Meldewesen
Anna Lenk
Tel.: | +49 (0) 381 492 80 -81 |
E-Mail: | meldewesen@aek-mv.de |
Fax: | +49 (0) 381 492 80 -80 |
Beate Gamm
Tel.: | +49 (0) 381 492 80 -86 |
E-Mail: | meldewesen@aek-mv.de |
Fax: | +49 (0) 381 492 80 -80 |
Cora Lemke
Tel.: | +49 (0) 381 492 80 -82 |
E-Mail: | meldewesen@aek-mv.de |
Fax: | +49 (0) 381 492 80 -80 |
Christina Hüttmann
Tel.: | +49 (0) 381 492 80 -83 |
E-Mail: | meldewesen@aek-mv.de |
Fax: | +49 (0) 381 492 80 -80 |
Anna Lenk
Tel.: | +49 (0) 381 492 80 -81 |
E-Mail: | meldewesen@aek-mv.de |
Fax: | +49 (0) 381 492 80 -80 |
Anja Jacobs
Tel.: | +49 (0) 381 492 80 -85 |
E-Mail: | meldewesen@aek-mv.de |
Fax: | +49 (0) 381 492 80 -80 |
Regina Böhme
Tel.: | +49 (0) 381 492 80 -82 |
E-Mail: | meldewesen@aek-mv.de |
Fax: | +49 (0) 381 492 80 -80 |
Öffnungszeiten
Zentrale
Unsere Zentrale ist persönlich und telefonisch unter der Nummer 0381 492 80 0 zu folgenden Zeiten besetzt:
Montag | 08:00 - 17:00 Uhr |
Dienstag | 08:00 - 17:00 Uhr |
Mittwoch | 08:00 - 18:00 Uhr |
Donnerstag | 08:00 - 17:00 Uhr |
Freitag | 08:00 - 15:00 Uhr |
Geschäftsstelle
Wir haben für unsere Mitglieder und Besucher Servicezeiten eingerichtet, in denen alle Fach- und Geschäftsbereiche für Sie erreichbar sind.
Die Servicezeiten sind:
Montag | 08:00 - 16:00 Uhr |
Dienstag | 08:00 - 16:00 Uhr |
Mittwoch | 08:00 - 18:00 Uhr |
Donnerstag | 08:00 - 16:00 Uhr |
Freitag | 08:00 - 15:00 Uhr |
Außerhalb der Öffnungszeiten
Unabhängig von der Erreichbarkeit der Geschäftsstelle können Sie Ihr Anliegen bequem über das Mitgliederportal der Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern individuell und personenbezogen an uns herantragen.
Serviceportale
Für Ärztinnen und Ärzte
MitgliederportalOnline-Anträge und Punktekonto
SeminarportalSuchen von Fortbildungen und Anmeldungen für Kurse
ILIASLernmanagementsystem (eLearning)
DatenaustauschplattformSicheres Hoch- und Herunterladen von Daten in SecuRooms
BefugtensucheSuche nach zur Weiterbildung befugten Ärzten und Einrichtungen
VeranstaltungszertifizierungRegistrierung als Veranstalter und Beantragung von Fortbildungspunkten
Stellenmarkt Ärzte
Für MFA
SeminarportalSuchen von Fortbildungen und Anmeldungen für Kurse
Stellenmarkt MFAElektronischer Arztausweis
Für die digitalen Anwendungen in der Telematikinfrastruktur benötigen Ärzte verpflichtend einen elektronischen Arztausweis.
Der eHBA
Auch im Gesundheitswesen schreitet die Digitalisierung voran: Die Telematikinfrastruktur (TI) leistet einen wesentlichen Beitrag zur Modernisierung, indem sie alle Akteure der medizinischen Versorgung sicher und effizient vernetzt.
Ein zentraler Bestandteil dieser Vernetzung ist der elektronische Heilberufsausweis (eHBA), auch elektronischer Arztausweis (eA) genannt. Neben seiner Funktion als Sichtausweis bietet er eine kryptografische Funktionalität zur Authentifizierung, Verschlüsselung und qualifizierten elektronischen Signatur. Der eHBA ermöglicht so den sicheren Zugriff auf die Telematikinfrastruktur und die elektronische Gesundheitskarte (eGK) - zum Beispiel für das elektronische Rezept (eRezept) oder die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU).
