Ärztliche Weiterbildung
Ulrike Büttner
Tel.: +49 (0) 381 492 80 -0
E-Mail: weiterbildung@aek-mv.de
Fax: +49 (0) 381 492 80 -20
Jana Wallis
Tel.: +49 (0) 381 492 80 -2902
E-Mail: weiterbildung@aek-mv.de
Fax: +49 (0) 381 492 80 -20
Weiterbildungsprüfung
Doris Klipp
Weiterbildungsprüfung
Tel.: +49 (0) 381 492 80 -22
E-Mail: weiterbildung@aek-mv.de
Fachsprachenprüfung | Kenntnisprüfung
Lisa Lehnicke
Fachsprachenprüfung | Kenntnisprüfung
Tel.: +49 (0) 381 492 80 -2906
E-Mail: fsp@aek-mv.de | ksp@aek-mv.de
Milena Hansen
Fachsprachenprüfung | Kenntnisprüfung
Tel.: +49 (0) 381 492 80 -2906
E-Mail: fsp@aek-mv.de | ksp@aek-mv.de
Franziska de Neidels
Fachsprachenprüfung | Kenntnisprüfung
Tel.: +49 (0) 381 492 80 -2910
E-Mail: fsp@aek-mv.de | ksp@aek-mv.de
Fax: +49 (0) 381 492 80 -20
Arina Drozhzhinova
Tel.: +49 (0) 381 492 80 -2903
E-Mail: weiterbildung@aek-mv.de
Christiane Falke
Tel.: +49 (0) 381 492 80 -23
E-Mail: weiterbildung@aek-mv.de
Isabell Lippstreuer
Tel.: +49 (0) 381 492 80 -2908
E-Mail: weiterbildung@aek-mv.de
Manuela Möller
Tel.: +49 (0) 381 492 80 -2905
E-Mail: weiterbildung@aek-mv.de
Fax: +49 (0) 381 492 80 -20
Constanze Frenz
Tel.: +49 381 492 80-27
E-Mail: befugnisse@aek-mv.de
Inken Koch
Tel.: +49 381 492 80-28
E-Mail: befugnisse@aek-mv.de
Nele Mewes
Tel.: +49 381 492 80-2909
E-Mail: befugnisse@aek-mv.de
Fax: +49 381 492 80-20
Öffnungszeiten
Zentrale
Unsere Zentrale ist persönlich und telefonisch unter der Nummer 0381 492 80 0 zu folgenden Zeiten besetzt:
Montag | 08:00 - 17:00 Uhr |
Dienstag | 08:00 - 17:00 Uhr |
Mittwoch | 08:00 - 18:00 Uhr |
Donnerstag | 08:00 - 17:00 Uhr |
Freitag | 08:00 - 15:00 Uhr |
Geschäftsstelle
Wir haben für unsere Mitglieder und Besucher Servicezeiten eingerichtet, in denen alle Fach- und Geschäftsbereiche für Sie erreichbar sind.
Die Servicezeiten sind:
Montag | 08:00 - 16:00 Uhr |
Dienstag | 08:00 - 16:00 Uhr |
Mittwoch | 08:00 - 18:00 Uhr |
Donnerstag | 08:00 - 16:00 Uhr |
Freitag | 08:00 - 15:00 Uhr |
Außerhalb der Öffnungszeiten
Unabhängig von der Erreichbarkeit der Geschäftsstelle können Sie Ihr Anliegen bequem über das Mitgliederportal der Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern individuell und personenbezogen an uns herantragen.
Serviceportale
Für Ärztinnen und Ärzte
MitgliederportalOnline-Anträge und Punktekonto
SeminarportalSuchen von Fortbildungen und Anmeldungen für Kurse
ILIASLernmanagementsystem (eLearning)
DatenaustauschplattformSicheres Hoch- und Herunterladen von Daten in SecuRooms
BefugtensucheSuche nach zur Weiterbildung befugten Ärzten und Einrichtungen
VeranstaltungszertifizierungRegistrierung als Veranstalter und Beantragung von Fortbildungspunkten
Stellenmarkt Ärzte
Für MFA
SeminarportalSuchen von Fortbildungen und Anmeldungen für Kurse
Stellenmarkt MFAWeiterbildungsprüfung
Informationen rund um die Prüfung finden Sie hier.
