Öffnungszeiten

Zentrale

Unsere Zentrale ist persönlich und telefonisch unter der Nummer 0381 492 80 0 zu folgenden Zeiten besetzt:

Montag08:00 - 17:00 Uhr
Dienstag08:00 - 17:00 Uhr
Mittwoch08:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag08:00 - 17:00 Uhr
Freitag08:00 - 15:00 Uhr

Geschäftsstelle

Wir haben für unsere Mitglieder und Besucher Servicezeiten eingerichtet, in denen alle Fach- und Geschäftsbereiche für Sie erreichbar sind.
Die Servicezeiten sind:

Montag08:00 - 16:00 Uhr
Dienstag08:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch08:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag08:00 - 16:00 Uhr
Freitag08:00 - 15:00 Uhr

Außerhalb der Öffnungszeiten

Unabhängig von der Erreichbarkeit der Geschäftsstelle können Sie Ihr Anliegen bequem über das Mitgliederportal der Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern individuell und personenbezogen an uns herantragen.

Serviceportale

Für Ärztinnen und Ärzte

Mitgliederportal

Online-Anträge und Punktekonto

Seminarportal

Suchen von Fortbildungen und Anmeldungen für Kurse

ILIAS

Lernmanagementsystem (eLearning)

Datenaustauschplattform

Sicheres Hoch- und Herunterladen von Daten in SecuRooms

Befugtensuche

Suche nach zur Weiterbildung befugten Ärzten und Einrichtungen

Veranstaltungszertifizierung

Registrierung als Veranstalter und Beantragung von Fortbildungspunkten

Stellenmarkt Ärzte

 

Für MFA

Seminarportal

Suchen von Fortbildungen und Anmeldungen für Kurse

Stellenmarkt MFA

Elektronisches Logbuch

Wir informieren Sie über die Anforderungen und den Umgang mit dem elektronischen Logbuch zur Dokumentation Ihrer Weiterbildung.

Was ist das eLogbuch?

Das eLogbuch-System erlaubt eine übersichtliche und nachvollziehbare Erfassung des Weiterbildungsstandes und bietet darüber hinaus weitere Funktionen, die den Verlauf der ärztlichen Weiterbildung erleichtern, wie zum Beispiel die Auflistung einzelner Weiterbildungsabschnitte, Anzeige des Weiterbildungsstandes und vereinfachte Übertragung bei einem Wechsel in den Bereich einer anderen (Landes-)Ärztekammer.

Als Arzt in Weiterbildung müssen Sie Ihre Weiterbildung regelmäßig im elektronischen Logbuch (eLogbuch) dokumentieren. 

Die eLogbücher sind über das Mitgliederportal der Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern zu erreichen.

Zum Mitgliederportal     Über das Mitgliederportal

Anleitungen zum eLogbuch

Erklärvideo

In diesem Erklärvideo der Bundesärztekammer erfahren Sie, was Sie im eLogbuch eintragen müssen und wie das Portal zu bedienen ist.

FAQ eLogbuch

Nach der Anmeldung wird unter der Rubrik „Meine Logbücher“ mit der Schaltfläche „Logbuch hinzufügen“ das eLogbuch zur aktuellen Weiterbildung erstellt.

Nach der Anlage des Logbuchs sind zunächst unter der Rubrik „Weiterbildungsabschnitte“ die dort geforderten Angaben wie Weiterbildungszeitraum, Tätigkeitsumfang, Weiterbildungsstätte und Weiterbildungsbefugter einzutragen, wobei das Enddatum des Weiterbildungsabschnittes zunächst offen bleiben kann. 
Der für den Weiterbildungsabschnitt verantwortliche Weiterbilder wird über die Befugtenliste ausgewählt.

 

Durch das „Anzeigen“ des angelegten eLogbuchs öffnet sich dieses und die Bereiche der Weiterbildung („Allgemeine“, „Gemeinsame“ und/oder „Übergreifende“ und „Fachspezifische Weiterbildungsinhalte“) werden als Überschriften angezeigt. Hinter diesen Überschriften öffnen sich durch Anklicken die jeweils definierten Weiterbildungsblöcke und nach Auswahl eines Weiterbildungsblockes werden die jeweils zugehörigen einzelnen Kompetenzen angezeigt.

Zu jeder Kompetenz wird dann – sofern gefordert – die Zahl der bereits absolvierten Untersuchungs- und Behandlungsverfahren eingetragen und der Weiterbildungsstand dokumentiert.

Kognitive und Methodenkompetenzen müssen zunächst benannt und beschrieben werden, Handlungskompetenzen dagegen werden zunächst unter Anleitung durchgeführt und am Ende der Weiterbildung steht das selbstständige Durchführen.

