Kontakt
Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern
August-Bebel-Str. 9a
18055 Rostock
Tel.: +49 (0)381 492 80 -0
Fax: +49 (0)381 492 80 -80
E-Mail: info@aek-mv.de
Kontakte aller Mitarbeiter
Sie erreichen uns während der Geschäftszeiten per Telefon. Ansonsten rund um die Uhr per E-Mail oder über das Mitgliederportal.
Öffnungszeiten
Zentrale
Unsere Zentrale ist persönlich und telefonisch unter der Nummer 0381 492 80 0 zu folgenden Zeiten besetzt:
| Montag | 08:00 - 17:00 Uhr |
| Dienstag | 08:00 - 17:00 Uhr |
| Mittwoch | 08:00 - 17:00 Uhr |
| Donnerstag | 08:00 - 17:00 Uhr |
| Freitag | 08:00 - 14:00 Uhr |
Geschäftsstelle
Wir haben für unsere Mitglieder und Besucher Servicezeiten eingerichtet, in denen alle Fach- und Geschäftsbereiche für Sie erreichbar sind.
Die Servicezeiten sind:
| Montag | 09:00 - 16:00 Uhr |
| Dienstag | 09:00 - 16:00 Uhr |
| Mittwoch | 09:00 - 16:00 Uhr |
| Donnerstag | 09:00 - 16:00 Uhr |
| Freitag | 09:00 - 14:00 Uhr |
Außerhalb der Öffnungszeiten
Unabhängig von der Erreichbarkeit der Geschäftsstelle können Sie Ihr Anliegen bequem über das Mitgliederportal der Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern individuell und personenbezogen an uns herantragen.
Serviceportale
Für Ärztinnen und Ärzte
MitgliederportalOnline-Anträge und Punktekonto
SeminarportalSuchen von Fortbildungen und Anmeldungen für Kurse
ILIASLernmanagementsystem (eLearning)
DatenaustauschplattformSicheres Hoch- und Herunterladen von Daten in SecuRooms
BefugtensucheSuche nach zur Weiterbildung befugten Ärzten und Einrichtungen
VeranstaltungszertifizierungRegistrierung als Veranstalter und Beantragung von Fortbildungspunkten
Stellenmarkt Ärzte
Für MFA
SeminarportalSuchen von Fortbildungen und Anmeldungen für Kurse
Stellenmarkt MFAWählen
Ihre Stimme zählt – Gestalten Sie die Zukunft der Ärzteschaft mit!
Gute Gründe für Ihre Wahlbeteiligung
Die Wahl der Kammerversammlung ist für Sie als Kammermitglied ein wichtiger Bestandteil der ärztlichen Selbstverwaltung. Die Kammerversammlung ist das oberste Gremium der Ärztekammer und trifft wesentliche Entscheidungen zu berufspolitischen Fragen, zur ärztlichen Weiterbildung sowie zur Qualität der medizinischen Versorgung.
Durch die Teilnahme an der Wahl haben Sie die Möglichkeit, Ihre Vertreterinnen und Vertreter zu bestimmen und damit aktiv an der Gestaltung der ärztlichen Selbstverwaltung mitzuwirken. Eine hohe Wahlbeteiligung stärkt die Legitimation der Kammerversammlung und trägt dazu bei, dass die Interessen der Ärztinnen und Ärzte in Mecklenburg-Vorpommern angemessen vertreten werden.
Wahlzeitraum:
1. bis 30. November 2026
Aktives Wahlrecht
Das aktive Wahlrecht (§ 6 Wahlordnung) haben alle Mitglieder, die
- bis 31. Mai bei der Kammer gemeldet sind,
- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind und
- in der Wählerliste eingetragen sind.
Wählerliste
Der Wahlleiter stellt eine Liste sämtlicher wahlberechtigter Ärzte auf. Der Stichtag dafür ist der 31. Mai des Wahljahres. Die Wählerliste liegt zur Einsichtnahme bis zum 15. Juni in der Geschäftsstelle aus.
Einsprüche gegen die Wählerliste können nur bis zum 15. Juni 2026 schriftlich beim Wahlleiter eingereicht werden, postalisch über die Geschäftsstelle der Ärztekammer M-V
z.Hd. Frau Lenk
August-Bebel Str. 9a | 18055 Rostock
oder per E-Mail an kammerwahl@aek-mv.de
Wahlunterlagen & Stimmabgabe
Alle Briefwahlunterlagen werden bis zum 31. Oktober an die Wahlberechtigten versandt. Abgestimmt wird mit einem amtlichen Stimmzettel für die Wahlkreisliste und einem amtlichen Stimmzettel für die Landesliste.
Die markierten Stimmzettel müssen bis zum Ende der Wahl (letzter Eingang 30. November, 12:00 Uhr) an den Wahlleiter geschickt werden.
Die Stimmabgabe im Detail
Die Wahlunterlagen werden bis zum 31. Oktober an die Wahlberechtigten per Post versandt und enthalten folgende Bestandteile:
- Stimmzettel mit den zugelassenen Wahlvorschlägen
- Wahlumschlag
- Wahlbriefumschlag (adressiert und vorfrankiert)
- Wahlausweis
- Merkblatt zur schriftlichen Stimmabgabe
Die Wählerinnen und Wähler können auf dem Stimmzettel bei der Wahl in den Wahlkreisen so viele Kandidaten ankreuzen, wie Mitglieder der Kammerversammlung in dem Wahlkreis wählbar sind. Die Stimmen bei den Wahlkreislisten können auch für Kandidaten verschiedener Listen abgegeben werden.
Bei der Landesliste haben die Wähler zehn Stimmen.
Pro Kandidat kann bei den Wahlkreislisten und der Landesliste nur eine Stimme abgegeben werden. Weitere Angaben machen den Stimmzettel ungültig.
1. Im Wahlumschlag werden die Stimmzettel verpackt.
2. In den Wahlbriefumschlag kommen:
- der Wahlumschlag (mit den Stimmzetteln)
- der Wahlausweis
- eine Wahlerklärung
Der Wahlbriefumschlag ist vorfrankiert und bereits an den Wahlleiter adressiert. Der spätmöglichste Eingang ist am 30. November 2026 um 12:00 Uhr.