Öffnungszeiten

Zentrale

Unsere Zentrale ist persönlich und telefonisch unter der Nummer 0381 492 80 0 zu folgenden Zeiten besetzt:

Montag08:00 - 17:00 Uhr
Dienstag08:00 - 17:00 Uhr
Mittwoch08:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag08:00 - 17:00 Uhr
Freitag08:00 - 15:00 Uhr

Geschäftsstelle

Wir haben für unsere Mitglieder und Besucher Servicezeiten eingerichtet, in denen alle Fach- und Geschäftsbereiche für Sie erreichbar sind.
Die Servicezeiten sind:

Montag08:00 - 16:00 Uhr
Dienstag08:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch08:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag08:00 - 16:00 Uhr
Freitag08:00 - 15:00 Uhr

Außerhalb der Öffnungszeiten

Unabhängig von der Erreichbarkeit der Geschäftsstelle können Sie Ihr Anliegen bequem über das Mitgliederportal der Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern individuell und personenbezogen an uns herantragen.

Serviceportale

Für Ärztinnen und Ärzte

Mitgliederportal

Online-Anträge und Punktekonto

Seminarportal

Suchen von Fortbildungen und Anmeldungen für Kurse

ILIAS

Lernmanagementsystem (eLearning)

Datenaustauschplattform

Sicheres Hoch- und Herunterladen von Daten in SecuRooms

Befugtensuche

Suche nach zur Weiterbildung befugten Ärzten und Einrichtungen

Veranstaltungszertifizierung

Registrierung als Veranstalter und Beantragung von Fortbildungspunkten

Stellenmarkt Ärzte

 

Für MFA

Seminarportal

Suchen von Fortbildungen und Anmeldungen für Kurse

Stellenmarkt MFA

Fachkommissionen

Besondere Gremien für einzelne Fachgebiete, Schwerpunkte und Zusatz-Weiterbildungen

Die Ärztekammer hat für die einzelnen Fachgebiete, Schwerpunkte und Zusatz-Weiterbildungen Fachkommissionen gebildet. Ausgenommen sind derzeit mangels ausreichender Fachvertreter in Mecklenburg-Vorpommern die Zusatz-Weiterbildung Flugmedizin und Medizinische Informatik. Für die Zusatz-Weiterbildungen Intensivmedizin und Plastische Operationen sind mehrere Fachkommissionen, unterteilt nach Fachgebieten gebildet worden. 
Die Fachkommissionen werden durch die Kammerversammlung bestätigt.

Aufgaben

Die Fachkommissionen beraten den Vorstand der Ärztekammer in fachlichen und die Weiterbildung betreffenden Sachverhalten. Die von den Fachkommissionen in diesem Zusammenhang erarbeiteten Stellungnahmen dienen vorbereitend dem Vorstand bei der Entscheidungsfindung, weshalb für den Vorstand die Objektivität und Unabhängigkeit dieser Stellungnahmen ein wesentliches Kriterium ist. 

Aus diesem Grund sieht der Vorstand von einer namentlichen Auflistung der Fachkommissionsmitglieder ab. 

Darüber hinaus stellen die Fachkommissionen die Fachprüfer für die Prüfungsausschüsse, die die Prüfungen in den Anerkennungsverfahren nach Weiterbildungsordnung bzw. für Qualifikationen nach Beschluss der Kammerversammlung abnehmen.

Ernennung

Der Vorstand der Ärztekammer benennt die Vorsitzenden und Mitglieder der Fachkommissionen grundsätzlich für die Dauer der Wahlperiode der Organe der Ärztekammer. Der Vorstand ist bestrebt, die Fachkommissionen ausgewogen mit Vertretern aus den Bereichen der ärztlichen Versorgung (wie ambulant, stationäre Einrichtungen der Maximalversorgung- und der Grund- und Regelversorgung) sowie unter Berücksichtigung einer möglichst breiten regionalen Verteilung zu besetzen. Die Anzahl und Besetzung ist abhängig vom jeweiligen Fachgebiet. 

Interessierte können sich gerne initiativ und mit einem kurzen Motivationsschreiben an den Fachbereich Ärztliche Weiterbildung wenden.

Kontakt

Ihre Ansprechpartnerin an der ÄKMV

Jana Wallis
Tel.: +49 381 492 80-2902
E-Mail: weiterbildung@aek-mv.de 

Voraussetzungen für eine Benennung und Abberufung

als Fachprüfer

  • Anerkennung der entsprechenden Weiterbildungsbezeichnung seit mindestens fünf Jahren
  • grundsätzlich die Befugnis zur Weiterbildung nach WBO ÄKMV 2020 in der entsprechenden Weiterbildungsbezeichnung 

Eine Abberufung erfolgt:

  • fünf Jahre nach Renteneintritt, spätestens fünf Jahre nach Erreichen des gesetzlichen Rentenalters
  • nach Überprüfung und begründeten Zweifeln an der fachlichen Prüferfähigkeit (z. B. nach Tätigkeitswechsel)

als Fachkommissionsmitglied

  • Tätigkeit als Fachprüfer
  • aktive hauptberufliche Tätigkeit in der entsprechenden Weiterbildungsbezeichnung
  • grundsätzlich die Befugnis zur Weiterbildung nach WBO ÄKMV 2020 in der entsprechenden Weiterbildungsbezeichnung

Eine Abberufung erfolgt:

  • fünf Jahre nach Renteneintritt, spätestens fünf Jahre nach Erreichen des gesetzlichen Rentenalters

Eine Abberufung kann erfolgen:

  • wenn wiederholt keine Reaktion auf Anfragen der Kammer erfolgt bzw. der Vorsitzende mitteilt, dass er keine Reaktion von dem Mitglied auf Anfragen erhält

als Mitglied der Prüfungskommission

  • langjährige Tätigkeit als Fachprüfer
  • eine noch aktive Berufsausübung

Eine Abberufung erfolgt:

  • zehn Jahre nach Renteneintritt, spätestens zehn Jahre nach Erreichen des gesetzlichen Rentenalters
  • nach Überprüfung und begründeten Zweifeln an der fachlichen Prüferfähigkeit