Öffnungszeiten

Zentrale

Unsere Zentrale ist persönlich und telefonisch unter der Nummer 0381 492 80 0 zu folgenden Zeiten besetzt:

Montag08:00 - 17:00 Uhr
Dienstag08:00 - 17:00 Uhr
Mittwoch08:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag08:00 - 17:00 Uhr
Freitag08:00 - 15:00 Uhr

Geschäftsstelle

Wir haben für unsere Mitglieder und Besucher Servicezeiten eingerichtet, in denen alle Fach- und Geschäftsbereiche für Sie erreichbar sind.
Die Servicezeiten sind:

Montag08:00 - 16:00 Uhr
Dienstag08:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch08:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag08:00 - 16:00 Uhr
Freitag08:00 - 15:00 Uhr

Außerhalb der Öffnungszeiten

Unabhängig von der Erreichbarkeit der Geschäftsstelle können Sie Ihr Anliegen bequem über das Mitgliederportal der Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern individuell und personenbezogen an uns herantragen.

Serviceportale

Für Ärztinnen und Ärzte

Mitgliederportal

Online-Anträge und Punktekonto

Seminarportal

Suchen von Fortbildungen und Anmeldungen für Kurse

ILIAS

Lernmanagementsystem (eLearning)

Datenaustauschplattform

Sicheres Hoch- und Herunterladen von Daten in SecuRooms

Befugtensuche

Suche nach zur Weiterbildung befugten Ärzten und Einrichtungen

Veranstaltungszertifizierung

Registrierung als Veranstalter und Beantragung von Fortbildungspunkten

Stellenmarkt Ärzte

 

Für MFA

Seminarportal

Suchen von Fortbildungen und Anmeldungen für Kurse

Stellenmarkt MFA

Weiterbildungsbefugnis

Sie suchen eine Übersicht nach weiterbildungsbefugten Ärzten oder möchten selbst eine Befugnis zur Weiterbildung beantragen? Hier finden Sie alle Informationen.

Suche nach Weiterbildungsbefugten

Eine Weiterbildung kann nur unter Leitung der von der Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern befugter Ärzte an einer zugelassenen Weiterbildungsstätte erfolgen.

In unserer Datenbank finden Sie befugte Ärztinnen und Ärzte mit Angabe der zugelassenen Weiterbildungsstätte. 
Das Verzeichnis wird wöchentlich aktualisiert.

Zur Befugtensuche

Suche nach Balint-Gruppenleitern

Hier finden Sie eine Liste der Balint-Gruppenleiter in Mecklenburg-Vorpommern, die wir für Sie zusammengestellt haben.

Download

Übergangsregelungen für Befugnisse

Ärztinnen und Ärzte, die am 29. Juli 2020 eine Befugnis zur Weiterbildung nach der WBO ÄKMV 2005 hatten, können bis zum 28. Juni 2026 auch eine Weiterbildung nach der neuen WBO ÄKMV 2020 leiten. Bis dahin sollte jedoch auch eine Befugnis zur Weiterbildung nach der WBO ÄKMV 2020 beantragt werden.

Achtung!

Bitte beachten Sie: Für neue Bezeichnungen, aber auch bei Wechsel der Tätigkeit sind Befugnisse immer neu zu beantragen.

Anträge auf Erteilung einer Befugnis

Kammermitglieder können einen Antrag auf Erteilung einer Weiterbildungsbefugnis bei der Ärztekammer M-V stellen.

Antrag online stellen

Der Antrag kann online über das Mitgliederportal der Ärztekammer M-V bearbeitet werden oder per E-Mail, per Post oder persönlich eingereicht werden.

Zum Mitgliederportal

Anträge zum Download

1. Allgemeinmedizin 
4. Arbeitsmedizin 
7.1 Allgemeinchirurgie 
 ambulant 
 stationär 
7.5 Orthopädie und Unfallchirurgie 
 ambulant 
 stationär 
7.8 Viszeralchirurgie 
13.1 Innere Medizin 
 ambulant 
 stationär 
13.4 Innere Medizin und Gastroenterologie 
 ambulant 
 stationär 
13.7 Innere Medizin und Kardiologie 
 ambulant 
 stationär 
14.1 Kinder- und Jugendmedizin
 ambulant 
 stationär 
22. Öffentliches Gesundheitswesen 
28.1 Psychiatrie und Psychotherapie 
29. Psychosomatische Medizin und Psychotherapie 
31. Rechtsmedizin 

Antrag auf Erteilung einer Befugnis/Zulassung einer Einrichtung zur ambulanten Weiterbildung

Antrag auf Erteilung einer Befugnis/Zulassung einer Einrichtung zur stationären Weiterbildung

 

Achtung: Bitte wählen Sie als Anlage noch zusätzlich den passenden Kompetenzbogen entsprechend der Bezeichnung aus!

Ergänzung zum Erhebungsbogen bei Beantragung einer gemeinsamen Befugnis "Weiterer Antragsteller"

 

Achtung: Bitte wählen Sie als Anlage noch zusätzlich den passenden Kompetenzbogen entsprechend der Bezeichnung aus!