Folgeausweis rechtzeitig beantragen!
Tausende elektronische Arztausweise (eHBA) laufen bis Ende 2026 ab! Informieren Sie sich hier rechtzeitig.
Beachten Sie unbedingt die aktuellen Bearbeitungszeiten der jeweiligen Vertrauensdiensteanbieter (VDA).
Herausgeber und Vertrauensdiensteanbieter
Die Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern ist verantwortlich für die Herausgabe des elektronischen Arztausweises. Aufgrund der hohen Sicherheitsanforderungen an die Herstellung und Verwaltung der Karten arbeiten wir mit vier sogenannten Vertrauensdiensteanbietern (VDA) zusammen, die für die Produktion und Auslieferung der Ausweise zuständig sind (aufgelistet in alphabetischer Reihenfolge): D-Trust GmbH, medisign GmbH, SHC Stolle & Heinz Consultants GmbH & Co. KG und T-Systems GmbH. Alle vier Kartenhersteller haben einen umfangreichen Zulassungsprozess erfolgreich durchlaufen und bieten technisch gleichwertige Produkte an.
Der elektronische Arztausweis ist kostenpflichtig! Detaillierte Informationen zu Preisen, Zahlungsmodalitäten und Vertragslaufzeiten finden Sie auf den jeweiligen Webseiten der VDA:
Antrag
Abgleich der Meldedaten
Wenn Sie sich für einen VDA entschieden haben, können Sie die Beantragung Ihres elektronischen Arztausweises im Mitgliederportal in die Wege leiten. Es ist sehr empfehlenswert, Ihre Meldedaten zuvor in diesem Portal abzugleichen und ggf. zu aktualisieren. Mit diesen Daten wird Ihr Onlineantrag durch uns „vorbefüllt“.
Vorgangsnummer
Damit Sie sich in den eHBA-Antrag einloggen können, erhalten Sie von uns eine sogenannte Vorgangsnummer per Post. Mit diesem Antragsschlüssel können Sie den Antrag weiterbearbeiten.
Sie haben die Vorgangsnummer bereits erhalten? Dann können Sie sich direkt in das Webformular einloggen.
Antragsprozess
Sie wollen wissen, wie der Antragsprozess im Detail abläuft? Wir haben ihn für Sie genauer beschrieben:
Gleichen Sie bitte zuerst im Mitgliederportal Ihre Meldedaten ab, insbesondere Namen, Grad-/Titelführung und offizielle Meldeanschrift. Sind die Daten aktuell, können Sie zur Auswahl des Kartenherstellers übergehen.
Datendifferenzen führen oft zur Stornierung eines eHBA-Antrags zu einem späteren Zeitpunkt, was eine Wiederholung des Beantragungsprozesses notwendig macht.
Falls sich die Meldedaten geändert haben, teilen Sie uns dies bitte mit – entweder im Mitgliederportal über die Änderungsmeldung oder kontaktieren Sie uns gern direkt.
Geschäftsbereich Meldewesen
E-Mail: ea@aek-mv.de
Telefon:
- Nachname A-F, T | +49 (0) 381 492 80 -86
- Nachname G-K | +49 (0) 381 492 80 -82
- Nachname L-Q | +49 (0) 381 492 80 -83
- Nachname R | +49 (0) 381 492 80 -81
- Nachname S, U-Z | +49 (0) 381 492 80 -85
Bitte wählen Sie einen Vertrauensdiensteanbieter (VDA) aus (aufgelistet in alphabetischer Reihenfolge): D-Trust GmbH, medisign GmbH, SHC Stolle & Heinz Consultants GmbH & Co. KG und T-Systems GmbH. Veranlassen Sie die Vorbefüllung Ihres Onlineantrags bei diesem VDA über das Mitgliederportal. Mit der Vorbefüllung erteilen Sie uns Ihre Einwilligung, dass wir Ihre Meldedaten an den VDA übertragen dürfen.
