Ärztliche Weiterbildung
Ulrike Büttner
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Jana Wallis
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Weiterbildungsprüfung
Doris Klipp
Weiterbildungsprüfung
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Fachsprachenprüfung | Kenntnisprüfung
Lisa Lehnicke
Fachsprachenprüfung | Kenntnisprüfung
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Milena Hansen
Fachsprachenprüfung | Kenntnisprüfung
Tel.: +49 (0) 381 492 80 -2906
E-Mail: fsp@aek-mv.de | ksp@aek-mv.de
Franziska de Neidels
Fachsprachenprüfung | Kenntnisprüfung
Tel.: +49 (0) 381 492 80 -2910
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Fax: +49 (0) 381 492 80 -20
Arina Drozhzhinova
Tel.: +49 (0) 381 492 80 -2903
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Christiane Falke
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Isabell Lippstreuer
Tel.: +49 (0) 381 492 80 -2908
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Manuela Möller
Tel.: +49 (0) 381 492 80 -2905
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Constanze Frenz
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Inken Koch
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Nele Mewes
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Öffnungszeiten
Zentrale
Unsere Zentrale ist persönlich und telefonisch unter der Nummer 0381 492 80 0 zu folgenden Zeiten besetzt:
Montag | 08:00 - 17:00 Uhr |
Dienstag | 08:00 - 17:00 Uhr |
Mittwoch | 08:00 - 18:00 Uhr |
Donnerstag | 08:00 - 17:00 Uhr |
Freitag | 08:00 - 15:00 Uhr |
Geschäftsstelle
Wir haben für unsere Mitglieder und Besucher Servicezeiten eingerichtet, in denen alle Fach- und Geschäftsbereiche für Sie erreichbar sind.
Die Servicezeiten sind:
Montag | 08:00 - 16:00 Uhr |
Dienstag | 08:00 - 16:00 Uhr |
Mittwoch | 08:00 - 18:00 Uhr |
Donnerstag | 08:00 - 16:00 Uhr |
Freitag | 08:00 - 15:00 Uhr |
Außerhalb der Öffnungszeiten
Unabhängig von der Erreichbarkeit der Geschäftsstelle können Sie Ihr Anliegen bequem über das Mitgliederportal der Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern individuell und personenbezogen an uns herantragen.
Serviceportale
Für Ärztinnen und Ärzte
MitgliederportalOnline-Anträge und Punktekonto
SeminarportalSuchen von Fortbildungen und Anmeldungen für Kurse
ILIASLernmanagementsystem (eLearning)
DatenaustauschplattformSicheres Hoch- und Herunterladen von Daten in SecuRooms
BefugtensucheSuche nach zur Weiterbildung befugten Ärzten und Einrichtungen
VeranstaltungszertifizierungRegistrierung als Veranstalter und Beantragung von Fortbildungspunkten
Stellenmarkt Ärzte
Für MFA
SeminarportalSuchen von Fortbildungen und Anmeldungen für Kurse
Stellenmarkt MFAKenntnisprüfung
Mit der Kenntnisprüfung weisen Sie die Gleichwertigkeit Ihrer fachlichen Eignung nach, wenn Sie Ihre medizinische Ausbildung nicht in Deutschland abgeschlossen haben.
Wer muss eine Kenntnisprüfung ablegen?
Sie müssen für die Erteilung einer Approbation die Gleichwertigkeit Ihres Ausbildungsstandes nachweisen, wenn Sie Ihre medizinische Ausbildung nicht in Deutschland abgeschlossen haben.
Den Nachweis können Sie durch das Ablegen einer sogenannten Kenntnisprüfung erbringen.
Ablauf der Prüfung
Die Kenntnisprüfung bezieht sich auf die Fächer Innere Medizin und Chirurgie, ergänzt durch Aspekte der Notfallmedizin, Klinischen Pharmakologie/Pharmakotherapie, Bildgebenden Verfahren, Strahlenschutz sowie Rechtsfragen der ärztlichen Berufsausübung.
Die Fragestellungen beziehen sich zunächst auf die Patientenvorstellung. Dann folgen fächerübergreifend weitere praktische Aufgaben mit Schwerpunkt auf den für den ärztlichen Beruf wichtigsten Krankheitsbildern und Gesundheitsstörungen. In der Prüfung müssen Sie zudem zeigen, dass Sie über Kenntnisse und Fähigkeiten in der ärztlichen Gesprächsführung verfügen.
Prüfungsbestandteile
- Vorbereitung: Anamneseerhebung und Untersuchung eines Patienten
- Patientenvorstellung: einen Bericht über den Patienten erstellen (enthält Anamnese, Diagnose, Prognose, Behandlungsplan sowie eine Epikrise des Falles)
- Schilderung klinischer Fallbeispiele (differential-diagnostisch aufarbeiten)
- Nachweis von sinnvollen differential-diagnostischen Untersuchungen/adäquate Therapie
- Interpretation von EKG-Aufzeichnungen, Bewertung von Laborbefunden (Blutbild, Serumchemie, Differenzialblutbild)
Das Prüfungsergebnis wird dem Prüfungskandidaten unmittelbar nach der Prüfung mitgeteilt und in den Folgetagen an das Landesprüfungsamt für Heilberufe übermittelt.
Vorbereitung auf die Prüfung
Bereiten Sie sich mit Fachseminaren und E-Learning-Angeboten der ÄKMV auf die Prüfung vor.