Die fachspezifischen Kompetenzbögen, die ein Bestandteil des Antrages sind, finden Sie hier:

Fachgebiete

2. Anästhesiologie
3. Anatomie
5. Augenheilkunde
6. Biochemie
7.2 Gefäßchirurgie
7.3 Herzchirurgie
7.4 Kinder- und Jugendchirurgie
7.6 Plastische, Rekonstruktive und Ästhetische Chirurgie
7.7 Thoraxchirurgie
8.1 Frauenheilkunde und Geburtshilfe
8.2 Gynäkologische Endokrinologie und Reproduktionsmedizin
8.3 Gynäkologische Onkologie
8.4 Spezielle Geburtshilfe und Perinatalmedizin
9. Hals-Nasen-Ohrenheilkunde
10. Haut- und Geschlechtskrankheiten
11. Humangenetik
12. Hygiene und Umweltmedizin
13.2 Innere Medizin und Angiologie
13.3 Innere Medizin und Endokrinologie und Diabetologie
13.5 Innere Medizin und Hämatologie und Onkologie
13.6 Innere Medizin und Infektiologie
13.8 Innere Medizin und Nephrologie
13.9 Innere Medizin und Pneumologie
13.10 Innere Medizin und Rheumatologie
14.2 Kinder- und Jugend-Endokrinologie und -Diabetologie
14.3 Kinder- und Jugend-Gastroenterologie
14.4 Kinder- und Jugend-Hämatologie und -Onkologie
14.5 Kinder- und Jugend-Infektiologie
14.6 Kinder- und Jugend-Kardiologie
14.7 Kinder- und Jugend-Nephrologie
14.8 Kinder- und Jugend-Pneumologie
14.9 Kinder- und Jugend-Rheumatologie
14.10 Neonatologie
14.11 Neuropädiatrie
15. Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie
16. Laboratoriumsmedizin
17. Mikrobiologie, Virologie und Infektionsepidemiologie
18. Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie
19. Neurochirurgie
20. Neurologie
21. Nuklearmedizin
23.1 Neuropathologie
23.2 Pathologie
24.1 Klinische Pharmakologie
24.2 Pharmakologie und Toxikologie
25. Phoniatrie und Pädaudiologie
26. Physikalische und Rehabilitative Medizin
27. Physiologie
28.2 Forensische Psychiatrie
30.1 Radiologie
30.2 Kinder-und Jugendradiologie
30.3 Neuroradiologie
32. Strahlentherapie
33. Transfusionsmedizin
34. Urologie

Kompetenzbögen Zusatz-Weiterbildungen

1. Ärztliches Qualitätsmanagement
2. Akupunktur
3. Allergologie
4. Andrologie
5. Balneologie und Medizinische Klimatologie
7. Dermatopathologie
9. Ernährungsmedizin
10. Flugmedizin
11. Geriatrie
12. Gynäkologische Exfoliativ-Zytologie
13. Hämostaseologie
14. Handchirurgie
15. Immunologie
17. Kardiale Magnetresonanztomographie
18. Kinder- und Jugend-Orthopädie
19. Klinische Akut- und Notfallmedizin
20. Krankenhaushygiene
21. Magnetresonanztomographie
22. Manuelle Medizin
24. Medizinische Informatik
25. Naturheilverfahren
26. Notfallmedizin
27. Nuklearmedizinische Diagnostik für Radiologen
28. Orthopädische Rheumatologie
30. Phlebologie
31. Physikalische Therapie
32. Plastische und Ästhetische Operationen
33. Proktologie
34. Psychoanalyse
35. Psychotherapie
36. Rehabilitationswesen
37. Röntgendiagnostik für Nuklearmediziner
38. Schlafmedizin
39. Sexualmedizin
40. Sozialmedizin
41. Spezielle Kardiologie für Erwachsene mit angeborenen Herzfehlern (EMAH)
42. Spezielle Kinder- und Jugend-Urologie
43. Spezielle Orthopädische Chirurgie
44. Spezielle Schmerztherapie
45. Spezielle Unfallchirurgie
46. Spezielle Viszeralchirurgie
47. Sportmedizin
48. Suchtmedizinische Grundversorgung
49. Transplantationsmedizin
50. Tropen- und Reisemedizin

Erklärung zur Teilnahme an Verbundregelungen

Hinweise für Weiterbilder

Der Weiterbilder ist verpflichtet, über die unter seiner Verantwortung abgeleistete Weiterbildungszeit ein Zeugnis auszustellen, das im Einzelnen die erworbenen Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten darlegt und zur Frage der fachlichen Eignung ausführlich Stellung nimmt. Das Zeugnis muss auch Angaben über den zeitlichen Umfang der Teilzeitbeschäftigungen und Unterbrechungen in der Weiterbildung enthalten. Diese Pflichten gelten nach Beendigung der Befugnis fort.

Das Zeugnis ist am Ende des Weiterbildungsabschnitts innerhalb von drei Monaten auszustellen.

Mehr zum Weiterbildungszeugnis finden Sie in unserem Merkblatt.

