Meldewesen
Anna Lenk
Tel.: | +49 (0) 381 492 80 -81 |
E-Mail: | meldewesen@aek-mv.de |
Fax: | +49 (0) 381 492 80 -80 |
Beate Gamm
Tel.: | +49 (0) 381 492 80 -86 |
E-Mail: | meldewesen@aek-mv.de |
Fax: | +49 (0) 381 492 80 -80 |
Cora Lemke
Tel.: | +49 (0) 381 492 80 -82 |
E-Mail: | meldewesen@aek-mv.de |
Fax: | +49 (0) 381 492 80 -80 |
Christina Hüttmann
Tel.: | +49 (0) 381 492 80 -83 |
E-Mail: | meldewesen@aek-mv.de |
Fax: | +49 (0) 381 492 80 -80 |
Anna Lenk
Tel.: | +49 (0) 381 492 80 -81 |
E-Mail: | meldewesen@aek-mv.de |
Fax: | +49 (0) 381 492 80 -80 |
Anja Jacobs
Tel.: | +49 (0) 381 492 80 -85 |
E-Mail: | meldewesen@aek-mv.de |
Fax: | +49 (0) 381 492 80 -80 |
Regina Böhme
Tel.: | +49 (0) 381 492 80 -82 |
E-Mail: | meldewesen@aek-mv.de |
Fax: | +49 (0) 381 492 80 -80 |
Öffnungszeiten
Zentrale
Unsere Zentrale ist persönlich und telefonisch unter der Nummer 0381 492 80 0 zu folgenden Zeiten besetzt:
Montag | 08:00 - 17:00 Uhr |
Dienstag | 08:00 - 17:00 Uhr |
Mittwoch | 08:00 - 18:00 Uhr |
Donnerstag | 08:00 - 17:00 Uhr |
Freitag | 08:00 - 15:00 Uhr |
Geschäftsstelle
Wir haben für unsere Mitglieder und Besucher Servicezeiten eingerichtet, in denen alle Fach- und Geschäftsbereiche für Sie erreichbar sind.
Die Servicezeiten sind:
Montag | 08:00 - 16:00 Uhr |
Dienstag | 08:00 - 16:00 Uhr |
Mittwoch | 08:00 - 18:00 Uhr |
Donnerstag | 08:00 - 16:00 Uhr |
Freitag | 08:00 - 15:00 Uhr |
Außerhalb der Öffnungszeiten
Unabhängig von der Erreichbarkeit der Geschäftsstelle können Sie Ihr Anliegen bequem über das Mitgliederportal der Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern individuell und personenbezogen an uns herantragen.
Serviceportale
Für Ärztinnen und Ärzte
MitgliederportalOnline-Anträge und Punktekonto
SeminarportalSuchen von Fortbildungen und Anmeldungen für Kurse
ILIASLernmanagementsystem (eLearning)
DatenaustauschplattformSicheres Hoch- und Herunterladen von Daten in SecuRooms
BefugtensucheSuche nach zur Weiterbildung befugten Ärzten und Einrichtungen
VeranstaltungszertifizierungRegistrierung als Veranstalter und Beantragung von Fortbildungspunkten
Stellenmarkt Ärzte
Für MFA
SeminarportalSuchen von Fortbildungen und Anmeldungen für Kurse
Stellenmarkt MFAAn- und Abmelden an der ÄKMV
Hier erfahren Sie, wann Sie sich als Ärztin oder Arzt in Mecklenburg-Vorpommern bei der Ärztekammer an- oder abmelden müssen.
Anmeldung
Es gibt verschiedene Situationen, in denen eine Anmeldung an der Ärztekammer M-V für Sie erforderlich ist. Die Anmeldung muss innerhalb eines Monats erfolgen.
- Sie üben Ihren Beruf hauptsächlich in Mecklenburg-Vorpommern aus. Es entsteht eine Hauptmitgliedschaft.
- Sie üben eine ärztliche Nebentätigkeit aus. Es entsteht eine Doppel-/Mehrfachmitgliedschaft.
- Sie üben gar keine ärztliche Tätigkeit aus (Ruhestand, Berufsunfähigkeit, Arbeitslosigkeit, oftmals in der Bewerbungsphase kurz nach dem Approbationserhalt), aber Ihr Hauptwohnsitz liegt in Mecklenburg-Vorpommern.
- Sie haben eine Berufserlaubnis für Mecklenburg-Vorpommern erhalten.
Für die Anmeldung bei der Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern nutzen Sie bitte den elektronischen Meldebogen.
Kurz & knapp: Anmeldung
Sie müssen sich innerhalb eines Monats anmelden, wenn:
- Sie in M-V ärztlich tätig werden, oder
- Sie nicht ärztlich tätig sind, aber Ihren Wohnsitz in M-V haben.
Abmeldung
In folgenden Fällen ist, ebenfalls innerhalb eines Monats, eine Abmeldung an der Ärztekammer M-V erforderlich.
- Sie üben Ihren Beruf nicht mehr in Mecklenburg-Vorpommern aus.
- Sie üben Ihren Beruf nicht (mehr) aus und Ihr Hauptwohnsitz ist nicht in Mecklenburg-Vorpommern.
- Ihre vorübergehend gültige Berufserlaubnis ist abgelaufen.
- Ihnen wurde die Approbation entzogen.
- Eine Ärztin oder ein Arzt ist verstorben.
Bitte nutzen Sie für die Abmeldung bei der Ärztekammer M-V das PDF-Formular, das Sie hier herunterladen können. Im Todesfall kann die Abmeldung (unter Nachweis einer Sterbeurkunde) durch die Hinterbliebenen per E-Mail vorgenommen werden.
Kurz & knapp: Abmeldung
Sie müssen sich innerhalb eines Monats abmelden, wenn:
- Sie in einem anderen Kammerbereich tätig werden, oder
- Sie nicht mehr ärztlich tätig sind und nicht mehr in M-V wohnen.
Meldeordnung
Weitere Informationen zur Meldepflicht erhalten Sie in der Meldeordnung der Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern.