Öffnungszeiten

Zentrale

Unsere Zentrale ist persönlich und telefonisch unter der Nummer 0381 492 80 0 zu folgenden Zeiten besetzt:

Montag08:00 - 17:00 Uhr
Dienstag08:00 - 17:00 Uhr
Mittwoch08:00 - 17:00 Uhr
Donnerstag08:00 - 17:00 Uhr
Freitag08:00 - 14:00 Uhr

Geschäftsstelle

Wir haben für unsere Mitglieder und Besucher Servicezeiten eingerichtet, in denen alle Fach- und Geschäftsbereiche für Sie erreichbar sind.
Die Servicezeiten sind:

Montag09:00 - 16:00 Uhr
Dienstag09:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch09:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag09:00 - 16:00 Uhr
Freitag09:00 - 14:00 Uhr

Außerhalb der Öffnungszeiten

Unabhängig von der Erreichbarkeit der Geschäftsstelle können Sie Ihr Anliegen bequem über das Mitgliederportal der Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern individuell und personenbezogen an uns herantragen.

Serviceportale

Für Ärztinnen und Ärzte

Mitgliederportal

Online-Anträge und Punktekonto

Seminarportal

Suchen von Fortbildungen und Anmeldungen für Kurse

ILIAS

Lernmanagementsystem (eLearning)

Datenaustauschplattform

Sicheres Hoch- und Herunterladen von Daten in SecuRooms

Befugtensuche

Suche nach zur Weiterbildung befugten Ärzten und Einrichtungen

Veranstaltungszertifizierung

Registrierung als Veranstalter und Beantragung von Fortbildungspunkten

Stellenmarkt Ärzte

 

Für MFA

Seminarportal

Suchen von Fortbildungen und Anmeldungen für Kurse

Stellenmarkt MFA

Steckbriefe

Zeigen Sie Gesicht für die Ärzteschaft.

Steckbriefe der Kandidatinnen und Kandidaten

Hier stellen sich die Kandidatinnen und Kandidaten für die Kammerwahl der ÄKMV kurz vor. In den Steckbriefen geben sie Einblicke in ihren beruflichen Hintergrund, ihre Motivation und ihre Ziele für die Arbeit in der Kammerversammlung. 

Die Steckbriefe werden jeweils nach Liste aufgeführt: Stellt sich ein Kandidat oder eine Kandidatin für die Landesliste auf, erscheint der Steckbrief in dieser Kategorie. Liegt auch eine Kandidatur für einen Wahlkreis vor, erscheint der Steckbrief ebenfalls auf dieser Unterseite.

Steckbriefe Landesliste

Hier finden Sie die Steckbriefe der Kandidatinnen und Kandidaten, die sich für die Landesliste aufstellen lassen.

Bitte beachten Sie, dass sich nicht jede Kandidatin und jeder Kandidat mit einem Steckbrief vorstellt. 

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Steckbriefe Wahlkreise

Hier finden Sie die Steckbriefe der Kandidatinnen und Kandidaten, die sich für die Wahlkreise aufstellen lassen.

Bitte beachten Sie, dass sich nicht jede Kandidatin und jeder Kandidat mit einem Steckbrief vorstellt. 

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Steckbrief anlegen

Hier können Sie einen Steckbrief anlegen.

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Kammerwahl FAQ

Gewählt werden die Mitglieder der Kammerversammlung für die 10. Legislaturperiode (2027 – 2032).

Wahlberechtigt sind alle Kammermitglieder, die bis 31. Mai bei der Ärztekammer gemeldet, nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen und in der Wählerliste eingetragen sind.

Wählbar ist jedes wahlberechtigte Kammermitglied, dem das passive Berufswahlrecht nicht aberkannt worden ist. Nicht wählbar ist, wer staatliche Aufsichtsbefugnisse über die Kammer ausübt, hauptberuflicher Mitarbeiter der Kammer ist oder infolge Richterspruchs die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt.

Die Kandidatur erfolgt über einen Einzelwahlvorschlag Landesliste oder einen Listenwahlvorschlag Wahlkreis. Die Kandidatur muss von zehn wahlberechtigten Personen unterstützt werden. Die Kandidaten müssen dem Wahlvorschlag schriftlich zustimmen. 

Wahlvorschläge und Zustimmungserklärungen können vom 1. bis 31. Juli 2026 per Post oder als Upload im Kammerportal beim Wahlleiter eingereicht werden. 

Die Kandidatinnen und Kandidaten können ab dem 1. Oktober 2026 Steckbriefe auf der Website der ÄKMV veröffentlichen lassen. 

In der November-Ausgabe des Ärzteblattes werden alle gültigen Wahlvorschläge veröffenlicht. 

Die Wahlunterlagen werden bis zum 31. Oktober 2026 an die Wahlberechtigten per Post versandt.

Die Kammermitglieder wählen per Briefwahl Listen oder Kandidaten ihres Wahlkreises. Die Sitze werden proportional nach Stimmen verteilt (Verhältniswahl).

Die Stimmen werden am 1. Dezember 2026 in der Geschäftsstelle der ÄKMV ausgezählt. Bei der Ermittlung des Wahlergebnisses darf jeder Wahlberechtigte sowie ein Vertreter der Aufsichtsbehörde anwesend sein.

Über die Wahlkreise können 65 und über die Landesliste zehn Kandidaten gewählt werden. Zwei Mitglieder der Kammerversammlung werden durch die Hochschulen bestimmt.

Die Wahlergebnisse werden am 2. Dezember auf der Website und in der Dezember-Ausgabe des Ärzteblatts (10. bis 12. Dezember) bekannt gegeben.

Die Kammerversammlung tritt spätestens zwei Monate nach der Wahl zur Neuwahl des Vorstandes zusammen.