Ärztliche Weiterbildung
Ulrike Büttner
Tel.: +49 (0) 381 492 80 -0
E-Mail: weiterbildung@aek-mv.de
Fax: +49 (0) 381 492 80 -20
Jana Wallis
Tel.: +49 (0) 381 492 80 -2902
E-Mail: weiterbildung@aek-mv.de
Fax: +49 (0) 381 492 80 -20
Weiterbildungsprüfung
Doris Klipp
Weiterbildungsprüfung
Tel.: +49 (0) 381 492 80 -22
E-Mail: weiterbildung@aek-mv.de
Fachsprachenprüfung | Kenntnisprüfung
Lisa Lehnicke
Fachsprachenprüfung | Kenntnisprüfung
Tel.: +49 (0) 381 492 80 -2906
E-Mail: fsp@aek-mv.de | ksp@aek-mv.de
Milena Hansen
Fachsprachenprüfung | Kenntnisprüfung
Tel.: +49 (0) 381 492 80 -2906
E-Mail: fsp@aek-mv.de | ksp@aek-mv.de
Franziska de Neidels
Fachsprachenprüfung | Kenntnisprüfung
Tel.: +49 (0) 381 492 80 -2910
E-Mail: fsp@aek-mv.de | ksp@aek-mv.de
Fax: +49 (0) 381 492 80 -20
Arina Drozhzhinova
Tel.: +49 (0) 381 492 80 -2903
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Christiane Falke
Tel.: +49 (0) 381 492 80 -23
E-Mail: weiterbildung@aek-mv.de
Isabell Lippstreuer
Tel.: +49 (0) 381 492 80 -2908
E-Mail: weiterbildung@aek-mv.de
Manuela Möller
Tel.: +49 (0) 381 492 80 -2905
E-Mail: weiterbildung@aek-mv.de
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Constanze Frenz
Tel.: +49 381 492 80-27
E-Mail: befugnisse@aek-mv.de
Inken Koch
Tel.: +49 381 492 80-28
E-Mail: befugnisse@aek-mv.de
Nele Mewes
Tel.: +49 381 492 80-2909
E-Mail: befugnisse@aek-mv.de
Fax: +49 381 492 80-20
Öffnungszeiten
Zentrale
Unsere Zentrale ist persönlich und telefonisch unter der Nummer 0381 492 80 0 zu folgenden Zeiten besetzt:
Montag | 08:00 - 17:00 Uhr |
Dienstag | 08:00 - 17:00 Uhr |
Mittwoch | 08:00 - 18:00 Uhr |
Donnerstag | 08:00 - 17:00 Uhr |
Freitag | 08:00 - 15:00 Uhr |
Geschäftsstelle
Wir haben für unsere Mitglieder und Besucher Servicezeiten eingerichtet, in denen alle Fach- und Geschäftsbereiche für Sie erreichbar sind.
Die Servicezeiten sind:
Montag | 08:00 - 16:00 Uhr |
Dienstag | 08:00 - 16:00 Uhr |
Mittwoch | 08:00 - 18:00 Uhr |
Donnerstag | 08:00 - 16:00 Uhr |
Freitag | 08:00 - 15:00 Uhr |
Außerhalb der Öffnungszeiten
Unabhängig von der Erreichbarkeit der Geschäftsstelle können Sie Ihr Anliegen bequem über das Mitgliederportal der Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern individuell und personenbezogen an uns herantragen.
Serviceportale
Für Ärztinnen und Ärzte
MitgliederportalOnline-Anträge und Punktekonto
SeminarportalSuchen von Fortbildungen und Anmeldungen für Kurse
ILIASLernmanagementsystem (eLearning)
DatenaustauschplattformSicheres Hoch- und Herunterladen von Daten in SecuRooms
BefugtensucheSuche nach zur Weiterbildung befugten Ärzten und Einrichtungen
VeranstaltungszertifizierungRegistrierung als Veranstalter und Beantragung von Fortbildungspunkten
Stellenmarkt Ärzte
Für MFA
SeminarportalSuchen von Fortbildungen und Anmeldungen für Kurse
Stellenmarkt MFAFachkunde im Strahlenschutz
Informationen zum Erwerb und zur Aktualisierung von Fachkunden finden Sie hier.
Erwerb der Fachkunde im Strahlenschutz
Wer benötigt die Fachkunde im Strahlenschutz?
- Ärzte, die Röntgenstrahlung, radioaktive Stoffe oder ionisierende Strahlen am Menschen eigenverantwortlich anwenden
- Ärzte, die die technische Durchführung in diesen Bereichen der Anwendung von Röntgenstrahlung am Menschen beaufsichtigen und verantworten
- Ärzte, die die Entscheidung treffen, ob und in welcher Weise diese am Menschen angewandt werden = „rechtfertigende Indikation“
Hinweis: Die Anforderung der Untersuchung = „medizinische Indikation“ (Überweisung) kann jeder approbierte Arzt stellen.
Richtlinie Fachkunde Röntgen Richtlinie Strahlenschutzverordnung
Wie wird die Fachkunde Strahlenschutz erworben?
Zum Erwerb der Fachkunde Strahlenschutz sind zunächst der Kenntnis- und Grundkurs (zumeist kombiniert) zu absolvieren. Anschließend folgt der Spezialkurs.
