Qualitätssicherung
Maria Chlewemann
(Elternzeitvertretung für Friederike Starke)
Tel.: +49 (0) 381 492 80 -36
E-Mail: gf@aek-mv.de
Öffnungszeiten
Zentrale
Unsere Zentrale ist persönlich und telefonisch unter der Nummer 0381 492 80 0 zu folgenden Zeiten besetzt:
Montag | 08:00 - 17:00 Uhr |
Dienstag | 08:00 - 17:00 Uhr |
Mittwoch | 08:00 - 18:00 Uhr |
Donnerstag | 08:00 - 17:00 Uhr |
Freitag | 08:00 - 15:00 Uhr |
Geschäftsstelle
Wir haben für unsere Mitglieder und Besucher Servicezeiten eingerichtet, in denen alle Fach- und Geschäftsbereiche für Sie erreichbar sind.
Die Servicezeiten sind:
Montag | 08:00 - 16:00 Uhr |
Dienstag | 08:00 - 16:00 Uhr |
Mittwoch | 08:00 - 18:00 Uhr |
Donnerstag | 08:00 - 16:00 Uhr |
Freitag | 08:00 - 15:00 Uhr |
Außerhalb der Öffnungszeiten
Unabhängig von der Erreichbarkeit der Geschäftsstelle können Sie Ihr Anliegen bequem über das Mitgliederportal der Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern individuell und personenbezogen an uns herantragen.
Serviceportale
Für Ärztinnen und Ärzte
MitgliederportalOnline-Anträge und Punktekonto
SeminarportalSuchen von Fortbildungen und Anmeldungen für Kurse
ILIASLernmanagementsystem (eLearning)
DatenaustauschplattformSicheres Hoch- und Herunterladen von Daten in SecuRooms
BefugtensucheSuche nach zur Weiterbildung befugten Ärzten und Einrichtungen
VeranstaltungszertifizierungRegistrierung als Veranstalter und Beantragung von Fortbildungspunkten
Stellenmarkt Ärzte
Für MFA
SeminarportalSuchen von Fortbildungen und Anmeldungen für Kurse
Stellenmarkt MFAHämotherapie
Qualitätssicherung der Anwendung von Blutprodukten
Überwachung der Qualitätssicherung
Laut § 18 Abs. 1 des Transfusionsgesetzes (TFG) obliegt der Ärzteschaft die Überwachung der Qualitätssicherung der Anwendung von Blutprodukten in den Einrichtungen der Krankenversorgung.
In der BÄK-Richtlinie zur Gewinnung von Blut und Blutbestandteilen und zur Anwendung von Blutprodukten, kurz Richtlinie Hämotherapie, werden die Details der Überwachung beschrieben.
Die Landesärztekammern tragen die Verantwortung, die Überwachung der Qualitätssicherung entsprechend den Anforderungen der Richtlinie in ihrem regionalen Zuständigkeitsbereich durchzuführen. Der primäre Ansprechpartner an jeder transfundierenden Einrichtung ist die bzw. der Qualitätsbeauftragte Hämotherapie (QBH).
Qualifikation als TV/TB/ Leiter Blutdepot
Die ÄKMV bietet unter der wissenschaftlichen Leitung von Prof. Dr. med. habil. V. Kiefel und Dr. med. K. Stüpmann eine Qualifikation als Transfusionsverantwortlicher/Transfusionsbeauftragter/Leiter Blutdepot an.
Qualitätsbericht Hämotherapie
Der/Die Qualitätsbeauftragte hat u.a. die Aufgabe, jährlich bis zum 1. März einen Bericht über die Ergebnisse seiner/ihrer Überprüfungen (6.4.2.3 der Richtlinien) für den Zeitraum des jeweils vorausgegangenen Kalenderjahres zeitgleich an die zuständige Ärztekammer und die Leitung der Einrichtung zu senden.
Den Zugang für den Vorlagebogen für den Qualitätsbericht Hämotherapie für das Berichtsjahr 2024 erhalten Sie auf Anfrage via E-Mail an qualitaet@aek-mv.de. Bitte beachten Sie, dass der Zugang jeweils nur für eine Einrichtung nutzbar ist und bei Bedarf entsprechend mehrfach angefordert werden muss.
Der Ausschuss für Qualitätssicherung berät den Vorstand der ÄKMV und entscheidet bei Qualitätsmängeln im Rahmen von Qualitätsberichten zur Hämotherapie.
Diese Schautafel dient dazu, die verschiedenen Anforderungen an das Qualitätssicherungssystem darzustellen und Ihnen bei der Einordnung Ihrer eigenen Einrichtung zu helfen.
Rechtliche Grundlagen
Gesetz zur Regelung des Transfusionswesens
BÄK-Richtlinie zur Gewinnung von Blut und Blutbestandteilen und zur Anwendung von Blutprodukten
Stellungnahme zur Richtlinie zur Gewinnung von Blut und Blutbestandteilen und zur Anwendung von Blutprodukten (Richtlinie Hämotherapie)
BÄK Querschnitts-Leitlinien zur Therapie mit Blutkomponenten und Plasmaderivaten Gesamtnovelle 2020