Öffnungszeiten

Zentrale

Unsere Zentrale ist persönlich und telefonisch unter der Nummer 0381 492 80 0 zu folgenden Zeiten besetzt:

Montag08:00 - 17:00 Uhr
Dienstag08:00 - 17:00 Uhr
Mittwoch08:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag08:00 - 17:00 Uhr
Freitag08:00 - 15:00 Uhr

Geschäftsstelle

Wir haben für unsere Mitglieder und Besucher Servicezeiten eingerichtet, in denen alle Fach- und Geschäftsbereiche für Sie erreichbar sind.
Die Servicezeiten sind:

Montag08:00 - 16:00 Uhr
Dienstag08:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch08:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag08:00 - 16:00 Uhr
Freitag08:00 - 15:00 Uhr

Außerhalb der Öffnungszeiten

Unabhängig von der Erreichbarkeit der Geschäftsstelle können Sie Ihr Anliegen bequem über das Mitgliederportal der Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern individuell und personenbezogen an uns herantragen.

Serviceportale

Für Ärztinnen und Ärzte

Mitgliederportal

Online-Anträge und Punktekonto

Seminarportal

Suchen von Fortbildungen und Anmeldungen für Kurse

ILIAS

Lernmanagementsystem (eLearning)

Datenaustauschplattform

Sicheres Hoch- und Herunterladen von Daten in SecuRooms

Befugtensuche

Suche nach zur Weiterbildung befugten Ärzten und Einrichtungen

Veranstaltungszertifizierung

Registrierung als Veranstalter und Beantragung von Fortbildungspunkten

Stellenmarkt Ärzte

 

Für MFA

Seminarportal

Suchen von Fortbildungen und Anmeldungen für Kurse

Stellenmarkt MFA

Ärztliche Weiterbildung

Alles rund um die ärztliche Weiterbildung

Ihre Weiterbildung

Nach Erhalt der Approbation qualifizieren sich Ärztinnen und Ärzte durch Weiterbildungen (Facharzt-, Schwerpunkt- und Zusatz-Weiterbildungen), um besondere ärztliche Kompetenzen zu erlangen. Die Weiterbildung erfolgt unter Anleitung von zur Weiterbildung befugten Ärzten an zugelassenen Weiterbildungsstätten.

Auf den folgenden Seiten finden Sie alles Wichtige und Notwendige zur ärztlichen Weiterbildung.

Weiterbildungsordnung

Grundlage für die Weiterbildung ist die am 29. Juli 2020 in Kraft getretene Weiterbildungsordnung (Stand 2023).

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Elektronisches Logbuch

Wir informieren Sie über die Anforderungen und den Umgang mit dem elektronischen Logbuch zur Dokumentation Ihrer Weiterbildung.

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Weiterbildungsbefugnis

Sie suchen eine Übersicht nach weiterbildungsbefugten Ärzten oder möchten selbst eine Befugnis zur Weiterbildung beantragen? Hier finden Sie alle Informationen.

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Weiterbildungsprüfung

Informationen rund um die Prüfung finden Sie hier.

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Fachkunde im Strahlenschutz

Informationen zum Erwerb und zur Aktualisierung von Fachkunden finden Sie hier.

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Fachkunde im Ultraschall

Informationen zum Erwerb und zur Aktualisierung von Fachkunden finden Sie hier.

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Re: Weiterbildung im Ausland

Sie haben Ihre Weiterbildung teilweise im Ausland absolviert? Informationen zur Anerkennung finden Sie hier.

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Fachsprachenprüfung

Ärzte, die ihren Beruf in Deutschland ausüben möchten, aber nicht hier studiert haben, müssen eine Fachsprachenprüfung ablegen.

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Kenntnisprüfung

Die Kenntnisprüfung weist die Gleichwertigkeit einer medizinischen Ausbildung nach, die nicht in Deutschland abgeschlossen wurde.

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Weiterbildungskurse

Sie suchen einen Weiterbildungskurs oder möchten eine Veranstaltung als Weiterbildungskurs anerkennen lassen? Hier finden Sie entsprechende Informationen.

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Anträge & Merkblätter

Hier finden Sie alle für die Weiterbildung relevanten Merkblätter und Antragsformulare. 

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Stellenmarkt

Hier finden Sie Stellenangebote aus M-V.

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FAQ Ärztliche Weiterbildung

Wer seine Weiterbildung nach Inkrafttreten der Weiterbildungsordnung am 29. Juli 2020 (WBO ÄKMV 2020) begonnen hat, absolviert diese nach den Regularien dieser Weiterbildungsordnung.

Wer bereits vor dem Inkrafttreten der neuen WBO seine Weiterbildung begonnen hat, kann diese noch nach der vorherigen WBO ÄKMV 2005 abschließen. Dabei ist zu beachten, dass für den Erwerb nach der bisherigen WBO Übergangsfristen gelten, wonach zum Beispiel die Frist zum Erwerb der Facharzt-Weiterbildung nach der WBO ÄKMV 2005 zum 28. Juli 2027 endet.

