Öffnungszeiten

Zentrale

Unsere Zentrale ist persönlich und telefonisch unter der Nummer 0381 492 80 0 zu folgenden Zeiten besetzt:

Montag08:00 - 17:00 Uhr
Dienstag08:00 - 17:00 Uhr
Mittwoch08:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag08:00 - 17:00 Uhr
Freitag08:00 - 15:00 Uhr

Geschäftsstelle

Wir haben für unsere Mitglieder und Besucher Servicezeiten eingerichtet, in denen alle Fach- und Geschäftsbereiche für Sie erreichbar sind.
Die Servicezeiten sind:

Montag08:00 - 16:00 Uhr
Dienstag08:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch08:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag08:00 - 16:00 Uhr
Freitag08:00 - 15:00 Uhr

Außerhalb der Öffnungszeiten

Unabhängig von der Erreichbarkeit der Geschäftsstelle können Sie Ihr Anliegen bequem über das Mitgliederportal der Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern individuell und personenbezogen an uns herantragen.

Serviceportale

Für Ärztinnen und Ärzte

Mitgliederportal

Online-Anträge und Punktekonto

Seminarportal

Suchen von Fortbildungen und Anmeldungen für Kurse

ILIAS

Lernmanagementsystem (eLearning)

Datenaustauschplattform

Sicheres Hoch- und Herunterladen von Daten in SecuRooms

Befugtensuche

Suche nach zur Weiterbildung befugten Ärzten und Einrichtungen

Veranstaltungszertifizierung

Registrierung als Veranstalter und Beantragung von Fortbildungspunkten

Stellenmarkt Ärzte

 

Für MFA

Seminarportal

Suchen von Fortbildungen und Anmeldungen für Kurse

Stellenmarkt MFA

An- und Abmelden an der ÄKMV

Hier erfahren Sie, wann Sie sich als Ärztin oder Arzt in Mecklenburg-Vorpommern bei der Ärztekammer an- oder abmelden müssen. 

Anmeldung

Es gibt verschiedene Situationen, in denen eine Anmeldung an der Ärztekammer M-V für Sie erforderlich ist. Die Anmeldung muss innerhalb eines Monats erfolgen.

  1. Sie üben Ihren Beruf hauptsächlich in Mecklenburg-Vorpommern aus. Es entsteht eine Hauptmitgliedschaft.
  2. Sie üben eine ärztliche Nebentätigkeit aus. Es entsteht eine Doppel-/Mehrfachmitgliedschaft.
  3. Sie üben gar keine ärztliche Tätigkeit aus (Ruhestand, Berufsunfähigkeit, Arbeitslosigkeit, oftmals in der Bewerbungsphase kurz nach dem Approbationserhalt), aber Ihr Hauptwohnsitz liegt in Mecklenburg-Vorpommern.
  4. Sie haben eine Berufserlaubnis für Mecklenburg-Vorpommern erhalten.

Für die Anmeldung bei der Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern nutzen Sie bitte den elektronischen Meldebogen.

Zum Meldebogen

Kurz & knapp: Anmeldung

Sie müssen sich innerhalb eines Monats anmelden, wenn:

  • Sie in M-V ärztlich tätig werden, oder
  • Sie nicht ärztlich tätig sind, aber Ihren Wohnsitz in M-V haben.

Abmeldung

In folgenden Fällen ist, ebenfalls innerhalb eines Monats, eine Abmeldung an der Ärztekammer M-V erforderlich. 

  1. Sie üben Ihren Beruf nicht mehr in Mecklenburg-Vorpommern aus.
  2. Sie üben Ihren Beruf nicht (mehr) aus und Ihr Hauptwohnsitz ist nicht in Mecklenburg-Vorpommern.
  3. Ihre vorübergehend gültige Berufserlaubnis ist abgelaufen.
  4. Ihnen wurde die Approbation entzogen.
  5. Eine Ärztin oder ein Arzt ist verstorben. 

Bitte nutzen Sie für die Abmeldung bei der Ärztekammer M-V das PDF-Formular, das Sie hier herunterladen können. Im Todesfall kann die Abmeldung (unter Nachweis einer Sterbeurkunde) durch die Hinterbliebenen per E-Mail vorgenommen werden. 

Download

Kurz & knapp: Abmeldung

Sie müssen sich innerhalb eines Monats abmelden, wenn:

  • Sie in einem anderen Kammerbereich tätig werden, oder
  • Sie nicht mehr ärztlich tätig sind und nicht mehr in M-V wohnen.

Meldeordnung

Weitere Informationen zur Meldepflicht erhalten Sie in der Meldeordnung der Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern.

Download