Öffnungszeiten

Zentrale

Unsere Zentrale ist persönlich und telefonisch unter der Nummer 0381 492 80 0 zu folgenden Zeiten besetzt:

Montag08:00 - 17:00 Uhr
Dienstag08:00 - 17:00 Uhr
Mittwoch08:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag08:00 - 17:00 Uhr
Freitag08:00 - 15:00 Uhr

Geschäftsstelle

Wir haben für unsere Mitglieder und Besucher Servicezeiten eingerichtet, in denen alle Fach- und Geschäftsbereiche für Sie erreichbar sind.
Die Servicezeiten sind:

Montag08:00 - 16:00 Uhr
Dienstag08:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch08:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag08:00 - 16:00 Uhr
Freitag08:00 - 15:00 Uhr

Außerhalb der Öffnungszeiten

Unabhängig von der Erreichbarkeit der Geschäftsstelle können Sie Ihr Anliegen bequem über das Mitgliederportal der Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern individuell und personenbezogen an uns herantragen.

Serviceportale

Für Ärztinnen und Ärzte

Mitgliederportal

Online-Anträge und Punktekonto

Seminarportal

Suchen von Fortbildungen und Anmeldungen für Kurse

ILIAS

Lernmanagementsystem (eLearning)

Datenaustauschplattform

Sicheres Hoch- und Herunterladen von Daten in SecuRooms

Befugtensuche

Suche nach zur Weiterbildung befugten Ärzten und Einrichtungen

Veranstaltungszertifizierung

Registrierung als Veranstalter und Beantragung von Fortbildungspunkten

Stellenmarkt Ärzte

 

Für MFA

Seminarportal

Suchen von Fortbildungen und Anmeldungen für Kurse

Stellenmarkt MFA

Fachsprachenprüfung

Ärzte, die ihren Beruf in Deutschland ausüben möchten, aber nicht hier studiert haben, müssen eine Fachsprachenprüfung ablegen.

Anmeldung zur Fachsprachenprüfung

Um als Ärztin oder Arzt mit einem ausländischen Studienabschluss in Mecklenburg-Vorpommern tätig sein zu können, müssen Sie zunächst eine Fachsprachenprüfung erfolgreich abgelegt haben. Diese dient zum Nachweis der erforderlichen Fachsprachenkenntnisse im berufsspezifischen Kontext (Sprachniveau C1).

Bevor Sie sich bei der Ärztekammer M-V zur Fachsprachenprüfung anmelden können, müssen Sie beim Landesprüfungsamt für Heilberufe Mecklenburg-Vorpommern oder beim Landesamt für soziale Dienste Schleswig-Holstein einen Antrag auf Erteilung der Approbation/Berufserlaubnis als Ärztin/Arzt stellen.

Antragsteller aus Mecklenburg-Vorpommern

Antragsteller, die in Mecklenburg-Vorpommern gemeldet sind oder eine Einstellungszusage in einer klinischen Einrichtung haben, melden sich beim Landesprüfungsamt für Heilberufe M-V (LAGUS) an.

Zum LAGUS

Nach erfolgter vollständiger Überprüfung Ihrer Antragsunterlagen durch das LAGUS erhalten Sie eine Bescheinigung, dass Sie zur Fachsprachenprüfung (FSP) zugelassen sind. 

Bitte reichen Sie diese Bescheinigung umgehend per E-Mail bei der Ärztekammer M-V ein, um sich offiziell für die Fachsprachenprüfung anzumelden. Im Anschluss erhalten Sie durch die Ärztekammer M-V Ihren voraussichtlichen Prüfungstermin. 

Zur Anmeldung benötigte Unterlagen:

  • Bescheinigung des LAGUS zur Vorlage bei der Ärztekammer für die Anmeldung zur Fachsprachenprüfung
  • Beruflicher Werdegang
  • B2-Sprachzertifikat (oder C1)
  • Meldebescheinigung oder Einstellungszusage (M-V)

Kontakt an der ÄKMV

Team Prüfung 

Fachbereich Ärztliche Weiterbildung
E-Mail: fsp@aek-mv.de 

 

Kontakt

Antragsteller aus Schleswig-Holstein

Für Antragsteller aus Schleswig-Holstein ist das Landesamt für Arbeitsschutz, Soziales und Gesundheit (LASG) zuständig.