Der elektronische Arztausweis ist kostenpflichtig! Detaillierte Informationen zu Preisen, Zahlungsmodalitäten und Vertragslaufzeiten finden Sie auf den jeweiligen Webseiten der VDA:
Vorgangsnummer
Die Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern stellt Ihnen im Antragsportal Ihres Anbieters ein persönliches Antragsformular zur Verfügung. Dieses ist bereits mit Ihren Meldedaten „vorbefüllt“ und kann von Ihnen mittels eines persönlichen Antragsschlüssels (Vorgangsnummer) für weitere Bearbeitung abgerufen werden. Den Antragsschlüssel bekommen Sie innerhalb weniger Tage per Post.
Diese 18-stellige Vorgangsnummer besitzt eine Gültigkeit von 42 Tagen.
Persönliche Angaben
Für die Bearbeitung des Antrags benötigen Sie neben der Vorgangsnummer noch einige Daten Ihres Personalausweises, Ihre Kontodaten und ein Bild von Ihnen. Außerdem brauchen Sie eine gültige private E-Mail-Adresse, einen Drucker und in der Regel ca. 30 bis 45 Minuten Zeit.
Hinweis: Wenn Sie keinen Personalausweis haben, können Sie die Daten Ihres Reisepasses nutzen. Im weiteren Antragsverlauf benötigen Sie dann aber eine aktuelle Meldebescheinigung aus dem Einwohnermeldeamt (nicht älter als drei Monate). Diese ist für die Verifizierung Ihrer Meldeanschrift unverzichtbar.
1. Öffnen Sie Ihren Internetbrowser und rufen Sie das Webformular https://service.aek-mv.de/ehba/ auf.
2. Wählen Sie zuerst Ihren VDA aus und geben Sie dann Ihre 18-stellige Vorgangsnummer ein.
3. Klicken Sie auf OK. Sie erhalten Zugriff auf Ihr persönliches Antragsformular.
4. Vervollständigen Sie die fehlenden Angaben in Ihrem Antragsformular. Wählen Sie bitte PostIdent als Identifizierungsverfahren aus (weitere Informationen dazu in Schritt 5). Senden Sie das Antragsformular elektronisch an den VDA. Achten Sie anschließend auf Ihr E-Mail-Postfach. Sie erhalten in der Regel Nachrichten von Ihrem VDA. Prüfen Sie bitte ggf. Ihren Spam-Ordner.
Achtung: Dieser Schritt dient nur der elektronischen Datenübermittlung und gilt noch nicht als Antragstellung!
5. Wir empfehlen Ihnen, den Antrag „in einem Rutsch“ zu bearbeiten. Wenn Sie die Bearbeitung Ihres Antrags unterbrechen müssen, müssen Sie ihn unbedingt zwischenspeichern und das angezeigte bzw. von Ihnen bereits festgelegte Passwort notieren; anderenfalls können Sie Ihren Antrag später nicht erneut aufrufen und fertigstellen.
6. Laden Sie Ihren Antrag sowie ggf. weitere Unterlagen herunter und drucken Sie den Antrag aus. Unterlagen zum PostIdent-Verfahren (PostIdent-Coupon) für „Schritt 5: Identifizierung“ legen Sie bitte beiseite.
Achtung: Die Angaben, die Sie zuvor online im eHBA-Antrag gemacht haben, können Sie im ausgedruckten Dokument nicht handschriftlich ändern.
Wenn Sie etwas korrigieren möchten, loggen Sie sich ggf. erneut ins Antragsportal Ihres VDA ein und überarbeiten dort die Angaben. Anschließend müssen Sie die neue Antragsversion ausdrucken, unterschreiben und postalisch – nach erfolgreicher Identifizierung – an den VDA versenden.
7. Unterschreiben Sie den Antrag und senden Sie ihn postalisch an Ihren VDA. Das elektronische Einreichen der Daten ist nicht ausreichend.
8. Befolgen Sie bitte im Übrigen die Anweisungen Ihres VDA. Diese sind meistens in Form einer Checkliste zusammengefasst.
Als Nächstes werden die Angaben Ihres Ausweisdokuments mit den Angaben in Ihrem eHBA-Antrag verifiziert. Sie müssen übereinstimmen.
