Öffnungszeiten

Zentrale

Unsere Zentrale ist persönlich und telefonisch unter der Nummer 0381 492 80 0 zu folgenden Zeiten besetzt:

Montag08:00 - 17:00 Uhr
Dienstag08:00 - 17:00 Uhr
Mittwoch08:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag08:00 - 17:00 Uhr
Freitag08:00 - 15:00 Uhr

Geschäftsstelle

Wir haben für unsere Mitglieder und Besucher Servicezeiten eingerichtet, in denen alle Fach- und Geschäftsbereiche für Sie erreichbar sind.
Die Servicezeiten sind:

Montag08:00 - 16:00 Uhr
Dienstag08:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch08:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag08:00 - 16:00 Uhr
Freitag08:00 - 15:00 Uhr

Außerhalb der Öffnungszeiten

Unabhängig von der Erreichbarkeit der Geschäftsstelle können Sie Ihr Anliegen bequem über das Mitgliederportal der Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern individuell und personenbezogen an uns herantragen.

Serviceportale

Für Ärztinnen und Ärzte

Mitgliederportal

Online-Anträge und Punktekonto

Seminarportal

Suchen von Fortbildungen und Anmeldungen für Kurse

ILIAS

Lernmanagementsystem (eLearning)

Datenaustauschplattform

Sicheres Hoch- und Herunterladen von Daten in SecuRooms

Befugtensuche

Suche nach zur Weiterbildung befugten Ärzten und Einrichtungen

Veranstaltungszertifizierung

Registrierung als Veranstalter und Beantragung von Fortbildungspunkten

Stellenmarkt Ärzte

 

Für MFA

Seminarportal

Suchen von Fortbildungen und Anmeldungen für Kurse

Stellenmarkt MFA

Ärztliche Stelle Röntgen

Qualitätssicherungsüberprüfungen

Die Ärztliche Stelle Röntgen überprüft zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach § 130 Abs. 1 StrlSchV die Qualitätssicherungsunterlagen, Röntgenaufnahmen, die rechtfertigende Indikation, Arbeitsanweisungen und die Angaben zur Höhe der Strahlenexposition der jeweiligen Röntgeneinrichtung und Angaben zur Anwendung des § 119 StrlSchV.

Mit den Überprüfungen durch die Ärztliche Stelle wird sichergestellt, dass bei der Anwendung ionisierender Strahlung am Menschen die Erfordernisse der medizinischen Wissenschaft beachtet werden und die angewandten Verfahren und eingesetzten Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlen den jeweiligen notwendigen Qualitätsstandards entsprechen.

Dazu führt die Ärztliche Stelle Qualitätssicherungsüberprüfungen auf Basis einer Auswahl an typischen Untersuchungs- oder Behandlungsdokumenten durch. Begutachtet werden außerdem die technischen Unterlagen und Konstanzprüfungen, die jeder Anwender gemäß StrlSchV regelmäßig an den Röntgengeräten und Bildwiedergabegeräten durchführen und dokumentieren muss. 

Zur StrlSchV

Beratung & Kontrollen

Die Ärztliche Stelle hat im Rahmen ihrer Befugnisse nach § 130 Abs. 1 StrlSchV die Aufgabe, dem Strahlenschutzverantwortlichen Vorschläge zur Verbesserung der Bildqualität, zur Herabsetzung der Strahlenexposition oder zu sonstigen qualitätsverbessernden Maßnahmen zu unterbreiten und hat zu überprüfen, inwieweit die Vorschläge umgesetzt wurden. Die damit verbundenen Qualitätskontrollen sind grundlegende Bestandteile des Schutzes der Patienten bei der medizinischen Anwendung der Röntgenstrahlung.

Die Beratung richtet sich unmittelbar an die für die Strahlenanwendung verantwortlichen Ärzte und mittelbar an das in der technischen Durchführung tätige Assistenzpersonal, also an Medizinische Technolog/innen für Radiologie (MTR), medizinische Fachangestellte (MFA) und an operationstechnische Assistenten (OTA). So soll erreicht werden, dass die Strahlenexposition des Patienten so gering wie möglich gehalten wird und dennoch eine optimale Bildqualität erreicht wird.

Hinweis

Die Ärztliche Stelle muss das LAGuS darüber informieren, wenn wesentliche Empfehlungen zur Qualitätsoptimierung in einer Institution wiederholt nicht beachtet wurden.

Unterlagen für die Qualitätssicherung

Die Ärztliche Stelle kann folgende Unterlagen anfordern:

  • Abnahme- und Teilabnahmeprüfungen mit Bezugswertfestlegungen und Prüfkörperaufnahmen
  • Sachverständigenprüfberichte
  • Sachverständigenbescheinigungen
  • Konstanzprüfungen Röntgengeräte (Deckblatt, Messprotokolle, Prüfkörperaufnahmen)
  • Konstanzprüfungen Bildwiedergabegeräte
  • Patientenaufnahmen
  • Strahlenexpositionsdaten
  • Teleradiologie (Genehmigung, Abnahmeprüfung, Konstanzprüfungen, Patientenaufnahmen)
  • Arbeitsanweisungen
  • Verfahrensanweisungen Vorkommnisse/bedeutsame Vorkommnisse

Die erforderlichen Qualitätssicherungsunterlagen können über den SecuRoom der ÄKMV oder auf einem verschlüsselten Datenträger übermittelt werden. Beachten Sie bitte die Hinweise im Anforderungsschreiben. Der SecuRoom steht nur begrenzt zur Verfügung.

Zum SecuRoom

Kommission Ärztliche Stelle Röntgen

Dr. med. Jens-Christian Kröger (Radiologe – ehem. Universitätsmedizin Rostock)

Dr. med. Martin Petrik (Radiologe – Niederlassung Neubrandenburg)

Dr. med. Daniel Cantré (Radiologe – Universitätsmedizin Rostock)
Dr. med. Gunnar Gaffke (Radiologe – KMG Klinikum Güstrow)
Dr. med. Anne-Caterine Bartolomaeus (Radiologin – Südstadt Klinikum Rostock)
Dr. med. Hans-Peter Vinz (Radiologe – ehem. HELIOS-Kliniken Schwerin)
Mareen Wittkat (Radiologin – Niederlassung Schwerin)
PD Dr. med. habil. Richard Kasch (Orthopäde/Unfallchirurg – Niederlassung Wolgast)
Dipl.-Phys. Peter Sänger (Medizinphysikexperte – Universitätsmedizin Rostock)
Dr. rer. nat. Matthias Lütgens (Medizinphysikexperte – Universitätsmedizin Rostock)
Dipl.-Phys. Julia Holz auf der Heide (Medizinphysikexpertin – Universitätsmedizin Greifswald)
Dr. rer. nat. Ingo Lehmann (Sachverständiger – Potsdam)

kooptiert: Dr. med. Nikolaus Ibrügger (Radiologe – ehem. Niederlassung Rostock)

Kontakt an der ÄKMV

Kerstin Fallei (MTR)

Tel.: +49 (0) 381 492 80 -26
E-Mail: ärztlichestelle@aek-mv.de

Judith Fährmann (MTR)

Tel.: +49 (0) 381 492 80 -2926
E-Mail: ärztlichestelle@aek-mv.de