Ärztliche Weiterbildung
Ulrike Büttner
Tel.: +49 (0) 381 492 80 -0
E-Mail: weiterbildung@aek-mv.de
Fax: +49 (0) 381 492 80 -20
Jana Wallis
Tel.: +49 (0) 381 492 80 -2902
E-Mail: weiterbildung@aek-mv.de
Fax: +49 (0) 381 492 80 -20
Weiterbildungsprüfung
Doris Klipp
Weiterbildungsprüfung
Tel.: +49 (0) 381 492 80 -22
E-Mail: weiterbildung@aek-mv.de
Fachsprachenprüfung | Kenntnisprüfung
Lisa Lehnicke
Fachsprachenprüfung | Kenntnisprüfung
Tel.: +49 (0) 381 492 80 -2906
E-Mail: fsp@aek-mv.de | ksp@aek-mv.de
Milena Hansen
Fachsprachenprüfung | Kenntnisprüfung
Tel.: +49 (0) 381 492 80 -2906
E-Mail: fsp@aek-mv.de | ksp@aek-mv.de
Franziska de Neidels
Fachsprachenprüfung | Kenntnisprüfung
Tel.: +49 (0) 381 492 80 -2910
E-Mail: fsp@aek-mv.de | ksp@aek-mv.de
Fax: +49 (0) 381 492 80 -20
Arina Drozhzhinova
Tel.: +49 (0) 381 492 80 -2903
E-Mail: weiterbildung@aek-mv.de
Christiane Falke
Tel.: +49 (0) 381 492 80 -23
E-Mail: weiterbildung@aek-mv.de
Isabell Lippstreuer
Tel.: +49 (0) 381 492 80 -2908
E-Mail: weiterbildung@aek-mv.de
Manuela Möller
Tel.: +49 (0) 381 492 80 -2905
E-Mail: weiterbildung@aek-mv.de
Fax: +49 (0) 381 492 80 -20
Constanze Frenz
Tel.: +49 381 492 80-27
E-Mail: befugnisse@aek-mv.de
Inken Koch
Tel.: +49 381 492 80-28
E-Mail: befugnisse@aek-mv.de
Nele Mewes
Tel.: +49 381 492 80-2909
E-Mail: befugnisse@aek-mv.de
Fax: +49 381 492 80-20
Öffnungszeiten
Zentrale
Unsere Zentrale ist persönlich und telefonisch unter der Nummer 0381 492 80 0 zu folgenden Zeiten besetzt:
Montag | 08:00 - 17:00 Uhr |
Dienstag | 08:00 - 17:00 Uhr |
Mittwoch | 08:00 - 18:00 Uhr |
Donnerstag | 08:00 - 17:00 Uhr |
Freitag | 08:00 - 15:00 Uhr |
Geschäftsstelle
Wir haben für unsere Mitglieder und Besucher Servicezeiten eingerichtet, in denen alle Fach- und Geschäftsbereiche für Sie erreichbar sind.
Die Servicezeiten sind:
Montag | 08:00 - 16:00 Uhr |
Dienstag | 08:00 - 16:00 Uhr |
Mittwoch | 08:00 - 18:00 Uhr |
Donnerstag | 08:00 - 16:00 Uhr |
Freitag | 08:00 - 15:00 Uhr |
Außerhalb der Öffnungszeiten
Unabhängig von der Erreichbarkeit der Geschäftsstelle können Sie Ihr Anliegen bequem über das Mitgliederportal der Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern individuell und personenbezogen an uns herantragen.
Serviceportale
Für Ärztinnen und Ärzte
MitgliederportalOnline-Anträge und Punktekonto
SeminarportalSuchen von Fortbildungen und Anmeldungen für Kurse
ILIASLernmanagementsystem (eLearning)
DatenaustauschplattformSicheres Hoch- und Herunterladen von Daten in SecuRooms
BefugtensucheSuche nach zur Weiterbildung befugten Ärzten und Einrichtungen
VeranstaltungszertifizierungRegistrierung als Veranstalter und Beantragung von Fortbildungspunkten
Stellenmarkt Ärzte
Für MFA
SeminarportalSuchen von Fortbildungen und Anmeldungen für Kurse
Stellenmarkt MFAFachsprachenprüfung
Ärzte, die ihren Beruf in Deutschland ausüben möchten, aber nicht hier studiert haben, müssen eine Fachsprachenprüfung ablegen.
Anmeldung zur Fachsprachenprüfung
Um als Ärztin oder Arzt mit einem ausländischen Studienabschluss in Mecklenburg-Vorpommern tätig sein zu können, müssen Sie zunächst eine Fachsprachenprüfung erfolgreich abgelegt haben. Diese dient zum Nachweis der erforderlichen Fachsprachenkenntnisse im berufsspezifischen Kontext (Sprachniveau C1).
Bevor Sie sich bei der Ärztekammer M-V zur Fachsprachenprüfung anmelden können, müssen Sie beim Landesprüfungsamt für Heilberufe Mecklenburg-Vorpommern oder beim Landesamt für soziale Dienste Schleswig-Holstein einen Antrag auf Erteilung der Approbation/Berufserlaubnis als Ärztin/Arzt stellen.