Die Verifizierung erfolgt in einem sogenannten PostIdent-Verfahren. Sie können dafür persönlich zu einer Postfiliale gehen oder die Online-Ausweisfunktion (eID) Ihres Personalausweises oder Aufenthaltstitels nutzen. (Hinweis: Nicht alle Personalausweise und Aufenthaltstitel verfügen über die eID-Funktion.)
Je nachdem für welches PostIdent-Verfahren Sie sich entschieden haben, benötigen Sie unterschiedliche Hilfsmittel.
PostIdent in der Postfiliale
- ausgedruckter PostIdent-Coupon, damit die Postangestellten die zu verifizierenden Antragsdaten einsehen können
- Ausweisdokument, damit die Postangestellten Ihre Namensdaten (auch Dr.-Grad), Ausweisnummer sowie Ihre Meldeanschrift verifizieren können
- ggf. eine aktuelle Meldebescheinigung (max. drei Monate alt), nur bei Verwendung Ihres Reisepasses als Ausweisdokument
PostIdent anhand der eID
- Ausweisdokument, das Sie bei der Beantragung benutzt haben
- zugehörige PIN für die eID-Funktion oder Ihren Elektronischen Aufenthaltstitel
- die PostIdent-App, die Sie ggf. herunterladen
Nach dem Eingang und der Bearbeitung Ihres eHBA-Antrags durch den VDA erhält die Ärztekammer M-V eine sogenannte Aufforderung zur Produktionsfreigabe. Als Herausgeberin ist sie gesetzlich verpflichtet, Ihre Arzteigenschaft zu überprüfen und dem VDA im Rahmen einer eHBA-Produktionsfreigabe zu bestätigen.
Nachdem der VDA diese Bestätigung erhalten hat, wird Ihr eHBA produziert und zusammen mit wichtigen Informationen zur Inbetriebnahme an Ihre Meldeanschrift übersandt (Brief 1). Einige Tage später erhalten Sie Ihre PIN/PUK-Daten zum eHBA (Brief 2).
Bitte lesen Sie die Informationen aufmerksam. Folgen Sie unbedingt den Anweisungen des VDA. Bitte beachten Sie: Wenn Sie den Ausweis nicht innerhalb der ggf. vom VDA gesetzten Frist freischalten, wird er unbrauchbar.
Um Ihren elektronischen Ausweis nutzen zu können, benötigen Sie vor allem:
- Konnektor
- SMC-B (auch Praxiskarte genannt)
- Kartenlesegerät/e (mindestens 1 am Empfang sowie je 1 pro Arbeitsplatz)
- Anwendungssoftware (u. a. eine sogenannte Signaturanwendungskomponente)
- KIM-Dienst & KIM-Postfach (KIM = Kommunikation im Medizinwesen)
- Update/s des Praxis- oder Krankenhausverwaltungssystems
- Soft- und Hardware müssen an Ihr Praxis- oder Krankenhausverwaltungssystem angeschlossen werden. Lassen Sie sich diesbezüglich bitte von Ihrem IT-Betreuer beraten.
Folgeantrag und Ihre Telematik-ID
Wenn Sie einen Folgeantrag beim gleichen VDA stellen möchten, beachten Sie bitte die Hinweise zur Beibehaltung oder Änderung der Telematik-ID.
Auf dem Chip Ihres bisherigen eHBA ist neben Ihrem Namen und Ihrer Arzteigenschaft auch Ihre persönliche Telematik-ID gespeichert. Die Telematik-ID ist Ihre elektronische Identität in der Telematikinfrastruktur. Sie wird bei Ihrem Zugriff auf die elektronischen Patientenakten oder Gesundheitskarten Ihrer Patientinnen und Patienten bedeutsam. Um den Zugriff zu bekommen, müssen Sie sich gegenüber der jeweiligen elektronischen Patientenakte oder Gesundheitskarte als Ärztin oder Arzt ausweisen. Dies geschieht mit dem elektronischen Arztausweis. Ihre Patientinnen und Patienten müssen Ihnen ihrerseits die notwendigen Berechtigungen für den Zugriff erteilen. Die Berechtigungen werden dabei an die Telematik-ID auf Ihrem elektronischen Arztausweis gekoppelt.