Zum LASG

Das Landesamt für Arbeitsschutz, Soziales und Gesundheit Schleswig-Holstein meldet Sie bei der Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern zur Fachsprachenprüfung an. Sobald die Anmeldung erfolgt ist, erhalten Sie im Anschluss von der Ärztekammer M-V einen Termin für Ihre Fachsprachenprüfung.

Aufbau der Fachsprachenprüfung

Die Fachsprachenprüfung ist eine praxisnahe Einzelprüfung. Die Durchführung erfolgt in den Räumlichkeiten der Ärztekammer M-V.

Die Prüfungskommission besteht aus mindestens zwei ärztlichen Prüfern. Im Mittelpunkt der Fachsprachenprüfung steht eine simulierte Gesprächs- und Dokumentationssituation aus dem Krankenhausalltag.

Das Prüfungsergebnis wird Ihnen unmittelbar nach der Prüfung mitgeteilt. Das Fachwissen wird nicht bewertet.

Prüfungsbestandteile

  • Prüfungseinweisung durch eine Mitarbeiterin der Ärztekammer M-V (15 Minuten)
    • Sie können Fragen zum Ablauf stellen.
  • alleiniges Lesen eines standardisierten Aufklärungsbogens (30 Minuten)

  • problemorientiertes Anamnesegespräch mit einem Simulationspatienten
  • eine möglichen Verdachtsdiagnose stellen
  • den weiteren Behandlungsverlauf besprechen
  • ein Aufklärungsgespräch mit zuvor gelesenem Aufklärungsbogen durchführen
  • Sprachlicher Fokus: deutsche Alltagssprache

  • Patientenvorstellung an einen ärztlichen Kollegen (Oberarzt)
  • Darstellung der Krankheitsgeschichte des Simulationspatienten (Verdachtsdiagnose und weitere therapeutische Schritte)
  • Gegenfragen von Seiten des Prüfers sind möglich
  • Sprachlicher Fokus: medizinische Fachsprache/Fachbegriffe

  • einen Arztbrief (Entlassungsbrief) schreiben

Wenn Sie die Prüfung bestehen

Das Ergebnis Ihrer bestandenen Fachsprachenprüfung wird durch die Ärztekammer M-V an das LAGUS bzw. LASG weitergeleitet. Sie erhalten alle weiteren Informationen bezüglich Ihrer Berufserlaubnis/Approbation von Ihrem zuständigen Landesamt. Die durch die Prüfung erworbene Berufserlaubnis (M-V) hat eine Gültigkeit von 2 Jahren.

Prüfungsbescheinigung

Die Ärztekammer M-V wird Ihnen eine Bescheinigung Ihrer bestandenen Fachsprachenprüfung sowohl per E-Mail als auch per Post innerhalb der nächsten zwei Wochen zukommen lassen.

Berufserlaubnis/Approbation

Die Berufserlaubnis/Approbation erhalten Sie von Ihrem zuständigen Landesamt.

Berufsantritt in M-V

Sobald Sie eine Stelle in einer Klinik oder Praxis in Mecklenburg-Vorpommern antreten konnten, melden Sie sich bitte umgehend beim Meldewesen der Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern an, damit Sie Ihrer melderechtlichen Pflicht nachkommen.

Zur Anmeldung

Wenn Sie die Prüfung nicht bestehen

Wird der Sprachtest nicht bestanden, muss er als Ganzes wiederholt werden. Die Anzahl der Wiederholungsmöglichkeiten ist nicht begrenzt. Die Fachsprachenprüfung darf frühestens nach drei Monaten wiederholt werden.

Antragsteller aus Mecklenburg-Vorpommern

Der Antrag zur Wiederholungsprüfung ist für Antragsteller aus M-V per E-Mail an die Ärztekammer M-V zu richten.

Team Prüfung 
Fachbereich Ärztliche Weiterbildung
E-Mail: fsp[ät]aek-mv.de 

Antragsteller aus Schleswig-Holstein

Antragsteller aus Schleswig-Holstein wenden sich für die Wiederholung Ihrer Fachsprachenprüfung an das Landesamt für Arbeitsschutz, Soziales und Gesundheit (LASG).

Zum LASG