Zur Dokumentation dienen im eLogbuch-System die Schaltflächen „Bestätigungsanfrage mit Anzahl hinzufügen“ bei Richtzahlen oder ohne Richtzahl „Bewertungsanfrage hinzufügen“.

Der Weiterzubildende kann jederzeit seinen Weiterbilder um Bestätigung des erreichten Weiterbildungsstandes bitten. Hierzu erhält der Weiterbilder durch die „Freigabe“ temporär einen Zugang zum Logbuch seines Assistenten. Der Weiterbilder wird über seine in der eLogbuch-Software hinterlegten E-Mail über die Freigabe des Logbuchs benachrichtigt. 

Der Weiterbilder nimmt vorübergehend Einblick in das Logbuch des Weiterzubildenden und bestätigt den Weiterbildungsstand hinsichtlich der angefragten einzelnen Kompetenzen. Zusätzlich kann der Weiterbildungsleiter – wenn er möchte – über die Kommentarfunktion Erklärungen und/oder Ergänzungen zu den einzelnen Kompetenzen hinzufügen. 

Sobald der Befugte mit der Bestätigung fertig ist, erfolgt eine „Rückgabe“ des Logbuchs an den Weiterzubildenden und der Weiterbilder kann erst bei der nächsten Freigabe wieder auf dieses zugreifen.

Die Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern empfiehlt, dass der Weiterzubildende in regelmäßigen Abständen, spätestens jedoch vor dem anberaumten Weiterbildungsgespräch und vor Ende eines Weiterbildungsabschnitts den Weiterbildungsbefugten um Bestätigen der Dokumentation bittet.

Erst am Ende der Weiterbildung, mit dem Antrag auf Anerkennung einer Bezeichnung (und Zulassung zur Prüfung), wird das komplett ausgefüllte und durch den Weiterbildungsbefugten bestätigte eLogbuch an die Ärztekammer freigegeben.

Bei den mindestens einmal jährlich stattfindenden Gesprächen zwischen Weiterbilder und Weiterzubildenden bietet die Dokumentation im eLogbuch eine Grundlage für die Bewertung des Fortschritts der Weiterbildung. Der Weiterzubildende fasst am Ende des Gesprächs die wesentlichen Punkte zusammen und der Befugte bestätigt diese Zusammenfassung, womit der Nachweis der regelmäßig durchzuführenden Weiterbildungsgespräche gegenüber der Ärztekammer geführt wird.

Bei einem Wechsel des Kammerbereichs wird das eLogbuch in die neue Kammer digital „mitgenommen” und über die Zeile „Weiterbildungsordnung der …“ die für die Weiterbildung zugrunde zuliegende verbindliche Weiterbildungsordnung ausgewählt. Entsprechend der Auswahl der (Landes-)Ärztekammer, in der die Weiterbildung aktuell durchgeführt wird, wird das Logbuch auf die jeweils geltende Weiterbildungsordnung übertragen. Abweichungen zwischen den Weiterbildungsordnungen der (Landes-)Ärztekammern werden hervorgehoben.

FAQ der BÄK

Weitere ausführliche Informationen und Erklärungen finden Sie auch auf den Seiten der Bundesärztekammer.

Zur BÄK

Wechsel der Weiterbildung auf die neue WBO ÄKMV 2020

Wenn Sie Ihre Weiterbildung nach der WBO ÄKMV 2005 begonnen haben und nun auf die WBO ÄKMV 2020 wechseln wollen, müssen Sie folgendes beachten:

Nutzen Sie für die Dokumentation Ihrer Weiterbildung nur noch das von der Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern bereitgestellte elektronische Logbuch. Eine Umschreibung der bereits dokumentierten Inhalte in Ihrem Logbuch in Papierform auf das elektronische Logbuch kann durch Ihren Weiterbilder erfolgen. 

Sollte ein Nachtrag im elektronischen Logbuch nicht mehr möglich sein, müssen zum Nachweis der Weiterbildung die geforderten und nachgewiesenen Weiterbildungskompetenzen gemeinsam mit Ihrem Weiterbilder abgeglichen und im Kommentarfeld auf die Bestätigung im konkret benannten Weiterbildungszeugnis und entsprechender Stelle im vorherigen Papier-Logbuch verwiesen werden. 

Das komplett ausgefüllte und durch den Weiterbildungsbefugten bestätigte elektronische Logbuch ist erst am Ende der Weiterbildung, zusammen mit dem Antrag auf Anerkennung einer Bezeichnung (und Zulassung zur Prüfung), an die Ärztekammer freizugeben.

Übergangsregelungen für bereits nach WBO ÄKMV 2005 begonnene Weiterbildungen

Logbücher in Papierform

Ärzte, die ihre Weiterbildung nach der WBO ÄKMV 2005 begonnen haben und beenden wollen, nutzen weiterhin die hierfür von der Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern zur Verfügung gestellten Logbücher (als Papierausdruck der pdf-Dokumente).