Aus- und Fortbildung MFA
Sabrina Kummer
Tel.: +49 (0) 381 492 80 -2904
E-Mail: medfa@aek-mv.de
Mandy Schuller
Tel.: +49 (0) 381 492 80 -2901
E-Mail: medfa@aek-mv.de
Fax: +49 (0) 381 492 80 -2900
Sylvie Kather
Tel.: +49 (0) 381 492 80 -25
E-Mail: fbmfa@aek-mv.de
Katharina Rohde
Tel.: +49 (0) 381 492 80 -24
E-Mail: fbmfa@aek-mv.de
Fax: +49 (0) 381 492 80 -2900
Öffnungszeiten
Zentrale
Unsere Zentrale ist persönlich und telefonisch unter der Nummer 0381 492 80 0 zu folgenden Zeiten besetzt:
Montag | 08:00 - 17:00 Uhr |
Dienstag | 08:00 - 17:00 Uhr |
Mittwoch | 08:00 - 18:00 Uhr |
Donnerstag | 08:00 - 17:00 Uhr |
Freitag | 08:00 - 15:00 Uhr |
Geschäftsstelle
Wir haben für unsere Mitglieder und Besucher Servicezeiten eingerichtet, in denen alle Fach- und Geschäftsbereiche für Sie erreichbar sind.
Die Servicezeiten sind:
Montag | 08:00 - 16:00 Uhr |
Dienstag | 08:00 - 16:00 Uhr |
Mittwoch | 08:00 - 18:00 Uhr |
Donnerstag | 08:00 - 16:00 Uhr |
Freitag | 08:00 - 15:00 Uhr |
Außerhalb der Öffnungszeiten
Unabhängig von der Erreichbarkeit der Geschäftsstelle können Sie Ihr Anliegen bequem über das Mitgliederportal der Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern individuell und personenbezogen an uns herantragen.
Serviceportale
Für Ärztinnen und Ärzte
MitgliederportalOnline-Anträge und Punktekonto
SeminarportalSuchen von Fortbildungen und Anmeldungen für Kurse
ILIASLernmanagementsystem (eLearning)
DatenaustauschplattformSicheres Hoch- und Herunterladen von Daten in SecuRooms
BefugtensucheSuche nach zur Weiterbildung befugten Ärzten und Einrichtungen
VeranstaltungszertifizierungRegistrierung als Veranstalter und Beantragung von Fortbildungspunkten
Stellenmarkt Ärzte
Für MFA
SeminarportalSuchen von Fortbildungen und Anmeldungen für Kurse
Stellenmarkt MFAMFA Ausbildung
Medizinische Fachangestellte ausbilden – oder werden. Hier finden Sie hilfreiche Informationen, Checklisten und Formulare für Ausbilder und Auszubildende.
Ausbildung
Die Ausbildung zur MFA dauert in der Regel drei Jahre und erfolgt im dualen System. Das heißt, sie findet sowohl in den Arztpraxen oder medizinischen Einrichtungen (Rehakliniken) als auch begleitend in der Berufsschule statt. Im zweiten Ausbildungsjahr wird eine Zwischenprüfung abgelegt. Das Berufsausbildungsverhältnis endet mit dem Bestehen der Abschlussprüfung.
Formulare & Checklisten
In diesem Dokument finden Sie alle Informationen zur Einstellung von Auszubildenden ab 2025.
Diese Checkliste unterstützt Sie bei der Einstellung von Auszubildenden ab 2025.
Liebe Ausbilderinnen, liebe Ausbilder,
seit dem 01.01.2025 wird der Ausbildungsvertrag ausschließlich digital ausgefüllt. Die Zusendung des Vertrages an die Ärztekammer geschieht automatisch. Nach dem Absenden des Online Berufsausbildungsvertrages bekommen Sie eine E-Mail mit dem generierten Ausbildungsvertrag.