Antragsteller aus Mecklenburg-Vorpommern
Antragsteller, die in Mecklenburg-Vorpommern gemeldet sind oder eine Einstellungszusage in einer klinischen Einrichtung haben, melden sich beim Landesprüfungsamt für Heilberufe M-V (LAGUS) an.
Nach erfolgter vollständiger Überprüfung Ihrer Antragsunterlagen durch das LAGUS erhalten Sie eine Bescheinigung, dass Sie zur Fachsprachenprüfung (FSP) zugelassen sind.
Bitte reichen Sie diese Bescheinigung umgehend per E-Mail bei der Ärztekammer M-V ein, um sich offiziell für die Fachsprachenprüfung anzumelden. Im Anschluss erhalten Sie durch die Ärztekammer M-V Ihren voraussichtlichen Prüfungstermin.
Zur Anmeldung benötigte Unterlagen:
- Bescheinigung des LAGUS zur Vorlage bei der Ärztekammer für die Anmeldung zur Fachsprachenprüfung
- Beruflicher Werdegang
- B2-Sprachzertifikat (oder C1)
- Meldebescheinigung oder Einstellungszusage (M-V)
Antragsteller aus Schleswig-Holstein
Für Antragsteller aus Schleswig-Holstein ist das Landesamt für Arbeitsschutz, Soziales und Gesundheit (LASG) zuständig.
Das Landesamt für Arbeitsschutz, Soziales und Gesundheit Schleswig-Holstein meldet Sie bei der Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern zur Fachsprachenprüfung an. Sobald die Anmeldung erfolgt ist, erhalten Sie im Anschluss von der Ärztekammer M-V einen Termin für Ihre Fachsprachenprüfung.
Aufbau der Fachsprachenprüfung
Die Fachsprachenprüfung ist eine praxisnahe Einzelprüfung. Die Durchführung erfolgt in den Räumlichkeiten der Ärztekammer M-V.
Die Prüfungskommission besteht aus mindestens zwei ärztlichen Prüfern. Im Mittelpunkt der Fachsprachenprüfung steht eine simulierte Gesprächs- und Dokumentationssituation aus dem Krankenhausalltag.
Das Prüfungsergebnis wird Ihnen unmittelbar nach der Prüfung mitgeteilt. Das Fachwissen wird nicht bewertet.
Prüfungsbestandteile
- Prüfungseinweisung durch eine Mitarbeiterin der Ärztekammer M-V (15 Minuten)
- Sie können Fragen zum Ablauf stellen.
- alleiniges Lesen eines standardisierten Aufklärungsbogens (30 Minuten)
- problemorientiertes Anamnesegespräch mit einem Simulationspatienten
- eine möglichen Verdachtsdiagnose stellen
- den weiteren Behandlungsverlauf besprechen
- ein Aufklärungsgespräch mit zuvor gelesenem Aufklärungsbogen durchführen
- Sprachlicher Fokus: deutsche Alltagssprache
- Patientenvorstellung an einen ärztlichen Kollegen (Oberarzt)
- Darstellung der Krankheitsgeschichte des Simulationspatienten (Verdachtsdiagnose und weitere therapeutische Schritte)
- Gegenfragen von Seiten des Prüfers sind möglich
- Sprachlicher Fokus: medizinische Fachsprache/Fachbegriffe
- einen Arztbrief (Entlassungsbrief) schreiben
Wenn Sie die Prüfung bestehen
Das Ergebnis Ihrer bestandenen Fachsprachenprüfung wird durch die Ärztekammer M-V an das LAGUS bzw. LASG weitergeleitet. Sie erhalten alle weiteren Informationen bezüglich Ihrer Berufserlaubnis/Approbation von Ihrem zuständigen Landesamt. Die durch die Prüfung erworbene Berufserlaubnis (M-V) hat eine Gültigkeit von 2 Jahren.
Prüfungsbescheinigung
Die Ärztekammer M-V wird Ihnen eine Bescheinigung Ihrer bestandenen Fachsprachenprüfung sowohl per E-Mail als auch per Post innerhalb der nächsten zwei Wochen zukommen lassen.
Berufserlaubnis/Approbation
Die Berufserlaubnis/Approbation erhalten Sie von Ihrem zuständigen Landesamt.
Berufsantritt in M-V
Sobald Sie eine Stelle in einer Klinik oder Praxis in Mecklenburg-Vorpommern antreten konnten, melden Sie sich bitte umgehend beim Meldewesen der Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern an, damit Sie Ihrer melderechtlichen Pflicht nachkommen.
Wenn Sie die Prüfung nicht bestehen
Wird der Sprachtest nicht bestanden, muss er als Ganzes wiederholt werden. Die Anzahl der Wiederholungsmöglichkeiten ist nicht begrenzt. Die Fachsprachenprüfung darf frühestens nach drei Monaten wiederholt werden.
Antragsteller aus Mecklenburg-Vorpommern
Der Antrag zur Wiederholungsprüfung ist für Antragsteller aus M-V per E-Mail an die Ärztekammer M-V zu richten.
Team Prüfung
Fachbereich Ärztliche Weiterbildung
E-Mail: fsp[ät]aek-mv.de
Antragsteller aus Schleswig-Holstein
Antragsteller aus Schleswig-Holstein wenden sich für die Wiederholung Ihrer Fachsprachenprüfung an das Landesamt für Arbeitsschutz, Soziales und Gesundheit (LASG).