Aus- und Fortbildung MFA
Sabrina Kummer
Tel.: +49 (0) 381 492 80 -2904
E-Mail: medfa@aek-mv.de
Mandy Schuller
Tel.: +49 (0) 381 492 80 -2901
E-Mail: medfa@aek-mv.de
Fax: +49 (0) 381 492 80 -2900
Sylvie Kather
Tel.: +49 (0) 381 492 80 -25
E-Mail: fbmfa@aek-mv.de
Katharina Rohde
Tel.: +49 (0) 381 492 80 -24
E-Mail: fbmfa@aek-mv.de
Fax: +49 (0) 381 492 80 -2900
Öffnungszeiten
Zentrale
Unsere Zentrale ist persönlich und telefonisch unter der Nummer 0381 492 80 0 zu folgenden Zeiten besetzt:
Montag | 08:00 - 17:00 Uhr |
Dienstag | 08:00 - 17:00 Uhr |
Mittwoch | 08:00 - 18:00 Uhr |
Donnerstag | 08:00 - 17:00 Uhr |
Freitag | 08:00 - 15:00 Uhr |
Geschäftsstelle
Wir haben für unsere Mitglieder und Besucher Servicezeiten eingerichtet, in denen alle Fach- und Geschäftsbereiche für Sie erreichbar sind.
Die Servicezeiten sind:
Montag | 08:00 - 16:00 Uhr |
Dienstag | 08:00 - 16:00 Uhr |
Mittwoch | 08:00 - 18:00 Uhr |
Donnerstag | 08:00 - 16:00 Uhr |
Freitag | 08:00 - 15:00 Uhr |
Außerhalb der Öffnungszeiten
Unabhängig von der Erreichbarkeit der Geschäftsstelle können Sie Ihr Anliegen bequem über das Mitgliederportal der Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern individuell und personenbezogen an uns herantragen.
Serviceportale
Für Ärztinnen und Ärzte
MitgliederportalOnline-Anträge und Punktekonto
SeminarportalSuchen von Fortbildungen und Anmeldungen für Kurse
ILIASLernmanagementsystem (eLearning)
DatenaustauschplattformSicheres Hoch- und Herunterladen von Daten in SecuRooms
BefugtensucheSuche nach zur Weiterbildung befugten Ärzten und Einrichtungen
VeranstaltungszertifizierungRegistrierung als Veranstalter und Beantragung von Fortbildungspunkten
Stellenmarkt Ärzte
Für MFA
SeminarportalSuchen von Fortbildungen und Anmeldungen für Kurse
Stellenmarkt MFAAllgemeine Informationen
Alles Wissenswerte zur Anmeldung, über das Modulkonzept hinter den Kursen, die Lehr- und Lernmethoden sowie Ihre Fördermöglichkeiten.
Lebenslang lernen und fortbilden
Die Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern bietet Ihnen ein breit gefächertes Angebot an Fortbildungsmöglichkeiten für Medizinisches Fachpersonal.
Diese werden in Präsenz, online oder als Hybridveranstaltungen angeboten. Jedes Fortbildungsangebot wird gestützt durch einen persönlichen Zugang zum Lernmanagementsystem der Ärztekammer, wo Sie Hinweise zur Fortbildung, Unterlagen, Skripte und Online-Zugänge finden. Bitte informieren Sie sich auch gerne über unsere Website oder über das Ärzteblatt über unsere Veranstaltungen.
Registrierungen und Anmeldungen erfolgen bitte über unser Seminarportal.
Das Modulkonzept
Viele Fortbildungsangebote der Ärztekammer M-V sind modular aufgebaut. Das bedeutet, dass die Themenkomplexe als Module angeboten werden und somit einzeln belegbar sind. Hierdurch wird nicht nur eine maximale Flexibilität und Selbstbestimmung für die Teilnehmenden gefördert, sondern es bietet auch Raum für die individuelle Gestaltung der gewählten Fortbildung. So können gezielt die Module ausgewählt werden, die den Interessen, Bedürfnissen oder beruflichen Anforderungen entsprechen.
Durch die von der Ärztekammer angebotenen verschiedenen Formate (Präsenz- oder Onlineangebote, Workshops oder Blended-Learning-Formate) bleiben die Veranstaltungen dynamisch und ansprechend und fördern den Austausch mit Experten und anderen Teilnehmenden.
Die Module für eine Veranstaltungsreihe können einzeln belegt werden, eine feste Reihenfolge ist nicht vorgeschrieben. Die Ärztekammer M-V empfiehlt jedoch, die beschriebene Reihenfolge beizubehalten.
Vorleistungen, die nicht älter als 5 Jahre sind, können eingereicht und eventuell anerkannt werden.
Fördermöglichkeiten
Es gibt eine Reihe von öffentlichen Fördermöglichkeiten, die es Medizinischen Fachangestellten finanziell erleichtern, sich beruflich weiter zu entwickeln.
Bildungsgutschein
Wenn Sie mit einer beruflichen Fortbildung, zum Beispiel einer Anpassungsqualifizierung, einer Umschulung oder einer Teilqualifizierung Ihre individuelle Beschäftigungsfähigkeit verbessern wollen, kann Sie Ihre Agentur für Arbeit oder Ihr Jobcenter finanziell unterstützen – in Form eines Bildungsgutscheins.