Antrag auf Prüfungszulassung
Antrag online stellen
Wenn Sie alle inhaltlichen und zeitlichen Anforderungen an die Weiterbildung erfüllt haben, können Sie den Antrag auf Zulassung zur Prüfung stellen. Die Antragstellung erfolgt über das Mitgliederportal.
Vergessen Sie bitte nicht, Ihr ausgefülltes und von den Weiterbildungsbefugten bestätigte eLogbuch an die Ärztekammer freizugeben.
Antrag persönlich abgeben
Der Antrag auf Anerkennung einer Bezeichnung nach WBO 2005 und 2020 zum Download.
Für eine persönliche Abgabe des Antrags vereinbaren Sie bitte per E-Mail einen Termin mit uns.
E-Mail: weiterbildung@aek-mv.de
Checkliste für die Antragstellung
Sie können den Antrag auf Zulassung zur Weiterbildungsprüfung online im Mitgliederportal stellen oder ihn persönlich in der Ärztekammer M-V abgeben. Bitte vereinbaren Sie dafür einen Termin vorab per E-Mail an weiterbildung@aek-mv.de.
Sämtliche Weiterbildungsabschnitte, die die Weiterbildungsordnung für die von Ihnen angestrebte Bezeichnung fordert oder die dafür relevant sind, werden in beigefügten Weiterbildungszeugnissen und Bescheinigungen nachgewiesen.
Weiterbildungszeugnisse müssen Daten über Beginn und Ende sowie ggf. Unterbrechungen (Beschäftigungsverbot, Mutterschutz, Elternzeit, längerer Krankheitsausfall etc.) der Weiterbildung, Angaben zur Voll- und Teilzeitbeschäftigung, eine ausführliche Stellungnahme zur fachlichen Eignung gemäß § 9 Weiterbildungsordnung und Unterschriften von allen für den jeweiligen Weiterbildungsabschnitt befugten Ärzten enthalten. Achten Sie bitte in Ihrem eigenen Interesse auf exakte Angaben.
Von zwischenzeitlich ausgeschiedenen Weiterbildungsbefugten ist die Unterschrift oder ein Zwischenzeugnis erforderlich. Im Abschlusszeugnis muss der Weiterbilder abschließend zur fachlichen Eignung Stellung nehmen.
Mehr Informationen finden Sie im Merkblatt zum Weiterbildungszeugnis.
Hinweis: Beglaubigungen werden von der Ärztekammer, Stadt- und Kreisverwaltungen, Körperschaften des öffentlichen Rechts etc. vorgenommen.
Die in der Weiterbildung tatsächlich erbrachten Untersuchungs- und Behandlungszahlen (achten Sie bitte in Ihrem eigenen Interesse auf exakte Angaben) sind in der Weiterbildungsdokumentation im elektronischen Logbuch einschließlich der Bestätigung durch den jeweiligen Weiterbilder vorzulegen.
Das elektronische Logbuch wird durch „Freigabe an die Ärztekammer“ der Ärztekammer M-V übermittelt.
Bei nicht erreichter Richtzahl ist eine Stellungnahme des Weiterbildungsbefugten vorzulegen.
Dokumentieren Sie das mindestens einmal jährlich stattfindende Gespräch zum Stand der Weiterbildung mit dem Weiterbildungsbefugten.
Reichen Sie ggf. Leistungs- und Operationskataloge nach erster und zweiter Assistenz aufgelistet vom Weiterbilder gegengezeichnet bei der Antragstellung mit ein.
Reichen Sie ggf. Rotationspläne (Auflistung der jeweiligen Abteilung und Weiterbildungsverantwortlichen) bei der Antragstellung mit ein.
