Öffnungszeiten

Zentrale

Unsere Zentrale ist persönlich und telefonisch unter der Nummer 0381 492 80 0 zu folgenden Zeiten besetzt:

Montag08:00 - 17:00 Uhr
Dienstag08:00 - 17:00 Uhr
Mittwoch08:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag08:00 - 17:00 Uhr
Freitag08:00 - 15:00 Uhr

Geschäftsstelle

Wir haben für unsere Mitglieder und Besucher Servicezeiten eingerichtet, in denen alle Fach- und Geschäftsbereiche für Sie erreichbar sind.
Die Servicezeiten sind:

Montag08:00 - 16:00 Uhr
Dienstag08:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch08:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag08:00 - 16:00 Uhr
Freitag08:00 - 15:00 Uhr

Außerhalb der Öffnungszeiten

Unabhängig von der Erreichbarkeit der Geschäftsstelle können Sie Ihr Anliegen bequem über das Mitgliederportal der Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern individuell und personenbezogen an uns herantragen.

Serviceportale

Für Ärztinnen und Ärzte

Mitgliederportal

Online-Anträge und Punktekonto

Seminarportal

Suchen von Fortbildungen und Anmeldungen für Kurse

ILIAS

Lernmanagementsystem (eLearning)

Datenaustauschplattform

Sicheres Hoch- und Herunterladen von Daten in SecuRooms

Befugtensuche

Suche nach zur Weiterbildung befugten Ärzten und Einrichtungen

Veranstaltungszertifizierung

Registrierung als Veranstalter und Beantragung von Fortbildungspunkten

Stellenmarkt Ärzte

 

Für MFA

Seminarportal

Suchen von Fortbildungen und Anmeldungen für Kurse

Stellenmarkt MFA

Patientenbeschwerden

Eine hohe Behandlungsqualität ist unser gemeinsames Interesse.

Einhaltung der Berufspflichten

Eine der Aufgaben der Ärztekammer M-V nach dem Heilberufsgesetz M-V ist es, auf die Einhaltung der berufsrechtlichen Pflichten ihrer Mitglieder zu achten. 

Die Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern möchte mit Informationen und Auskünften sowohl Ärzte als auch Patienten die Bildung eines vertrauensvollen Arzt-Patienten-Verhältnisses unterstützen und ist auch Ansprechpartnerin und Vermittlerin bei eventuellen Problemsituationen.

Wenn Sie einen etwaigen Behandlungsfehler melden möchten, finden Sie alle Informationen rund um eine Patientenbeschwerde auf dieser Seite.

FAQ

Bevor Sie sich entschließen eine Beschwerde einzulegen, möchten wir Sie auf Folgendes hinweisen:

  • Vor Einreichen einer Beschwerde ist zu empfehlen, zunächst nochmals das Gespräch mit dem Arzt/der Ärztin zu suchen, um Unstimmigkeiten, die möglicherweise auf einer unterschiedlichen Wahrnehmung der Sachverhalte beruhen, beizulegen.
  • Wir werden regelhaft den Arzt/die Ärztin zum Sachverhalt anhören – er erhält Ihre Beschwerde zur Kenntnis.
  • Sollten Sie Strafanzeige erstattet haben, ruht ein berufsrechtliches Verfahren solange, bis das Strafverfahren rechtskräftig beendet ist.
  • Die Ärztekammer M-V ist keine Patientenberatungsstelle. Hierfür sind andere Institutionen oder Rechtsanwälte zuständig, zum Beispiel die Unabhängige Patientenberatung Deutschland.
  • Die Ärztekammer M-V nimmt keine Bewertungen und Änderungen von Gutachten (z.B. im Rahmen der Feststellung einer Erwerbsminderung) im Sinne eines Obergutachtens vor.

Der Arzt/Die Ärztin, gegen den/die sich Ihr Vorwurf richtet, muss Mitglied der Ärztekammer M-V sein. Das heißt, dass er seinen/sie ihren Beruf in Mecklenburg-Vorpommern ausüben muss. Zudem darf das beanstandete Verhalten im Zeitpunkt der Beschwerdeführung grundsätzlich nicht länger als fünf Jahre zurückliegen.

