Kontakt
Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern
August-Bebel-Str. 9a
18055 Rostock
Tel.: +49 (0)381 492 80 -0
Fax: +49 (0)381 492 80 -80
E-Mail: info@aek-mv.de
Kontakte aller Mitarbeiter
Sie erreichen uns während der Geschäftszeiten per Telefon. Ansonsten rund um die Uhr per E-Mail oder über das Mitgliederportal.
Öffnungszeiten
Zentrale
Unsere Zentrale ist persönlich und telefonisch unter der Nummer 0381 492 80 0 zu folgenden Zeiten besetzt:
| Montag | 08:00 - 17:00 Uhr |
| Dienstag | 08:00 - 17:00 Uhr |
| Mittwoch | 08:00 - 17:00 Uhr |
| Donnerstag | 08:00 - 17:00 Uhr |
| Freitag | 08:00 - 14:00 Uhr |
Geschäftsstelle
Wir haben für unsere Mitglieder und Besucher Servicezeiten eingerichtet, in denen alle Fach- und Geschäftsbereiche für Sie erreichbar sind.
Die Servicezeiten sind:
| Montag | 09:00 - 16:00 Uhr |
| Dienstag | 09:00 - 16:00 Uhr |
| Mittwoch | 09:00 - 16:00 Uhr |
| Donnerstag | 09:00 - 16:00 Uhr |
| Freitag | 09:00 - 14:00 Uhr |
Außerhalb der Öffnungszeiten
Unabhängig von der Erreichbarkeit der Geschäftsstelle können Sie Ihr Anliegen bequem über das Mitgliederportal der Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern individuell und personenbezogen an uns herantragen.
Serviceportale
Für Ärztinnen und Ärzte
MitgliederportalOnline-Anträge und Punktekonto
SeminarportalSuchen von Fortbildungen und Anmeldungen für Kurse
ILIASLernmanagementsystem (eLearning)
DatenaustauschplattformSicheres Hoch- und Herunterladen von Daten in SecuRooms
BefugtensucheSuche nach zur Weiterbildung befugten Ärzten und Einrichtungen
VeranstaltungszertifizierungRegistrierung als Veranstalter und Beantragung von Fortbildungspunkten
Stellenmarkt Ärzte
Für MFA
SeminarportalSuchen von Fortbildungen und Anmeldungen für Kurse
Stellenmarkt MFASteckbriefe
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Steckbriefe der Kandidatinnen und Kandidaten
Hier stellen sich die Kandidatinnen und Kandidaten für die Kammerwahl der ÄKMV kurz vor. In den Steckbriefen geben sie Einblicke in ihren beruflichen Hintergrund, ihre Motivation und ihre Ziele für die Arbeit in der Kammerversammlung.
Die Steckbriefe werden jeweils nach Liste aufgeführt: Stellt sich ein Kandidat oder eine Kandidatin für die Landesliste auf, erscheint der Steckbrief in dieser Kategorie. Liegt auch eine Kandidatur für einen Wahlkreis vor, erscheint der Steckbrief ebenfalls auf dieser Unterseite.
Steckbriefe Landesliste
Hier finden Sie die Steckbriefe der Kandidatinnen und Kandidaten, die sich für die Landesliste aufstellen lassen.
Bitte beachten Sie, dass sich nicht jede Kandidatin und jeder Kandidat mit einem Steckbrief vorstellt.
Steckbriefe Wahlkreise
Hier finden Sie die Steckbriefe der Kandidatinnen und Kandidaten, die sich für die Wahlkreise aufstellen lassen.
Bitte beachten Sie, dass sich nicht jede Kandidatin und jeder Kandidat mit einem Steckbrief vorstellt.
Kammerwahl FAQ
Gewählt werden die Mitglieder der Kammerversammlung für die 10. Legislaturperiode (2027 – 2032).
Wahlberechtigt sind alle Kammermitglieder, die bis 31. Mai bei der Ärztekammer gemeldet, nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen und in der Wählerliste eingetragen sind.
Wählbar ist jedes wahlberechtigte Kammermitglied, dem das passive Berufswahlrecht nicht aberkannt worden ist. Nicht wählbar ist, wer staatliche Aufsichtsbefugnisse über die Kammer ausübt, hauptberuflicher Mitarbeiter der Kammer ist oder infolge Richterspruchs die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt.
Die Kandidatur erfolgt über einen Einzelwahlvorschlag Landesliste oder einen Listenwahlvorschlag Wahlkreis. Die Kandidatur muss von zehn wahlberechtigten Personen unterstützt werden. Die Kandidaten müssen dem Wahlvorschlag schriftlich zustimmen.
Wahlvorschläge und Zustimmungserklärungen können vom 1. bis 31. Juli 2026 per Post oder als Upload im Kammerportal beim Wahlleiter eingereicht werden.
Die Kandidatinnen und Kandidaten können ab dem 1. Oktober 2026 Steckbriefe auf der Website der ÄKMV veröffentlichen lassen.
In der November-Ausgabe des Ärzteblattes werden alle gültigen Wahlvorschläge veröffenlicht.
Die Wahlunterlagen werden bis zum 31. Oktober 2026 an die Wahlberechtigten per Post versandt.
Die Kammermitglieder wählen per Briefwahl Listen oder Kandidaten ihres Wahlkreises. Die Sitze werden proportional nach Stimmen verteilt (Verhältniswahl).
Die Stimmen werden am 1. Dezember 2026 in der Geschäftsstelle der ÄKMV ausgezählt. Bei der Ermittlung des Wahlergebnisses darf jeder Wahlberechtigte sowie ein Vertreter der Aufsichtsbehörde anwesend sein.
Über die Wahlkreise können 65 und über die Landesliste zehn Kandidaten gewählt werden. Zwei Mitglieder der Kammerversammlung werden durch die Hochschulen bestimmt.
Die Wahlergebnisse werden am 2. Dezember auf der Website und in der Dezember-Ausgabe des Ärzteblatts (10. bis 12. Dezember) bekannt gegeben.
Die Kammerversammlung tritt spätestens zwei Monate nach der Wahl zur Neuwahl des Vorstandes zusammen.