Unverzüglich nach der Erstellung des Ausbildungsvertrages haben sie die Vertragsabfassung den Auszubildenden und deren gesetzlichen Vertretern auszuhändigen oder die Vertragsabfassung so zu übermitteln, dass Auszubildende ihn jederzeit ausdrucken oder speichern können (§11 Abs. 2 BBiG).
Die Vertragsabfassung und den Empfangsnachweis haben Ausbildende nach Ablauf des Jahres, in dem das Ausbildungsverhältnis beendet wurde, drei Jahre lang aufzubewahren (§11 Abs. 2 BBiG).
Im Anhang befindet sich eine Empfangsbestätigung. Auszubildende sind verpflichtet, den Empfang des Vertragstextes zu bestätigen (§11 Abs. 2 BBiG). Senden Sie uns diese Empfangsbestätigung per E-Mail zurück. Erst wenn die Empfangsbestätigung der Ärztekammer M-V vorliegt, wird der Ausbildungsvertrag in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse der Ärztekammer M-V eingetragen.
Außerdem reichen Sie bitte immer mit ein:
- eine Kopie des Schulabschlusszeugnisses/oder Halbjahreszeugnisses
- eine Kopie der Erstuntersuchung bei unter 18-jährigen Personen, gemäß §32 Jugendarbeitsschutzgesetz oder eine Kopie der arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchung (G24 Untersuchung) bei über 18-jährigen Personen (diese kann nur bei einem Arbeitsmediziner durchgeführt werden)
- bei ausländischen Auszubildenden reichen Sie bitte ein B2-Sprachzertifikat ein
Die Begleitunterlagen können mit dem Online-Vertrag hochgeladen werden.
Bitte melden Sie Ihre Auszubildenden in der jeweiligen Schule an.
Anmeldeformular für die berufliche Schule in Greifswald
Anmeldeformular für die berufliche Schule in Rostock
Anmeldeformular für die berufliche Schule in Schwerin
Anmeldeformular für die berufliche Schule in Waren
Mit diesem Formular teilen Sie eine Schwangerschaft mit.
Der Ausbildungsnachweis
Der Ausbildungsnachweis ist ein wichtiges Instrument zur Information über die gesamte Ausbildungszeit in der Schule und in der Praxis. Er dient dazu Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten, die während der gesamten Ausbildungszeit vermittelt werden, zu dokumentieren. Der Ausbildungsnachweis ist gemäß § 43 Absatz 1 Nummer 2 des Berufsbildungsgesetzes Zulassungsvoraussetzung zur Abschlussprüfung.
Die Auszubildenen sind verpflichtet, den Ausbildungsnachweis schriftlich oder elektronisch am Rechner zu erstellen. Wird der Nachweis nicht ordentlich geführt, kann dies zur Nichtzulassung führen. Am Anfang des ersten Lehrjahres werden die Auszubildenden in den jeweiligen Schulen von den Mitarbeitern der Ärztekammer über das Führen des Ausbildungsnachweises genaustens informiert.
How to: den Ausbildungsnachweis ausfüllen
In diesem Video erfahren Sie, wie der Ausbildungsnachweis geschrieben werden kann und worauf man dabei achten sollte.
Vorlagen zum Download
Hier können Sie Vorlagen herunterladen, die Sie zum Führen von Nachweisen über Ihre Ausbildungsinhalte benötigen.
Ausbildungsvergütung
Die Ausbildungsvergütung richtet sich nach dem jeweils gültigen Gehaltstarifvertrag für Medizinische Angestellte.
Ausbildungsstellen
Wenn Sie sich um einen Ausbildungsplatz als Medizinische Fachangestellte bewerben möchten, so richten Sie die Bewerbung direkt an die Arztpraxis, Klinik oder andere ausbildende Stellen (z.B. Bundeswehr, Reha-Kliniken). Sie können auch auf unserer Homepage im „Online-Stellenmarkt“ ein Ausbildungsgesuch einstellen, nach Ausbildungsangeboten suchen oder bei der Bundesagentur für Arbeit nach freien Ausbildungsstellen fragen.