- Wiedereingliederung von Arbeitnehmern bei Arbeitslosigkeit in die Berufswelt (Empfänger von Bürgergeld/Arbeitslosengeld I/ohne Leistungsbezug)
- um eine konkret drohende Arbeitslosigkeit abzuwenden (z.B. durch Kündigung, auslaufender Arbeitsvertrag)
- Notwendigkeit der Weiterbildung bei fehlendem Berufsabschluss
- die Ausstellung des Bildungsgutscheins erfolgt bei der zuständigen Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter
- Persönlichen Termin für ein Beratungsgespräch bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter vereinbaren, um den Bildungsgutschein zu beantragen
- Nach erfolgreicher Prüfung auf Förderung durch die Agentur für Arbeit oder durch das Jobcenter wird der Bildungsgutschein ausgestellt
- Einen AZAV-geförderten Wunschlehrgang auswählen
- Bei der Anmeldung des geförderten Wunschlehrgangs wird der Bildungsgutschein mit eingereicht
- Übernahme der anfallenden Kosten während der Teilnahme einer Weiterbildung u.a. für Lehrgangskosten, Lehrmittel, Arbeitskleidung, Prüfungsgebühren, Fahrkosten, Kinderbetreuungskosten, auswärtige Unterbringungs- und Verpflegungskosten
- der Bildungsgutschein ist nach Ausstellung 3 Monate gültig, ggf. ist eine Neuausstellung notwendig, sofern keine entsprechende Weiterbildung gefunden wurde
- die Person, welche den Bildungsgutschein in Anspruch nehmen möchte, wählt sich den Kurs und den Anbieter eigenständig aus
- der Bildungsgutschein kann nur bei Bildungsanbietern eingelöst werden, welche über eine „Anerkennungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung“ (AZAV) verfügen (siehe KURSNET über die Arbeitsagentur.de)
- für den Bildungsgutschein besteht kein Rechtsanspruch, wenn dieser vom Weiterbildungsträger abgelehnt wurde
Bildungsfreistellung/Bildungsurlaub MV
Das Land hat neue Anreize geschaffen, um Beschäftigte zur Teilnahme an Weiterbildungsveranstaltungen zu ermutigen. Dies basiert auf dem Bildungsfreistellungsgesetz, das im Dezember 2020 angepasst wurde. Demnach haben Arbeitnehmer in Mecklenburg-Vorpommern das Recht, jährlich fünf Tage für Weiterbildungsmaßnahmen freigestellt zu werden.
- eine Bildungsfreistellung ist ein gesetzlicher Anspruch auf eine berufliche, politische oder ehrenamtliche Weiterbildung für Arbeitnehmer während der Arbeitszeit, welche Ihren Schwerpunkt des Arbeits- und Dienstverhältnisses in Mecklenburg-Vorpommern haben
Landesamt für Gesundheit und Soziales
Friedrich-Engels-Platz 5-8
18055 Rostock
Tel.: +49 385 588 -59000
Fax: +49 385 509 -59000
- Der Beschäftigte wählt sich eine vom LaGuS anerkannte Bildungsveranstaltung aus
- Anmeldung für die Veranstaltung bei der Bildungseinrichtung
- Der Beschäftigte beantragt die Freistellung beim Arbeitsgeber mit der Kopie des Anerkennungsbescheides vom Weiterbildungsträger (Wichtig: mindestens 8 Wochen vor Beginn des Seminars muss der Antrag auf Bildungsurlaub schriftlich beim Arbeitgeber eingereicht werden!)
- Teilnahme an der Weiterbildung
- Übergabe der Teilnahmebestätigung an den Arbeitgeber spätestens eine Woche nach Beendigung der Weiterbildungsveranstaltung
- Der Arbeitgeber beantragt die Erstattung des Arbeitsentgelts innerhalb von 8 Wochen nach Beendigung der Weiterbildung beim LaGuS
- das Arbeitsentgelt wird durch den Arbeitgeber fortgezahlt
- der Arbeitgeber erhält vom Land einen Pauschalbetrag für das fortzuzahlende Arbeitsentgelt in Höhe von 55,00 € je freigestelltem Tag des Mitarbeiters
- Freistellungsdauer: max. 5 Tage im Kalenderjahr oder 10 Tage innerhalb von 2 aufeinanderfolgenden Kalenderjahren
- Veranstaltungskosten, Verpflegung, Unterkunft zahlt der Teilnehmer selbst
- der Arbeitsgeber kann den Antrag aufgrund betrieblicher Gründe ablehnen, z.B. durch Urlaubsanspruch von Mitarbeitern
- alle Anträge stehen auf der Internetseite des LaGuS zum Download bereit
Aufstiegs-BAföG
Aufstiegs-Bafög ist eine gesetzlich geregelte finanzielle Unterstützung vom Staat und beruht auf der Grundlage des Aufstiegsförderungsgesetzes (AFBG). Dieses Gesetz begründet einen individuellen Rechtsanspruch auf Förderung von beruflichen Aufstiegsfortbildungen.
