Öffnungszeiten

Zentrale

Unsere Zentrale ist persönlich und telefonisch unter der Nummer 0381 492 80 0 zu folgenden Zeiten besetzt:

Montag08:00 - 17:00 Uhr
Dienstag08:00 - 17:00 Uhr
Mittwoch08:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag08:00 - 17:00 Uhr
Freitag08:00 - 15:00 Uhr

Geschäftsstelle

Wir haben für unsere Mitglieder und Besucher Servicezeiten eingerichtet, in denen alle Fach- und Geschäftsbereiche für Sie erreichbar sind.
Die Servicezeiten sind:

Montag08:00 - 16:00 Uhr
Dienstag08:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch08:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag08:00 - 16:00 Uhr
Freitag08:00 - 15:00 Uhr

Außerhalb der Öffnungszeiten

Unabhängig von der Erreichbarkeit der Geschäftsstelle können Sie Ihr Anliegen bequem über das Mitgliederportal der Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern individuell und personenbezogen an uns herantragen.

Serviceportale

Für Ärztinnen und Ärzte

Mitgliederportal

Online-Anträge und Punktekonto

Seminarportal

Suchen von Fortbildungen und Anmeldungen für Kurse

ILIAS

Lernmanagementsystem (eLearning)

Datenaustauschplattform

Sicheres Hoch- und Herunterladen von Daten in SecuRooms

Befugtensuche

Suche nach zur Weiterbildung befugten Ärzten und Einrichtungen

Veranstaltungszertifizierung

Registrierung als Veranstalter und Beantragung von Fortbildungspunkten

Stellenmarkt Ärzte

 

Für MFA

Seminarportal

Suchen von Fortbildungen und Anmeldungen für Kurse

Stellenmarkt MFA

Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ)

Die Abrechnung privatärztlicher Leistungen erfolgt über die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).

Die Rechtsgrundlage für Honorare von Ärztinnen und Ärzten

Die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) ist eine von der Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrates erlassene Rechtsverordnung.

Die Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern gibt auf Antrag eine gutachterliche Äußerung über die Angemessenheit der Honorarforderung ab. 

GOÄ-Informationen der BÄK

Die Bundesärztekammer stellt Ihnen folgende Informationen rund um die GOÄ zur Verfügung:

  • Hinweise & Ratgeber
  • Überprüfung von Honorarforderungen
  • Abrechnungsempfehlungen und Analogbewertungen
  • Neuregelung zur Vergütung der Leichenschau

BÄK | GOÄ

GOÄ-Novellierung

Auf dem 129. Deutschen Ärztetag 2025 in Leipzig hat sich die Mehrheit der Ärztinnen und Ärzte für eine Novellierung der GOÄ entschieden und für den vorgestellten Entwurf gestimmt. Im Anschluss wurde der Entwurf an die Bundesgesundheitsministerin übergeben. Detaillierte Informationen zur Reform bietet die Bundesärztekammer an.

BÄK | GOÄ-Novellierung

Merkblätter und Vorlagen der ÄKMV

Dokumente Honorarvereinbarungen

Merkblatt zu abweichenden Honorarvereinbarungen sowie zur Anwendung höherer Steigerungsfaktoren

Download

Hinweise der Bundesärztekammer zu abweichenden Honorarvereinbarungen sowie zur Anwendung höherer Steigerungsfaktoren

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Anschreiben an Patientinnen und Patienten

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Faltblatt für Patientinnen und Patienten

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Dokumente Leichenschau

Merkblatt Abrechnung für die Leichenschau

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Checkliste Leichenschau

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Musterrechnung Leichenschau

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Kontakt

Ihre Ansprechpartner für Anfragen zur GOÄ an der ÄKMV

Senta Scherner

Juristin
Tel.: +49 381 492 80-52
E-Mail: recht[ät]aek-mv.de

Jana Riebe

Sachbearbeiterin
Tel.: +49 381 492 80-56
E-Mail: recht[ät]aek-mv.de