Ärztinnen und Ärzte, die nach der WBO ÄKMV 2005 die Weiterbildung begonnen haben, können aber auch umschwenken und die Weiterbildung nach der WBO ÄKMV 2020 beenden, wobei dann die Inhalte und Anforderungen nach dieser WBO nachgewiesen werden müssen. Neben den Weiterbildungszeiten sind insbesondere die geforderten Weiterbildungsinhalte zu beachten und nachzuweisen. Zudem ist zwingend das von der Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern bereitgestellte elektronische Logbuch zu nutzen, um den Fortgang und das Erreichen der geforderten Inhalte zu dokumentieren. Dann ist sowohl das bisher in Papierform geführte Logbuch als auch das neue Logbuch zur Zulassung zur Prüfung vorzulegen. Die geforderten Weiterbildungsinhalte sind zu dokumentieren und vom (letzten) Weiterbilder abzeichnen zu lassen.

Der Weiterbilder hat die Aufgabe, die Dokumentation über den Fortgang der Weiterbildung und das Erreichen von Weiterbildungszielen zu prüfen und zu bestätigen. Weiterbilder und Weiterzubildender haben sich hierzu regelmäßig auszutauschen.

Der Weiterbilder muss sich, um die Weiterbildung des Weiterzubildenden im eLogbuch bestätigen zu können, ebenfalls über das Portal der Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern in der eLogbuch-Anwendung anmelden und als „Weiterbilder“ registrieren. Sobald der Weiterzubildende seine Weiterbildung vom Weiterbilder bestätigt haben möchte, muss der Weiterzubildende sein eLogbuch an den Weiterbilder freigeben. Erst dann kann der Weiterbilder das eLogbuch seines Weiterzubildenden einsehen und die erworbenen Kompetenzen resp. Richtzahlen im Einzelnen bestätigen. Ist das erfolgt, „gibt“ der Weiterbilder das eLogbuch an seinen Weiterzubildenden über den entsprechenden Button „zurück”.

Als Nachweis der Weiterbildung dient das Weiterbildungszeugnis, das vom jeweils für den Weiterbildungsabschnitt verantwortlichen Weiterbilder zu erstellen ist. In diesem sind detaillierte Angaben zum Weiterbildungszeitraum und zum Umfang (Voll-/Teilzeittätigkeit) zu geben. Auch die Abteilungen, in denen der Weiterzubildende tätig gewesen ist (Rotationen), sind detailliert aufzuführen. In dem Weiterbildungszeugnis sind im Einzelnen die erworbenen Kompetenzen zu bezeugen und im Abschlusszeugnis ist zur fachlichen Eignung für den Erwerb der angestrebten Qualifikation Stellung zu nehmen.

Das Weiterbildungszeugnis ist innerhalb von drei Monaten bzw. bei Beenden der Tätigkeit unverzüglich durch den Weiterbilder auszustellen. Das Weiterbildungszeugnis darf nur von zur Weiterbildung befugten Ärzten unterschrieben werden.

Bitte unbedingt beachten: Ein Arbeitszeugnis ist kein Weiterbildungszeugnis!

Die ärztliche Weiterbildung muss angemessen vergütet sein und es darf keine weitere hauptberufliche Tätigkeit daneben ausgeübt werden.

Wird eine Weiterbildungsbefugnis ausgeübt, kann grundsätzlich keine eigene hauptberufliche Weiterbildung zum Erwerb einer Facharzt- und/oder Schwerpunktbezeichnung oder z. T. Zusatzbezeichnung erfolgen.

Eine Weiterbildung kann nur unter Leitung von zur Weiterbildung befugten Ärztinnen und Ärzten an zugelassenen Weiterbildungsstätten erfolgen. Vor bzw. am Beginn der Weiterbildung erhält der Weiterzubildende das Weiterbildungsprogramm des weiterbildungsbefugten Arztes. Der Weiterbildungsgang an einer Einrichtung kann mit einer Rotationsverpflichtung in verschiedene Ableitungen verknüpft sein. Der Weiterzubildende hat sich hierzu zu erkundigen; der Weiterbilder ist verpflichtet den Weiterzubildenden hierzu in Kenntnis zu setzen und entsprechende Rotationen zu ermöglichen.

Eine ärztliche Tätigkeit kann nur als Weiterbildung angerechnet werden, wenn diese unter Leitung von zur Weiterbildung befugten Ärztinnen und Ärzten erfolgt ist. Befugnisse zur Weiterbildung sind immer personen- und einrichtungsgebunden. Das Spektrum der Einrichtung, an der die Weiterbildung erfolgt, bestimmt die Möglichkeiten und den Umfang der Weiterbildung.

Die nach der WBO ÄKMV 2005 bestehenden Weiterbildungsbefugnisse bleiben für den Erwerb der Weiterbildung nach der bisher gültigen Weiterbildungsordnung bis zum Ablauf der Übergangsfristen (28. Juni 2026) gültig.

Weiterbildungszeitenrechner

Vorgeschriebene Weiterbildungszeiten müssen gemäß der WBO ÄKMV 2020 in Tätigkeitsabschnitten von mindestens drei Monaten bei einem Weiterbildungsbefugten absolviert werden.

Die Ärztekammer M-V stellt Ihnen einen Rechner für einzelne Abschnitte zur Verfügung, der Ihnen helfen soll, Ihre Weiterbildung zu planen.

Bitte beachten Sie, dass die Ärztekammer M-V über die Anerkennung von Weiterbildungszeiten erst nach Vorlage der Weiterbildungszeugnisse entscheiden kann. 

Zum Rechner