Öffnungszeiten

Zentrale

Unsere Zentrale ist persönlich und telefonisch unter der Nummer 0381 492 80 0 zu folgenden Zeiten besetzt:

Montag08:00 - 17:00 Uhr
Dienstag08:00 - 17:00 Uhr
Mittwoch08:00 - 17:00 Uhr
Donnerstag08:00 - 17:00 Uhr
Freitag08:00 - 14:00 Uhr

Geschäftsstelle

Wir haben für unsere Mitglieder und Besucher Servicezeiten eingerichtet, in denen alle Fach- und Geschäftsbereiche für Sie erreichbar sind.
Die Servicezeiten sind:

Montag09:00 - 16:00 Uhr
Dienstag09:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch09:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag09:00 - 16:00 Uhr
Freitag09:00 - 14:00 Uhr

Außerhalb der Öffnungszeiten

Unabhängig von der Erreichbarkeit der Geschäftsstelle können Sie Ihr Anliegen bequem über das Mitgliederportal der Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern individuell und personenbezogen an uns herantragen.

Serviceportale

Für Ärztinnen und Ärzte

Mitgliederportal

Online-Anträge und Punktekonto

Seminarportal

Suchen von Fortbildungen und Anmeldungen für Kurse

ILIAS

Lernmanagementsystem (eLearning)

Datenaustauschplattform

Sicheres Hoch- und Herunterladen von Daten in SecuRooms

Befugtensuche

Suche nach zur Weiterbildung befugten Ärzten und Einrichtungen

Veranstaltungszertifizierung

Registrierung als Veranstalter und Beantragung von Fortbildungspunkten

Stellenmarkt Ärzte

 

Für MFA

Seminarportal

Suchen von Fortbildungen und Anmeldungen für Kurse

Stellenmarkt MFA

Wählen

Ihre Stimme zählt – Gestalten Sie die Zukunft der Ärzteschaft mit!

Gute Gründe für Ihre Wahlbeteiligung

Die Wahl der Kammerversammlung ist für Sie als Kammermitglied ein wichtiger Bestandteil der ärztlichen Selbstverwaltung. Die Kammerversammlung ist das oberste Gremium der Ärztekammer und trifft wesentliche Entscheidungen zu berufspolitischen Fragen, zur ärztlichen Weiterbildung sowie zur Qualität der medizinischen Versorgung.

Durch die Teilnahme an der Wahl haben Sie die Möglichkeit, Ihre Vertreterinnen und Vertreter zu bestimmen und damit aktiv an der Gestaltung der ärztlichen Selbstverwaltung mitzuwirken. Eine hohe Wahlbeteiligung stärkt die Legitimation der Kammerversammlung und trägt dazu bei, dass die Interessen der Ärztinnen und Ärzte in Mecklenburg-Vorpommern angemessen vertreten werden.

Wahlzeitraum: 
1. bis 30. November 2026

Aktives Wahlrecht

Das aktive Wahlrecht (§ 6 Wahlordnung) haben alle Mitglieder, die 

  1. bis 31. Mai bei der Kammer gemeldet sind,
  2. nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind und
  3. in der Wählerliste eingetragen sind.

Wählerliste

Der Wahlleiter stellt eine Liste sämtlicher wahlberechtigter Ärzte auf. Der Stichtag dafür ist der 31. Mai des Wahljahres. Die Wählerliste liegt zur Einsichtnahme bis zum 15. Juni in der Geschäftsstelle aus. 

Einsprüche gegen die Wählerliste können nur bis zum 15. Juni 2026 schriftlich beim Wahlleiter eingereicht werden, postalisch über die Geschäftsstelle der Ärztekammer M-V
z.Hd. Frau Lenk
August-Bebel Str. 9a | 18055 Rostock

oder per E-Mail an kammerwahl@aek-mv.de 

Wahlunterlagen & Stimmabgabe

Alle Briefwahlunterlagen werden bis zum 31. Oktober an die Wahlberechtigten versandt. Abgestimmt wird mit einem amtlichen Stimmzettel für die Wahlkreisliste und einem amtlichen Stimmzettel für die Landesliste. 

Die markierten Stimmzettel müssen bis zum Ende der Wahl (letzter Eingang 30. November, 12:00 Uhr) an den Wahlleiter geschickt werden.

Die Stimmabgabe im Detail

Die Wahlunterlagen werden bis zum 31. Oktober an die Wahlberechtigten per Post versandt und enthalten folgende Bestandteile:

  • Stimmzettel mit den zugelassenen Wahlvorschlägen 
  • Wahlumschlag
  • Wahlbriefumschlag (adressiert und vorfrankiert)
  • Wahlausweis
  • Merkblatt zur schriftlichen Stimmabgabe 

Die Wählerinnen und Wähler können auf dem Stimmzettel bei der Wahl in den Wahlkreisen so viele Kandidaten ankreuzen, wie Mitglieder der Kammerversammlung in dem Wahlkreis wählbar sind. Die Stimmen bei den Wahlkreislisten können auch für Kandidaten verschiedener Listen abgegeben werden. 

Bei der Landesliste haben die Wähler zehn Stimmen.

Pro Kandidat kann bei den Wahlkreislisten und der Landesliste nur eine Stimme abgegeben werden. Weitere Angaben machen den Stimmzettel ungültig.

1. Im Wahlumschlag werden die Stimmzettel verpackt.

2. In den Wahlbriefumschlag kommen:

  • der Wahlumschlag (mit den Stimmzetteln)
  • der Wahlausweis
  • eine Wahlerklärung

Der Wahlbriefumschlag ist vorfrankiert und bereits an den Wahlleiter adressiert. Der spätmöglichste Eingang ist am 30. November 2026 um 12:00 Uhr.