Beachten Sie, dass für bestimmte Anwendungsbereiche weitere Spezialkurse, wie zum Beispiel für CT, Interventionen, DVT notwendig sind bzw. abhängig sind von der zu werbenden Fachkunde, wie zum Beispiel Brachytherapie, Teletherapie.
Wichtig: Alle Strahlenschutzkurse dürfen bei Beantragung einer Fachkunde im Strahlenschutz nicht älter als fünf Jahre sein, sonst sind diese ungültig und müssen wiederholt werden.
Wichtig: Mit dem Erwerb der notwendigen Sachkunde kann erst nach Absolvieren des Kenntniskurse begonnen werden.
Der Sachkundeerwerb – die praktische Erfahrung und die nachzuweisenden Untersuchungszahlen – erfolgt bei einem in dem von Ihnen angestrebten Anwendungsgebiet fachkundigen Arzt.
Die erforderliche Mindestzeit und die Mindestanwendungszahl für die einzelnen Anwendungsgebiete finden Sie in der Richtlinie Fachkunde und Kenntnisse im Strahlenschutz bei dem Betrieb von Röntgeneinrichtungen in der Medizin und Zahnmedizin bzw. der Richtlinie zur Strahlenschutzverordnung.
Das Sachkundezeugnis (Rö) muss mindestens die Angaben nach der Anlage zur Richtlinie Fachkunde und Kenntnisse im Strahlenschutz bei dem Betrieb von Röntgeneinrichtungen in der Medizin und Zahnmedizin bzw. der Richtlinie zur Strahlenschutzverordnung enthalten.
Antrag & Unterlagen
Anträge auf die Bescheinigung von Fachkunden nach Richtlinie Fachkunde und Kenntnisse im Strahlenschutz bei dem Betrieb von Röntgeneinrichtungen in der Medizin und Zahnmedizin (Röntgendiagnostik) und Richtlinie zur Verordnung über den Schutz vor Schäden durch ionisierende Strahlen (Strahlentherapie und Nuklearmedizin) und weitere Formulare.
Bitte stellen sie den Antrag auf Erwerb der Fachkunde Strahlenschutz bei der ÄKMV.
Reichen Sie folgende Begleitunterlagen im Original oder in beglaubigter Kopie mit ein:
- Nachweise Kenntnis-, Grund- und Spezialkurs(e)
- Sachkundezeugnis
Anlage Anwendungsgebiete Fachkunde Röntgen
Anlage Anwendungsgebiete Strahlenschutzverordnung
Kontakt
Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern
Ärztliche Weiterbildung
August-Bebel-Str. 9a | 18055 Rostock
Tel.: +49 381 492 80-23
E-Mail: weiterbildung@aek-mv.de
Aktualisierung der Fachkunde im Strahlenschutz
Nach der Strahlenschutzverordnung muss eine Fachkunde im Strahlenschutz spätestens alle fünf Jahre durch die erfolgreiche Teilnahme an einem hierfür anerkannten Kurs aktualisiert werden. Wenn Sie den Kurs absolviert haben, bewahren Sie die Teilnahmebescheinigung am besten zusammen mit Ihrer Fachkunde auf und reichen eine beglaubigte Kopie bei der Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern ein.
Ausschlaggebend für den Fristablauf ist das Ausstellungsdatum der Fachkundebescheinigung bzw. das Datum des Aktualisierungskurses.
Die Aktualisierung der Fachkunde ist nur durch folgende Kurse möglich:
- 8-stündiger Aktualisierungskurs zur Fachkunde im Strahlenschutz
- Spezialkurs Röntgendiagnostik
Aktuelle Termine für Lehrveranstaltungen können Sie in der bundesweiten Fortbildungssuche der BÄK finden.
Fachkunde Strahlenschutz in der Weiterbildung
In einigen Weiterbildungen ist die Fachkunde im Strahlenschutz ein wichtiger Bestandteil und wird im Kompetenzblock „Voraussetzung zur Erlangung der erforderlichen Fachkunden im gesetzlich geregelten Strahlenschutz“ gefordert. Das bedeutet, dass man diesen Nachweis erbringen muss, um die entsprechende Facharztanerkennung zu erhalten. Das betrifft viele Fachrichtungen wie Innere Medizin, Chirurgie, Nuklearmedizin, Strahlentherapie, Radiologie, Urologie sowie den Schwerpunkt Kinder- und Jugend-Kardiologie.
Wenn Sie diese Anerkennung beantragen möchten, müssen Sie die notwendigen Strahlenschutzkurse – den Kenntnis-, Grund- und Spezialkurs – zusammen mit den anderen Unterlagen einreichen. Wichtig ist, dass die Kursteilnahmen nicht länger als fünf Jahre zurückliegen dürfen.
Der Nachweis der Sachkunde wird in diesem Zusammenhang nicht überprüft. Dieser wird erst bei der Beantragung der eigentlichen Fachkunde erforderlich, die die Ärztekammer für die spätere fachärztliche Tätigkeit empfiehlt. Es ist daher sinnvoll, die Kurse frühzeitig zu planen, um Verzögerungen zu vermeiden. Die Weiterbilder tragen die Verantwortung dafür, dass die entsprechenden Inhalte im Verlauf der Weiterbildung vermittelt werden.
Wegweiser FK Strahlenschutz
In diesem Wegweiser haben wir Ihnen alle Informationen zum Erwerb und zur Aktualisierung der Fachkunde Strahlenschutz in einer Übersicht zum Download zusammengestellt.