Öffnungszeiten

Zentrale

Unsere Zentrale ist persönlich und telefonisch unter der Nummer 0381 492 80 0 zu folgenden Zeiten besetzt:

Montag08:00 - 17:00 Uhr
Dienstag08:00 - 17:00 Uhr
Mittwoch08:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag08:00 - 17:00 Uhr
Freitag08:00 - 15:00 Uhr

Geschäftsstelle

Wir haben für unsere Mitglieder und Besucher Servicezeiten eingerichtet, in denen alle Fach- und Geschäftsbereiche für Sie erreichbar sind.
Die Servicezeiten sind:

Montag08:00 - 16:00 Uhr
Dienstag08:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch08:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag08:00 - 16:00 Uhr
Freitag08:00 - 15:00 Uhr

Außerhalb der Öffnungszeiten

Unabhängig von der Erreichbarkeit der Geschäftsstelle können Sie Ihr Anliegen bequem über das Mitgliederportal der Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern individuell und personenbezogen an uns herantragen.

Serviceportale

Für Ärztinnen und Ärzte

Mitgliederportal

Online-Anträge und Punktekonto

Seminarportal

Suchen von Fortbildungen und Anmeldungen für Kurse

ILIAS

Lernmanagementsystem (eLearning)

Datenaustauschplattform

Sicheres Hoch- und Herunterladen von Daten in SecuRooms

Befugtensuche

Suche nach zur Weiterbildung befugten Ärzten und Einrichtungen

Veranstaltungszertifizierung

Registrierung als Veranstalter und Beantragung von Fortbildungspunkten

Stellenmarkt Ärzte

 

Für MFA

Seminarportal

Suchen von Fortbildungen und Anmeldungen für Kurse

Stellenmarkt MFA

Internationale Ärzte

Herzlich willkommen an der Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern! Wir unterstützen Sie auf Ihrem Weg zur Approbation und darüber hinaus.

Ihr Weg zur Approbation

Um als Ärztin oder Arzt in Deutschland arbeiten zu können, benötigen Sie eine staatlich anerkannte volle ärztliche Zulassung („Approbation“) oder eine Berufserlaubnis. Dazu müssen Sie beim Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS) nachweisen, dass der Inhalt des von Ihnen absolvierten Medizinstudiums mit dem in Deutschland geregelten Medizinstudium gleichwertig ist.

Für die Überprüfung der Gleichwertigkeit stellen Sie einen Antrag auf Erteilung der Approbation bzw. der Berufserlaubnis beim LAGuS. 
Wenn die Überprüfung wesentliche Unterschiede zur deutschen Ausbildung aufweist, können Sie durch das Ablegen einer Kenntnisprüfung nachweisen, dass Sie über die Kenntnisse und Fähigkeiten, auch in der ärztlichen Gesprächsführung, verfügen, die zur Ausübung des Berufs des Arztes erforderlich sind. Auch wenn Sie keine bestimmten Unterlagen über Ihre Ausbildungsinhalte vorliegen haben, können Sie mit Hilfe einer Kenntnisprüfung Ihre Kenntnisse und Fertigkeiten unter Beweis stellen. Zusätzlich können Sie mit einer Fachsprachenprüfung die für die Berufstätigkeit nötigen sprachlichen Fähigkeiten nachweisen.
Ob Sie eine Fachsprachenprüfung und eine Kenntnisprüfung ablegen müssen, entscheidet das LAGuS.

Wenn Sie Ihre Ausbildung in einem EU-Staat absolviert haben, kann die Ausbildung in den meisten Fällen automatisch anerkannt werden – wenden Sie sich dazu bitte ebenfalls an das LAGuS.

Zum LAGUS

Fachsprachenprüfung

In der Fachsprachenprüfung müssen Sie Ihre Deutschkenntnisse unter Beweis stellen. Das nachzuweisende Sprachniveau liegt bei C1.

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Kenntnisprüfung

Mit der Kenntnisprüfung weisen Sie die Gleichwertigkeit Ihrer fachlichen Eignung nach, wenn Sie Ihre medizinische Ausbildung nicht in Deutschland abgeschlossen haben.

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Kompetenztraining

Bereiten Sie sich mit Fachseminaren und E-Learning-Angeboten der ÄKMV auf die Prüfungen vor.

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FAQ

Eine Approbation berechtigt zur unbeschränkten und unbefristeten Ausübung des ärztliches Berufes und wird meistens Ärztinnen und Ärzten aus EU- oder EWR-Staaten erteilt.

Mit Hilfe der Berufserlaubnis dürfen Sie den Arztberuf nur in einer nicht-selbstständigen und nicht-leitenden Tätigkeit ausüben, sie ist zeitlich und räumlich beschränkt und wird Antragstellern mit Ausbildungsabschlüssen aus Drittstaaten, bei denen noch keine Gleichwertigkeit festgestellt wurde, erteilt.

Wenn Sie die Fachsprachenprüfung bestehen, erhalten Sie eine Berufserlaubnis.
Wenn Sie die Kenntnisprüfung bestehen, erhalten Sie die Approbation.

In beiden Fällen müssen Sie sich danach innerhalb von vier Wochen für eine Mitgliedschaft bei der Ärztekammer M-V melden. Die Anmeldung an der ÄKMV erfolgt über den elektronischen Meldebogen.

Zur Anmeldung

 

Wird der Sprachtest nicht bestanden, muss er als Ganzes wiederholt werden. Die Anzahl der Wiederholungsmöglichkeiten ist nicht begrenzt. Die Fachsprachenprüfung darf frühestens nach drei Monaten wiederholt werden.

Weitere Informationen

Das Ergebnis Ihrer nicht bestandenen Prüfung leiten wir an das Landesprüfungsamt für Heilberufe M-V (LAGUS) weiter.

Den Antrag zur Wiederholung der Kenntnisprüfung müssen Sie beim Landesprüfungsamt für Heilberufe M-V stellen. In welchem Zeitraum Sie die Prüfung wiederholen können, hängt vom Umfang Ihrer Defizite ab.

Achtung: Die Kenntnisprüfung kann nur zweimal wiederholt werden.

Weitere Informationen

Wenn Ihre Berufserlaubnis abläuft, endet auch Ihre Mitgliedschaft in der ÄKMV. Sie müssen sich dann abmelden.

Zur Abmeldung

Die Verlängerung der Berufserlaubnis bedeutet eine Änderung Ihrer Meldedaten, die bei der ÄKMV über das Änderungsformular gemeldet werden müssen. Das Formular steht Ihnen als Download oder online im Mitgliederportal zur Verfügung.

Zum Änderungsformular

In diesem Fall erfolgt ein Statuswechsel von „Arzt/Ärztin mit Berufserlaubnis“ zu „approbierte/-r Arzt/Ärztin“. Dieser Wechsel muss über das Änderungsformular bei der ÄKMV angezeigt werden.

Zum Änderungsformular

Unterschied 1: Ärzte mit Berufserlaubnis können ihre Tätigkeit nicht als Weiterbildung anrechnen lassen. 

Unterschied 2: Ärzte mit Berufserlaubnis erhalten Arztausweise mit kurzer Gültigkeitsdauer, da die Berufserlaubnis zeitlich begrenzt ist.