Öffnungszeiten

Zentrale

Unsere Zentrale ist persönlich und telefonisch unter der Nummer 0381 492 80 0 zu folgenden Zeiten besetzt:

Montag08:00 - 17:00 Uhr
Dienstag08:00 - 17:00 Uhr
Mittwoch08:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag08:00 - 17:00 Uhr
Freitag08:00 - 15:00 Uhr

Geschäftsstelle

Wir haben für unsere Mitglieder und Besucher Servicezeiten eingerichtet, in denen alle Fach- und Geschäftsbereiche für Sie erreichbar sind.
Die Servicezeiten sind:

Montag08:00 - 16:00 Uhr
Dienstag08:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch08:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag08:00 - 16:00 Uhr
Freitag08:00 - 15:00 Uhr

Außerhalb der Öffnungszeiten

Unabhängig von der Erreichbarkeit der Geschäftsstelle können Sie Ihr Anliegen bequem über das Mitgliederportal der Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern individuell und personenbezogen an uns herantragen.

Serviceportale

Für Ärztinnen und Ärzte

Mitgliederportal

Online-Anträge und Punktekonto

Seminarportal

Suchen von Fortbildungen und Anmeldungen für Kurse

ILIAS

Lernmanagementsystem (eLearning)

Datenaustauschplattform

Sicheres Hoch- und Herunterladen von Daten in SecuRooms

Befugtensuche

Suche nach zur Weiterbildung befugten Ärzten und Einrichtungen

Veranstaltungszertifizierung

Registrierung als Veranstalter und Beantragung von Fortbildungspunkten

Stellenmarkt Ärzte

 

Für MFA

Seminarportal

Suchen von Fortbildungen und Anmeldungen für Kurse

Stellenmarkt MFA

Pressemitteilungen und aktuelle Meldungen

Unsere Meldungen zu aktuellen berufs- oder gesundheitspolitischen Themen im Überblick

Pressemitteilungen und aktuelle Meldungen

Am 3. Juli 2025 hat die Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern eine neue und moderne Internetseite in Betrieb genommen. Damit setzen wir unser Corporate Design um und können Ihnen aufbereitete Inhalte zu allen Themen der Ärztekammer M-V nicht nur über den PC, sondern auch bequem über Ihr Smartphone und das Tablet ausspielen. Die neue Menüführung orientiert sich am Nutzerverhalten und soll eine schnelle Suche aller Leistungen der Ärztekammer ermöglichen. Downloads und weiterführende Links sind 

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Am 21. Januar 2025 hat www.welt.de einen Artikel mit der Überschrift „Wie deutsche Behörden den Magdeburg-Attentäter zum Psychiater machten“ online veröffentlicht. Diesem Artikel ging ein Austausch von Fragen und Antworten mit der Autorin per E-Mail voraus. Der Ärztekammer M-V ist es wichtig, dass die Öffentlichkeit sachlich und faktenbasiert über das bei ihr durchgeführte Anerkennungsverfahren informiert wird. Im Folgenden werden einige Punkte aus dem Artikel klargestellt.

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Bitte denken Sie an die Neu-Beantragung Ihres elektronischen Arztausweises. Viele laufen in den kommenden Monaten ab. Besitzen Sie dann noch keinen neuen eHBA, können Sie zentrale TI-Anwendungen im Alltag nicht mehr nutzen! Beachten Sie daher auch die Bearbeitungsfristen. Der elektronische Heilberufsausweis (eHBA) ist mittlerweile ein unverzichtbares Arbeitsmittel im ärztlichen Alltag. Er ist erforderlich für zahlreiche digitale Anwendungen in der modernen Gesundheitsversorgung. 

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In Kooperation mit der Unimedizin Rostock und Greifswald und der Deutschen Gesellschaft für Organspende (DSO) entstand die curriculare Fortbildung „Transplantationsbeauftragte Ärztin/ Transplantationsbeauftragter Arzt“. Es soll von Herbst an künftig alle zwei Jahre von der Unimedizin Rostock angeboten werden. Die Fortbildung ist damit einzigartig in Mecklenburg-Vorpommern. Anders als in einigen anderen Bundesländern besteht in Rostock die Möglichkeit, zwei der aus drei Teilen bestehenden…

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Die Kammerversammlung hat in ihrer Sitzung am 7. April 2025 Kriterien und Rahmenbedingungen für einen Quereinstieg in die Allgemeinmedizin beschlossen, damit Fachärzte aus anderen Gebieten in die hausärztliche Versorgung wechseln können. Mindestvoraussetzung ist der Nachweis einer 24-monatigen Weiterbildung Allgemeinmedizin und die 80-Stunden-Kurs-Weiterbildung Psychosomatische Grundversorgung. 

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Die Kammerversammlung hat mit einem Statut, das sie in ihrer Sitzung am 23. November 2024 erlassen hat, die Möglichkeit geschaffen Persönlichkeiten mit einer Ehrennadel auszuzeichnen. Für herausragende Verdienste im Rahmen der ärztlichen Selbstverwaltung können ehemalige Mitglieder der Kammerversammlung zu Ehrenmitgliedern ernannt und ehemalige Präsidentinnen und Präsidenten der Ärztekammer M-V mit der Ehrenpräsidentschaft geehrt werden. 

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Anmeldung zum Presseverteiler

Möchten Sie regelmäßig über unsere berufs- und gesundheitspolitischen Aktivitäten informiert werden? Dann melden Sie sich gern für unseren Presseverteiler per E-Mail unter presse@aek-mv.de an. 

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