Download

Als Weiterbilder sind Sie verpflichtet, die Weiterbildungsdokumentation Ihrer Weiterzubildenden im eLogbuch zu bestätigen. Diese Bestätigung dient dem Nachweis, dass der Weiterbildende alle erforderlichen Weiterbildungskompetenzen in der geforderten Form erworben hat.

Um das eLogbuch Ihres Weiterzubildenden einsehen zu können, müssen Sie sich am eLogbuch-System anmelden. Das System erreichen Sie über das Mitgliederportal.

Zum Mitgliederportal     Mehr zum e-Logbuch

Dem Antrag zur Erteilung einer Weiterbildungsbefugnis ist ein gegliedertes Programm für die Weiterbildung, für die die Befugnis beantragt wird, beizufügen. Dabei kann auf einen von der Ärztekammer fachlich empfohlenen Weiterbildungsplan Bezug genommen werden.

Das Weiterbildungsprogramm gibt den Rahmen für die Weiterbildung unter Ihrer Anleitung wieder und ist bei der Vereinbarung zur Weiterbildung, spätestens jedoch am Beginn der Weiterbildung Ihren Weiterbildenden auszuhändigen.

Die Ärztekammer bietet zudem an, dass Ihr bei Antragstellung eingereichtes Weiterbildungsprogramm zusammen mit Ihrer Weiterbildungsbefugnis auf der Website veröffentlicht wird.

Hier finden Sie Empfehlungen zur Erstellung eines WB-Programms.

Download

Der zur Weiterbildung befugte Arzt führt mit dem in Weiterbildung befindlichen Arzt am Ende eines Weiterbildungsabschnitts, mindestens jedoch einmal jährlich, ein Gespräch, in welchem der Stand der Weiterbildung von beiden beurteilt und im Logbuch dokumentiert wird.

Bestehende Defizite werden aufgezeigt.

Der Inhalt dieses Gesprächs ist zu dokumentieren und dem Antrag auf Zulassung zur Prüfung beizufügen.

Sind Sie als Weiterbilder in Teilzeit beschäftigt oder an mehreren Einrichtungen tätig, empfehlen wir, eine gemeinsame Befugnis mit einem weiteren Arzt an der jeweiligen Einrichtung zu beantragen, um so eine strukturierte Vermittlung der Weiterbildung zu gewährleisten. Weiterbildungszeugnisse sind dann gemeinsam zu unterschreiben.

Nein, eine eigene Weiterbildungsbefugnis schließt eine Weiterbildung aus. Dies gilt nicht für reine Kursweiterbildungen, die berufsbegleitend erfolgen. In der Zeit der eigenen Weiterbildung sollten andere geeignete Ärzte die Weiterbildung verantwortlich leiten.

Die Weiterbildungsbefugnis ist sowohl an die Person als auch an die Weiterbildungsstätte gebunden. Ändert sich der Tätigkeitsort, so ist dies der Ärztekammer anzuzeigen. Die Befugnis erlischt mit der Beendigung der Tätigkeit des Weiterbilders an der Weiterbildungsstätte und es ist für die Tätigkeit an der neuen Weiterbildungsstätte ein neuer Antrag zur Erteilung einer Befugnis zu stellen. 

  • Umzug der Weiterbildungsstätte
  • Änderungen der Praxisstruktur bzw. Abteilungsstruktur
  • Umwandlung einer Belegabteilung in eine Hauptabteilung
  • Beendigung der Belegarzttätigkeit
  • veränderter Beschäftigungsumfang
  • veränderter Aufgabenbereich
  • Änderung des Versorgungsauftrages

Da die Vermittlung von Kompetenzen künftig im Mittelpunkt der ärztlichen Weiterbildung steht, wird es wichtiger denn je, mit anderen Weiterbildungsbefugten oder geeigneten Weiterbildungsstätten zusammenzuarbeiten. Das kann zum Beispiel durch Rotationen in verschiedene Weiterbildungsstätten erfolgen.

Wenn die fachlichen und persönlichen Voraussetzungen vorliegen, kann grundsätzlich durch den neu an der Einrichtung tätigen Arzt die erteilte Befugnis des Vorgängers vorerst für ein Jahr übernommen werden. Der Antrag ist innerhalb der ersten drei Monate nach Tätigkeitsbeginn zu stellen, sofern keine Befugnis für das Fachgebiet an der Weiterbildungsstätte vorliegt.

Zum Antrag

Die Befugnis bleibt bestehen, dennoch kann eine Weiterbildung in dieser Zeit nicht erfolgen. Es sollte daher entweder von Beginn an bereits ein weiterer Arzt an der Stätte befugt sein oder schnellstmöglich eine Befugnis beantragt werden.

Die Antragstellung erfolgt mit dem Antragsformular auf Erteilung einer Befugnis. Der Antrag auf Zulassung als Weiterbildungsstätte ist dort integriert.

Merkblatt für Weiterbilder

Ausführliche Informationen zu Ihren Aufgaben und Pflichten als Weiterbilder in einer Übersicht.

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