Für den Fall, dass Kurs-Weiterbildungen nachzuweisen sind, sind sämtliche Kursbescheinigungen/Teilnahmebestätigungen in beglaubigter Kopie dem Antrag beizufügen.
Bitte reichen Sie Ihre Arbeitsverträge (in einfacher Kopie) mit dem Antrag ein.
Zulassungsverfahren
Ihre eingereichten Unterlagen werden hinsichtlich der nachgewiesenen Weiterbildung auf Erfüllung der Mindest-Weiterbildungszeit und der Mindest-Weiterbildungsinhalte geprüft. Eventuell werden ergänzende Unterlagen und Nachweise nachgefordert.
Nach der Zulassung zur Prüfung wird von der Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern der Termin der Prüfung festgesetzt. Die Prüfungen erfolgen in der Regel zwischen zwei bis vier Monaten nach der Zulassung zur Prüfung.
Die Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern ist für die Durchführung des Anerkennungsverfahrens einschließlich der Prüfung nur für Kammermitglieder zuständig. Beachten Sie bitte, dass Sie zum Zeitpunkt der Prüfung Kammermitglied sein müssen.
Prüfungsorganisation
Die Facharztprüfungen der Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern finden in der Regel mittwochs ab 14:00 Uhr in den Räumen der Ärztekammer M-V statt.
Die Ärztekammer M-V wird in jedem Fall versuchen, für Sie so schnell wie möglich einen Prüfungstermin zu organisieren. Sollten bestimmte Zeitabschnitte für die Prüfung nicht in Frage kommen, weisen Sie bitte möglichst schon bei Einreichung des Antrages darauf hin. Wichtige Hinweise sind z. B. geplante Niederlassungen, neue Arbeitsstellen, geplanter Umzug in anderes Bundesland bzw. ins Ausland, Entbindungstermin etc. Beachten Sie aber, dass wir nicht alle Besonderheiten und Terminwünsche berücksichtigen können.
Grundsätzlich gilt, dass Sie zum Prüfungstermin mit einer Frist von mindestens zwei Wochen eingeladen werden.
Kontakt
Für alle Fragen, die mit der Vorbereitung und Durchführung der Prüfungen zusammenhängen, können Sie uns gern per E-Mail kontaktieren.
Ärztekammer M-V
Fachbereich Weiterbildung
E-Mail: weiterbildung@aek-mv.de
Ablauf am Prüfungstag
Melden Sie sich am Prüfungstag 15 Minuten vorher an. Bringen Sie Ihren Personalausweis/Reisepass mit.
Der Prüfungsausschuss wird durch ein Mitglied der Prüfungskommission geleitet. Dem Ausschuss gehören mindestens zwei weitere Ärzte an, welche die Anerkennung der zu prüfenden Facharzt-, Schwerpunkt- oder Zusatz-Weiterbildung oder Fachkunde besitzen müssen. An der Facharztprüfung kann ein von der Ärztekammer M-V berufener Assistentenvertreter teilnehmen.
Die Prüfung ist nicht öffentlich.
Die Prüfung kann sich auf alle vorgeschriebenen Weiterbildungsinhalte und auch auf eine praktische Prüfung ärztlicher Fertigkeiten erstrecken. Die Dauer der Prüfung beträgt für Facharzt- und Schwerpunkt-Weiterbildungen mindestens 60 Minuten und für Zusatz-Weiterbildungen und Fachkunden mindestens 30 Minuten.
Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses teilt Ihnen nach der Prüfung das Ergebnis der Prüfung mit. Das Nichtbestehen wird grundsätzlich mündlich begründet.
Bei Bestehen der Prüfung stellt die Ärztekammer dem Antragsteller eine Anerkennungsurkunde aus. Bei Nichtbestehen der Prüfung erteilt die Ärztekammer dem Antragsteller einen schriftlichen rechtsmittelfähigen Bescheid mit Begründung einschließlich der vom Prüfungsausschuss beschlossenen Auflagen.