Öffnungszeiten

Zentrale

Unsere Zentrale ist persönlich und telefonisch unter der Nummer 0381 492 80 0 zu folgenden Zeiten besetzt:

Montag08:00 - 17:00 Uhr
Dienstag08:00 - 17:00 Uhr
Mittwoch08:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag08:00 - 17:00 Uhr
Freitag08:00 - 15:00 Uhr

Geschäftsstelle

Wir haben für unsere Mitglieder und Besucher Servicezeiten eingerichtet, in denen alle Fach- und Geschäftsbereiche für Sie erreichbar sind.
Die Servicezeiten sind:

Montag08:00 - 16:00 Uhr
Dienstag08:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch08:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag08:00 - 16:00 Uhr
Freitag08:00 - 15:00 Uhr

Außerhalb der Öffnungszeiten

Unabhängig von der Erreichbarkeit der Geschäftsstelle können Sie Ihr Anliegen bequem über das Mitgliederportal der Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern individuell und personenbezogen an uns herantragen.

Serviceportale

Für Ärztinnen und Ärzte

Mitgliederportal

Online-Anträge und Punktekonto

Seminarportal

Suchen von Fortbildungen und Anmeldungen für Kurse

ILIAS

Lernmanagementsystem (eLearning)

Datenaustauschplattform

Sicheres Hoch- und Herunterladen von Daten in SecuRooms

Befugtensuche

Suche nach zur Weiterbildung befugten Ärzten und Einrichtungen

Veranstaltungszertifizierung

Registrierung als Veranstalter und Beantragung von Fortbildungspunkten

Stellenmarkt Ärzte

 

Für MFA

Seminarportal

Suchen von Fortbildungen und Anmeldungen für Kurse

Stellenmarkt MFA

Hämotherapie

Qualitätssicherung der Anwendung von Blutprodukten

Überwachung der Qualitätssicherung

Laut § 18 Abs. 1 des Transfusionsgesetzes (TFG) obliegt der Ärzteschaft die Überwachung der Qualitätssicherung der Anwendung von Blutprodukten in den Einrichtungen der Krankenversorgung. 

Zum TFG

In der BÄK-Richtlinie zur Gewinnung von Blut und Blutbestandteilen und zur Anwendung von Blutprodukten, kurz Richtlinie Hämotherapie, werden die Details der Überwachung beschrieben.

Richtlinie Hämotherapie

Die Landesärztekammern tragen die Verantwortung, die Überwachung der Qualitätssicherung entsprechend den Anforderungen der Richtlinie in ihrem regionalen Zuständigkeitsbereich durchzuführen. Der primäre Ansprechpartner an jeder transfundierenden Einrichtung ist die bzw. der Qualitätsbeauftragte Hämotherapie (QBH).

 

Qualifikation als TV/TB/ Leiter Blutdepot

Die ÄKMV bietet unter der wissenschaftlichen Leitung von Prof. Dr. med. habil. V. Kiefel und Dr. med. K. Stüpmann eine Qualifikation als Transfusionsverantwortlicher/Transfusionsbeauftragter/Leiter Blutdepot an.

Zum Kursangebot

Qualitätsbericht Hämotherapie

Der/Die Qualitätsbeauftragte hat u.a. die Aufgabe, jährlich bis zum 1. März einen Bericht über die Ergebnisse seiner/ihrer Überprüfungen (6.4.2.3 der Richtlinien) für den Zeitraum des jeweils vorausgegangenen Kalenderjahres zeitgleich an die zuständige Ärztekammer und die Leitung der Einrichtung zu senden.

Den Zugang für den Vorlagebogen für den Qualitätsbericht Hämotherapie für das Berichtsjahr 2024 erhalten Sie auf Anfrage via E-Mail an qualitaet@aek-mv.de. Bitte beachten Sie, dass der Zugang jeweils nur für eine Einrichtung nutzbar ist und bei Bedarf entsprechend mehrfach angefordert werden muss. 

Der Ausschuss für Qualitätssicherung berät den Vorstand der ÄKMV und entscheidet bei Qualitätsmängeln im Rahmen von Qualitätsberichten zur Hämotherapie.

Diese Schautafel dient dazu, die verschiedenen Anforderungen an das Qualitätssicherungssystem darzustellen und Ihnen bei der Einordnung Ihrer eigenen Einrichtung zu helfen.

Rechtliche Grundlagen

Gesetz zur Regelung des Transfusionswesens

Zum TFG

BÄK-Richtlinie zur Gewinnung von Blut und Blutbestandteilen und zur Anwendung von Blutprodukten

Richtlinie Hämotherapie

Stellungnahme zur Richtlinie zur Gewinnung von Blut und Blutbestandteilen und zur Anwendung von Blutprodukten (Richtlinie Hämotherapie)

Download

BÄK Querschnitts-Leitlinien zur Therapie mit Blutkomponenten und Plasmaderivaten Gesamtnovelle 2020

Download