

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Leitfaden zum Umgang mit Vorkommnissen in Röntgendiagnostik und Nuklearmedizin

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Übersicht Meldepflicht bei „bedeutsamen Vorkommnissen“ in der Röntgendiagnostik

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BfS Übersicht Aktionsschwellen für bedeutsame Vorkommnisse bei der Anwendung offener radioaktiver Stoffe am Menschen zu Untersuchungszwecken

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Muster Verfahrensanweisung bei Vorkommnissen in der Anwendung von Röntgenstrahlung in der radiologischen Bildgebung

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Muster Verfahrensanweisung zur Vermeidung, Erkennung und Bearbeitung von Vorkommnissen in der Strahlentherapie 

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Richtlinie zu Arbeitsanweisungen und Aufzeichnungspflichten nach den §§ 18, 27, 28 und 36 der Röntgenverordnung und Bekanntmachung zum Röntgenpass

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Qualitätssicherung der DXA-Knochendichtemessung – Aufgaben der Ärztlichen Stelle

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Prüfintervall und Gebühren

Die Überprüfungen der Qualitätssicherungsunterlagen nach Strahlenschutzverordnung aller Niederlassungen und Kliniken in Mecklenburg-Vorpommern werden im regelmäßigen Abstand von etwa einem bis drei Jahren durchgeführt. Bei entsprechenden Mängeln können jedoch kostenpflichtige Teilüberprüfungen in kürzeren Abständen im Rahmen einer notwendigen Wiederholungsprüfung anfallen. 

Für die Überprüfungen werden Gebühren nach der Gebührensatzung der Ärztekammer M-V erhoben.

Gebührenverzeichnis

Hinweise zur Fachkunde Strahlenschutz

Beantragung der Fachkunde

Die Beratung zur Fachkunde Strahlenschutz und die Beantragung der Anerkennung führen die Mitarbeiterinnen aus dem Fachbereich Ärztliche Weiterbildung durch. Bitte reichen Sie dort alle bestehenden Unterlagen zur Fachkunde bzw. Fachkundeaktualisierung ein.

Weiter zur Fachkunde

Kontakt & Beratung

Ärztekammer M-V
Fachbereich Ärztliche Weiterbildung
E-Mail: weiterbildung@aek-mv.de