Wenn Sie Ihre Telematik-ID beibehalten, bleiben die erteilten Berechtigungen trotz Ausweiswechsel (auch zu einem anderen Kartenanbieter) bestehen. Wenn Sie die Telematik-ID ändern lassen, müssen Ihre Patientinnen und Patienten Ihnen sämtliche Berechtigungen erneut erteilen. Die Änderungsmöglichkeit besteht, um eine potenzielle Profilbildung über mehrere Ausweise zu verhindern.
Termin vereinbaren
Sie brauchen Unterstützung? Wir haben für Sie eine Servicestelle eingerichtet, in der Sie kompetent durch den Beantragungsprozess begleitet werden. Vereinbaren Sie dafür bitte einen Termin per E-Mail ea@aek-mv.de oder Telefon.
Geschäftsbereich Meldewesen
Das müssen Sie mitbringen
Bitte halten Sie folgende Dokumente und Informationen zu Ihrem Termin bereit:
- Ihren Personalausweis
- Ihre Kontodaten
- ein Porträtbild
- eine gültige private E-Mail-Adresse und ggf. die Zugangsdaten zum E-Mail-Postfach (Passwort)
Die Beantragung vor Ort in der Geschäftsstelle dauert in der Regel 30 bis 45 Minuten.
Nachname | Telefonnummer |
---|---|
A-F, T | +49 (0) 381 492 80 -86 |
G-K | +49 (0) 381 492 80 -82 |
L-Q | +49 (0) 381 492 80 -83 |
R | +49 (0) 381 492 80 -81 |
S, U-Z | +49 (0) 381 492 80 -85 |
Unsere Servicezeiten | |
---|---|
Montag, Dienstag, Donnerstag | 08:00 – 16:00 Uhr |
Mittwoch | 08:00 – 18:00 Uhr |
Freitag | 08:00 – 15:00 Uhr |
eHBA-Sperrung
Wenn Sie Ihren eHBA verloren haben oder er Ihnen gestohlen wurde, ist eine zeitnahe Sperrung erforderlich, um Missbrauch vorzubeugen. Bitte beachten Sie, dass ein einmal gesperrter elektronischer Arztausweis unwiderruflich gesperrt ist und nicht wieder entsperrt werden kann. Sperren Sie Ihre Karte daher nur im Falle eines Verlustes oder Diebstahls.
Die Sperrung kann nur von Ihnen persönlich vorgenommen werden. Rufen Sie dafür die Website Ihres VDA auf (aufgelistet in alphabetischer Reihenfolge):
D-Trust GmbH medisign GmbH SHC Stolle & Heinz Consultants GmbH / Atos GmbH T-Systems GmbH
Gleichzeitig können Sie eine Ersatzkarte bestellen. Die Beantragung einer Ersatzkarte gleicht der Beantragung eines neuen eHBA.
Um den Betrieb einer Praxis aufrechtzuerhalten, sind von der Kassenärztlichen Vereinigung M-V für die Zwischenzeit Ersatzverfahren definiert: z. B. können Sie anstelle des eRezeptes auf das sogenannte „rosa Rezept“ zurückgreifen bzw. dürfen Sie eine eAU-Bescheinigung vorübergehend auch mit der SMC-B-Karte signieren.
Weitere Informationen und hilfreiche Links
Erklärvideo
Dieses Erklärvideo der gematik zeigt Ihnen anschaulich, wie Sie Ihren eHBA erhalten können.
Linksammlung
gematik: Der zentrale Zugang zu wichtigen Telematikinfrastruktur-Anwendungen
Informationen zu aktuellen Anwendungen, kostenlose ePA-Infopakete für Praxen und Kliniken
Erklärvideos und Interviews der gematik
FAQ rund um den eHBA
TI-Komponenten und Finanzierung
TI-Hinweise für Kliniken
Beiträge im Ärzteblatt M-V
AUSGABE 8/2020:
Der elektronische Arztausweis – das Instrument zur digitalen Gesundheitsversorgung
AUSGABE 9/2020:
Hinweise zum elektronischen Arztausweis
AUSGABE 11/2020:
Medizinische Anwendungen auf der eGK
AUSGABE 12/2020:
Hinweise für Ärztinnen und Ärzte im Krankenhaus
AUSGABE 01/2021:
Der Verzeichnisdienst der Telematikinfrastruktur