Die Ärztekammer M-V ist der richtige Ansprechpartner für alle Beschwerden, die sich auf Verstöße gegen die ärztlichen Berufspflichten im Bundesland Mecklenburg-Vorpommern beziehen. Die ärztlichen Berufspflichten sind in der Berufsordnung geregelt, wonach der Arzt/die Ärztin u. a. verpflichtet ist:

  • die Patienten vor der Durchführung ärztlicher Behandlungen ordnungsgemäß aufzuklären,
  • den Patienten keine Behandlungen aufzudrängen,
  • mit den Patienten respektvoll umzugehen und ihre Persönlichkeitsrechte zu achten,
  • mit der besonderen Vertrauensposition als Arzt keine gewerblichen oder sonstigen eigennützigen Interessen zu verbinden,
  • grundsätzlich über die im Zusammenhang mit der ärztlichen Behandlung bekannt gewordenen Informationen zu schweigen,
  • den Patienten Einsicht in die ihn betreffenden Behandlungsunterlagen zu gewähren oder Kopien dieser (gegen Kostenerstattung) zur Verfügung zu stellen,
  • angeforderte Befundberichte und in Auftrag genommene Gutachten zeitgerecht zu erstellen.

Um die Angelegenheit bearbeiten zu können, benötigen wir neben dem Beschwerdesachverhalt Ihre vollständigen persönlichen Daten (Vor- und Zuname, Anschrift, Telefonnummer und E-Mail-Adresse, wenn vorhanden) und Ihre Unterschrift. Senden Sie daher den Beschwerdesachverhalt und Ihre persönlichen Daten auf postalischem Wege bzw. als eingescanntes Dokument per E-Mail an
 

Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern, Rechtsabteilung,
August-Bebel-Straße 9a, 18055 Rostock,
E-Mail: patienten@aek-mv.de 


Sofern Sie für einen Dritten (meist Familienangehörige) eine Beschwerde bei der Ärztekammer M-V einreichen möchten, benötigen Sie eine Vertretungsvollmacht, aus der das Einverständnis des Patienten hervorgeht, dass Sie in dessen Auftrag tätig werden können. Wenn Sie sich selbst bei uns beschweren, gehen wir davon aus, dass Sie eine Bearbeitung wünschen und setzen damit Ihr Einverständnis voraus, dass wir die Beschwerde an den betroffenen Arzt/Ärztin weiterleiten dürfen. Im Einzelfall kann die Einholung einer Schweigepflichtentbindungserklärung erforderlich sein.

Sofern die Zuständigkeit der Ärztekammer M-V gegeben ist, erhält der Arzt/die Ärztin, gegen den sich die Beschwerde richtet, eine Kopie Ihres Beschwerdeschreibens (ggf. auch der Schweigepflichtentbindungserklärung, falls eine solche notwendig ist) und wird gebeten sich hierzu zu äußern.
Stellt sich ein Berufsrechtsverstoß heraus, wird geprüft, ob eine berufsrechtliche Maßnahme erforderlich ist.
Berufsrechtliche Maßnahmen und deren Voraussetzungen sind im Heilberufsgesetz M-V geregelt.
Sie werden über den Abschluss des Verfahrens informiert. Das berufsrechtliche Verfahren ist ein kammerinternes Verfahren. Kammerintern bedeutet, dass die Ärztekammer M-V das Verfahren in Wahrnehmung ihrer aufsichtsrechtlichen Aufgaben in eigenem Interesse führt. Der Beschwerdeführer ist dabei keine Partei des Verfahrens und weder beteiligt noch auskunftsberechtigt. Auskünfte über die Inhalte und das Ergebnis der berufsrechtlichen Prüfung können aus verfahrens- und datenschutzrechtlichen Gründen nicht erteilt werden.

Behandlungsfehler

Vermuten Sie einen Behandlungsfehler, bietet die Schlichtungsstelle für Arzthaftungsfragen der Ärztekammer M-V eine Überprüfung an, in deren Rahmen der Sachverhalt auf der Grundlage des Vorbringens der Beteiligten und der Krankenunterlagen haftungsrechtlich beurteilt wird.

Verstoß gegen vertragsarztrechtliche Pflichten 

Die meisten niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte nehmen an der vertragsärztlichen Versorgung der gesetzlich Krankenversicherten teil (landläufig als Kassenärzte bezeichnet). Für die Überwachung von besonderen Pflichten im Rahmen der vertragsärztlichen Tätigkeit ist ausschließlich die Kassenärztliche Vereinigung Mecklenburg-Vorpommern zuständig.

Organisations- und Pflegefehler im Krankenhaus

Liegt ein Beschwerdegrund hinsichtlich einer Behandlung im Krankenhaus vor, so ist die Ärztekammer M-V für Beanstandungen in der pflegerischen und organisatorischen Versorgung nicht zuständig. Wir empfehlen, diese Fälle zunächst der Krankenhausleitung oder der Beschwerdestelle des Krankenhauses vorzutragen.

Kontakt

Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern
Fachbereich Recht
August-Bebel-Straße 9a
18055 Rostock

E-Mail: patienten@aek-mv.de  

Merkblatt

In diesem Merkblatt finden Sie alle Informationen zum Download.

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