- gefördert werden Teilnehmer, die sich beruflich weiterqualifizieren wollen und z.B. einen Fortbildungsabschluss zum/zur Fachwirt/in anstreben
- die Förderung greift bei Fortbildungen, die fachlich gezielt auf öffentlich-rechtliche Prüfungen oder auf gleichwertige Abschlüsse nach Bundes- oder Landesrecht vorbereiten
- der angestrebte Abschluss der Fortbildung muss über dem Niveau einer Facharbeiter-, Gesellen- und Gehilfenprüfung oder eines Berufsfachschulabschlusses liegen
- gefördert werden Fortbildungen in den Gesundheits- und Pflegeberufen nach den Richtlinien der Deutschen Krankenhausgesellschaft
- die Fortbildung muss einen Mindestumfang von 400 Unterrichtsstunden (Teilzeit- oder Vollzeitkurse möglich) umfassen
- häufig ist eine anerkannte, abgeschlossene Erstausbildung oder ein vergleichbarer Berufsabschluss Voraussetzung
- es gibt keine Altersgrenze
- die Beantragung von Aufstiegs-BAföG erfolgt beim zuständigen BAföG-Amt, bei dem der Antragssteller seinen ständigen Wohnsitz hat
- für Mecklenburg-Vorpommern kann der Antrag online über folgende Seite gestellt werden: ww.afbg-digital.de/start
- die Antragsformulare finden Sie auch auf folgender Seite: www.aufstiegs-bafoeg.de
- die Förderungsleistungen beträgt bis zu 15.000 € (50 % Zuschuss/50 % Darlehen) und ist abhängig vom Einkommen, dem Vermögen, dem Familienstand und der Anzahl der Kinder
- Förderleistungen:
- Vollzuschuss der Lebensunterhaltskosten
- Zuschussanteil von 50 % der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren
- Vergabe von zinsgünstigen Darlehen über die KfW
- Darlehenserlass von 50 % bei erfolgreicher Prüfung
- Vollständiger Darlehenserlass nach bestandenem Fortbildungsabschluss, mit anschließender Unternehmensgründung
- die Förderungshöchstdauer beträgt bei einer Vollzeitfortbildung maximal 36 Monate und bei einer Teilzeitfortbildung maximal 48 Monate
FAQ zur MFA Fortbildung
Unsere Fortbildungsveranstaltungen richten sich an Medizinisches Fachpersonal, Azubis und Quereinsteiger. Natürlich sind auch Ärzte herzlich in unseren Kursen willkommen.
Die Anmeldung erfolgt online über unser Seminarportal.
Für bestimmte Fortbildungen (z. B. Nichtärztliche Praxisassistentin, Fachwirt/in für ambulante medizinische Versorgung, Ambulantes Operieren) gibt es Teilnahmebeschränkungen. Hinweise dazu finden Sie in den jeweiligen Veranstaltungsbeschreibungen.
Ja, alle Teilnehmenden erhalten nach einer erfolgreich absolvierten Fortbildung per E-Mail eine Teilnahmebescheinigung von der Ärztekammer M-V, die dann ausgedruckt werden kann. Sollten Sie keine E-Mail erhalten haben, schauen Sie vor der Kontaktaufnahme mit der Ärztekammer in Ihren Spam-Ordner.
Für teilnehmende Ärzte werden unsere Veranstaltungen auf Antrag zertifiziert und mit Fortbildungspunkten versehen. Für Medizinisches Fachpersonal gibt es keine Fortbildungspunkte.
Die Teilnahmegebühren variieren je nach Art und Dauer der Veranstaltung. Die aktuellen Preise finden Sie auf unserer Website oder im jeweiligen Veranstaltungsflyer.
Eine Kursanmeldung gilt als verbindlich und eine Abmeldung muss spätestens zwei Wochen vor Kursbeginn erfolgen.
Kurzfristige Abmeldungen werden nur unter Angabe eines wichtigen Grundes berücksichtigt.
Eine kostenfreie Stornierung ist in der Regel bis zu 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn möglich. Sobald Sie für die gebuchte Veranstaltung auf unser Lernportal freigeschaltet wurden, fallen ggf. Stornogebühren an.
Wir bieten sowohl Präsenz- als auch Online-Formate (z. B. Webinare oder Live-Schulungen) an. Die Form ist jeweils in der Ausschreibung angegeben.
Bitte bringen Sie Schreibmaterial und/oder ein mobiles Endgerät mit. In der Ärztekammer besteht für Sie die Möglichkeit, sich kostenfrei mit unserem WLAN zu verbinden. Für bestimmte Kurse (z. B. Notfallmanagement, Tapen, Gewaltprävention) kann auch praktische Kleidung erforderlich sein.
Wenn Sie Ihr Passwort für Lernportal vergessen haben, senden Sie uns einfach eine kurze E-Mail an: fbmfa@aek-mv.de. Wir setzen Ihr Passwort zurück und Sie erhalten eine E-Mail mit Ihren neuen Zugangsdaten. Nach dem ersten Login können Sie Ihr Passwort dann nach Belieben ändern.